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Gewährleistung bei Bruch des Türrahmens

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
3.1. - 4.1.2017
8 Antworten | 7 Autoren 8
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Hallo!
Habe folgendes Problem:
Die Tischlerarbeiten (Vollspantüren+Zarge) bei meinem neuen Haus wurden vor 1,5 Jahren abgeschlossen. Nun ist durch einen Luftzug eines offenen Fensters eine Türe so heftig zugefallen dass der Rahmen gebrochen ist (siehe Fotos!).
Ich würde mir das ganze kostenlos vom Tischler reparieren lassen wollen, da ich denke dass hier bei der Verarbeitung etwas geschlampt wurde (sah zwar immer ok aus, aber welcher normaler Türrahmen bricht nur weil die Türe mal etwas fester zugeschlagen wird???)

Wie würde ihr das ganze angehen? Würdet ihr in den sauren Apfel beißen und den Rahmen auf eigene Kosten reparieren lassen?


2017/20170103420341.jpg


2017/20170103206906.jpg

  •  Maarch
  •   Bronze-Award
3.1.2017  (#1)
Echt, das ist beim Zufallen der Tür passiert? Sieht auf den Fotos mehr so aus, als ob bei geschlossener Tür massiver Druck aus der anderen Richtung ausgeübt wurde.
Rein vom optischen Schadensbild her, wirst da Mmn leider keine kostenlose Reparatur kriegen.

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  •  23dg
4.1.2017  (#2)
Sorry, aber da war definitiv die Türe geschlossen und wie bereits @Maarch geschrieben hat massiver Druck ausgeübt.

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  •  bloom
4.1.2017  (#3)
Bei der Versicherung melden. Egal ob Luft oder anders.

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
4.1.2017  (#4)
Soll ich es jetzt bei meiner versicherung melden oder beim tischler?? Oder über die versicherung vom tischler abwickeln?

@23dg: du hast recht! Für die versicherung wird es so aussehen. Ist aber nicht so gewesen! Bin im erdgeschoss gewesen als ich die türe knallen hörte!

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  •  Richard3007
4.1.2017  (#5)
naja man sieht schon das sich der Riss in der Mitte des Schliessers bildete, somit kann man daraus nicht schließen von welcher Richtung die Beschädigung kommt. Der Riss hat sich lediglich den geringsten Wiederstand gesucht also mit dem Verlauf der Maserung nach außen und dorthin wo nichts dagegen drückt.

Ich würd es der HH-Versicherung melden. Einen Materialfehler beim Tischler musst du erst beweisen nach 1,5Jahren, innerhalb 6 Monaten hätte es der Tischler beheben müssen, da die Beweispflicht bei Ihm liegt. Danach liegt Sie bei dir.
Als versteckter Mangel gilt so etwas wahrscheinlich nicht.

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  •  bloom
4.1.2017  (#6)
Wenn die Verunsicherung der Meinung ist,es war der Tischler, holt sie sich das Geld eh von ihm. Wird bei den geringen Beträgen aber egal sein.

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  •  BAU2014
  •   Gold-Award
4.1.2017  (#7)
so ein schaden ist bitter, und es kann schon sein, dass der rahmen zu schwach ist. wie aber einige andere schon geschrieben haben: beweislast

die frage ist, ob das als sturmschaden durch geht. meine versicherung hat sich sogar geweigert den schaden an der wärmepumpe zu zahlen nachdem der wind eine leiter drauf geworfen hat...
mit dem tischler würde ich eher ein gutes auskommen suchen. er muss dir immerhin einen passenden stock liefern.

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  •  topstyling
  •   Gold-Award
4.1.2017  (#8)
Ich glaube das du den Tischler hier nicht wirst belangen können. Es wird vermutlich einfach zu schwierig (ohne Sachverständigen) dies zu beweisen wenn es tatsächlich ein Materialfehler sein sollte.

Ich würde mal als erstes dies bei der Versicherung melden. Die brauchen in der Regel dann einen Kostenvoranschlag den dir ja dein Tischler machen kann.

Wenn dann die Versicherung den Schaden ablehnt weil die meinen es wäre ein Fehler vom Tischler, dann kannst du noch immer mit dem Tischler wegen Gewährleistung sprechen - hast ja dann die Stellungnahme der Versicherung.

Übrigens wird die Versicherung sicher nicht zahlen und sich dann das Geld vom Tischler retourholen. Wenn es kein versicherter Schaden ist wird diese einfach die Kostenübernahme ablehnen.

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