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Go Green Strompreis

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  •  elena
7.3. - 8.3.2024
8 Antworten | 6 Autoren 8
8
Go Green hat den Strompreis lt. Homepage auf 14,4 Cent geändert. Ich habe einen sehr alten Vertrag und letzten Sommer das Angebot mit 24C und alter Bindung (31.12.2023) angenommen. Dann spricht doch nichts dagegen, nun auf den neuen Tarif zu wechseln, oder?

  •  ds50
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#1)
Es spricht auch nix dagegen auf einen stundenvariablen Tarif zu wechseln. 😉

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#2)
du schadest halt aktiv deinem Energieunternehmen - wenn du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst ... warum nicht
Es soll auch Menschen geben die Kindern ihre Süßigkeiten stehlen ... 

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  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
7.3.2024  (#3)

zitat..
elena schrieb: Dann spricht doch nichts dagegen, nun auf den neuen Tarif zu wechseln, oder?

Bevor du mehr zahlst, sicher. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob du dich bei dem Konstrukt tatsächlich gegenüber stark steigende Strompreise schützen kannst. Liest sich eher so (ohne Vertragsbindung), als könnten beide Vertragspartner relativ schnell aus dem Vertrag raus. Dann würde ich eher gleich einen variablen Tarif abschließen.


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  •  Bube
  •   Bronze-Award
7.3.2024  (#4)
Ich bin in ähnlicher Situation und habe schon 2x bei GoGreen diesbezüglich nachgefragt. Bis jetzt leider keine Antwort bekommen.

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  •  lxam
8.3.2024  (#5)
go Green AGB: "go green energy kann den Vertrag [...] unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen [...] kündigen."
https://www.gogreenenergy.at/dam/jcr:2a9554eb-5c60-4e43-a691-402bb387c222/AGB_gogreenenergy.pdf

Somit haben sie bei stark steigenden Preisen die Möglichkeit den Vertrag zu lösen.


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  •  ck
8.3.2024  (#6)

zitat..
lxam schrieb:

go Green AGB: "go green energy kann den Vertrag [...] unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen [...] kündigen."

https://www.gogreenenergy.at/dam/jcr:2a9554eb-5c60-4e43-a691-402bb387c222/AGB_gogreenenergy.pdf

Somit haben sie bei stark steigenden Preisen die Möglichkeit den Vertrag zu lösen.

Du solltest nicht den nächsten Teil weglassen!

sofern Bindungsfristen vertraglich vereinbart sind zum Ende des ersten Vertragsjahres


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  •  lxam
8.3.2024  (#7)
Die Tarife sind nun mal "ohne Vertragsbindung".

1
  •  ck
8.3.2024  (#8)

zitat..
lxam schrieb:

Die Tarife sind nun mal "ohne Vertragsbindung".

OK, ich hätte den Thread von oben nach unten lesen sollen 😌 


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