Gibt es Normen oder Verordnungen
|
|
||
|
unverbindlich - Wenn Sie ei unverbindliches Anbot haben ist diese Vorgangsweise OK. Liegt ein verbindlicher Kostenvoranschlag vor sind 30 Prozent grundsätzlich zuviel. Legal wären 10%.
Weicht die tatsächliche Leistung vom KVA aber ab, ändert sich auch angemessen der Rechnungsbetrag. Am besten mit dem Chef der Fa. nachverhandeln.(gut vorbereiten) |
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.Nächstes Thema: Garten(geräte)haus - Baugenehmigung
