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Wenn ich - mich nicht täusche mußt Du im gewährleistungsfall nachweisen, daß das Ding von Anfang an nicht (gscheit) funktioniert hat. Da deht sich im Gegensatz zur Garantie die Beweislast um.
Wenn ich an Blödsinn geschrieben hab, bitte um Berichtigung.. Aber mit Deiner letzten Zeile hast Du m.M. nach vollkommen recht, viele Geräte leben scheinbar granmal a bissi Länger als die Garantie, dann sinds hin. Manchmal glaub ich ja, daß die Hersteller extra Verfallkomponenten einbauen, damit das schneller hin wird und ma früher wieder was kauft. lg, Wolfgang |
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laut - §922, §932 und §933 des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) gilt Gewährleistung bei allen beweglichen Sachen 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre. Bei Gewährleistung muss man als Käufer! nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Innerhalb der ersten 6 Monate, gilt laut Gesetz, dass man eben annehmen kann, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorhanden war - das kennen wir langläufig als Garantie...
Garantie (also das Wort an sich) gibt es im Gesetz nicht...bzw. nicht so, das man Rechtsansprüche darauf stützen kann. Also drauf hinweisen das Gewährleistugn drauf ist, udn erwähnen dass er immer schon schlecht und scher angesprungen ist,....und so weiter...vielleicht lässt sich ja noch auf Kulanz etwas machen... viel erfolg so long sheep |
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@kraweuschuasta - Deine Befürchtung ist leider richtig. Wer es noch nicht gesehen hat...
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manchmal ist mir zum weinen... und mein verständnis für - firmen, die kunden vera....en, steigt ins unermessliche...
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579 ich schreib' das eh schon mantramäßig... die frage ist: warum lässt sich das ding nicht mehr starten? klar, nach den 6 monaten nach übergabe muss gg7 die schon anfängliche mangelhaftigkeit beweisen, ab da gilt die beweislastumkehr. das kann aber auch an einem versteckten mangel liegen, z.b. weil der starter wegen eines konstruktions- oder produktionsfehlers serienmäßig mies war. bei autos gibt es deswegen rückrufaktionen. ich würde daher direkt mit husquarna kontakt aufnehmen oder über die - hier auch schon zig mal angeführte - beschwerdekorrespondez des vki http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=2 versuchen, eine lösung zu finden. nur, weil der raiffeisen-heini keine arbeit haben will oder zu blöd ist, was für die kunden zu checken, heißt das nicht, dass man auf was verzichten muss. manchmal hilft der weg zum filialleiter... ist auch klar, dass erst mal versucht wird, kunden abzuschasseln. hartnäckigkeit zahlt sich aus - auch bei kleinen dingen. im internet gibt's eh für fast alles bewertungen und erfahrungsberichte - und wenn 10 andere auch mies bewertet haben, ist eine indizwirkung ned so leicht zu leugnen... da muss man ned unbedingt zur mucha gehen... |