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Gesetzliche Anforderungen an Fenster

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  •  FrozenHeaven
28.4. - 1.5.2020
17 Antworten | 10 Autoren 17
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Liebes Forum,

meine Frau und ich bauen heuer ein Haus in Österreich und sind gerade dabei Angebote für die Fenster einzuholen. Werden sollen es Kunfstoff-Alu Fenster mit 3-fach Verglasung.
Wir haben auch schon einen Favouriten der uns sehr kompetent erscheint und auch einen guten Preis angeboten hat.

Die Fenster die mir Angeboten wurden haben alle ESG/Float/ESG, mit Ausnahme der großen Hebe-Schiebetür zur Terasse die den Aufbau ESG/ESG/ESG hat.

Nun hat mich aber ein anderer Fensterhändler etwas verunsichert, da ermeinte, dass sehr viele Händler Fenster anbieten die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wir haben noch 3 Balkontüren und 3 Fenster die bis zum Fußboden reichen. Er hat gemeint, dass diese vom Aufbau her VSG/Float/VSG sein müssen oder zumindest ESG/ESG/ESG.

Müssen diese Fenster tatsächlich als Verbundsicherheitsglas bzw. 3xESG ausgeführt werden?

Vielen Dank!

  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
28.4.2020  (#1)
Ist eine Frage der Parapethöhe = Abstand Boden zu Fenster. Wenn dieser unter 95 cm (steht genau in der OIB) ist ist Sicherheitsglas zu verwenden. Sonst kann es auch float sein

ESG Einscheibensicherheitsglas
VSG Verbundsicherheitsglas

Hier die Details https://www.oib.or.at/sites/default/files/erlaeuternde_bemerkungen_richtlinie_4_26.03.15.pdf

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  •  austriansales
  •   Gold-Award
28.4.2020  (#2)
Ich kann nur unsere Erfahrung anmerken: Es gibt hier defintiv einen Unterschied zwischen OÖ und den anderen Bundesländern. Die Details dazu kenne ich allerdings nicht bzw. weiß nicht mehr genau 100% wie das war.
Wir haben aber überall bei den bodentiefen Elementen ESG/Float/ESG, wären in OÖ abera uch mit Float/Float/Float ausgekommen.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
28.4.2020  (#3)
OIB gibt richtlinien heraus und entwickelt diese weiter. die haben quasi normencharakter und definieren den stand der technik.

die bundesländer übernehmen diese richtlinien nach und nach in ihre landesgesetze (bautechnikgesetz). dies kann auch jahre dauern...
dadurch gibt es in den einzelnen bundesländern vorübergehend unterschiede zwischen stand der norm und stand der gesetze...

Beachflyer hat es sehr gut erklärt...

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  •  FrozenHeaven
28.4.2020  (#4)
Vielen Dank für eure Antworten!

@Beachflyer: Wie du geschrieben hast muss bei einer Parapethöhe < 95 cm ein Sicherheitsglas verwendet werden. Wenn ich das richtig verstanden habe dann erfüllen sowohl der Aufbau ESG/Float/ESG als auch VSG/Float/VSG diese Anforderungen oder?

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  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
28.4.2020  (#5)
Ja kommt auf die Größe an was besser und billiger ist.

Wenn es auch eine Absturzsicherung ist würde ich VSG nehmen

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.4.2020  (#6)
VSG braucht man überall wo herabfallende Scherben jemanden verletzen könnten. Also z.B. äußere Scheibe eines bodentiefen Fensters im OG (innen reicht ESG). Da ist VSG nicht optional sondern vorgeschrieben.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
28.4.2020  (#7)
https://www.energiesparhaus.at/forum-vorgeschriebenes-glas/55980_1#533055

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  •  Suffi
28.4.2020  (#8)
Wir haben ist oö gebaut. Uns hat der fensterverkäufer darauf hin gewiesen dass wir bei Bodentiefen Türen Sicherheitsglas brauchen. Es gibt aber auch die Variante ohne und wir müssen einen zettel unterschreiben dass er uns darauf hin gewiesen hat und wir trotzdem ohne wollen. Somit wäre er aus dem Schneider falls was passiert. 
muss jeder für sich entscheiden ob es ihm den Mehrpreis wert ist oder nicht. 
recht oft hat man noch nicht gehört dass sich Leute bzw Kinder verletzt haben weil sie zuhause durch eine Balkontür gefallen sind. Und Türen ohne Sicherheitsglas gibt es schon sehr lange 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.4.2020  (#9)
Ich kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis, wo jemand so unglücklich durch eine Glastüre gefallen ist, dass die Person an den Verletzungen gestorben ist. Aber ja, man kann natürlich ein paar Euros sparen und normales Floatglas einbauen lassen. 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
30.4.2020  (#10)

zitat..
Suffi schrieb: Es gibt aber auch die Variante ohne und wir müssen einen zettel unterschreiben dass er uns darauf hin gewiesen hat und wir trotzdem ohne wollen. Somit wäre er aus dem Schneider falls was passiert. 

 
Wie sollte das denn rechtlich jemals halten?
AG unterschreibt (wegen Kostenersparnis, wie oben von dir genannt) dem AN einen Schrieb, in dem der AN aus der gesetzlichen Verpflichtung entlassen wird...
Schöne neue Welt emoji


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
30.4.2020  (#11)

zitat..
bautech schrieb: Schöne neue Welt



Wieso? Ist eh voll praktisch.

Der Elektriker: naja eigentlich darf ich Ihnen keine Steckdose direkt neben die Badewanne machen, außer Sie unterschreiben einen Zettel, dass ich sie darauf hingewiesen habe...

Der Tiefbauer: naja, ein Kanaldeckel wäre schon sinnvoll damit niemand reinfällt, außer Sie unterschreiben einen Zettel...

Der Mechaniker: die Bremsen sind zu machen, außer Sie unterschreiben...

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
30.4.2020  (#12)
Na ja, man muss da schon ein wenig unterscheiden.
Rein rechtlich reicht es, wenn der Auftragsnehmer der Warn- und Hinweispflicht nachkommt.

Wenn es aber auch moralisch bedenklich wird, sollte der Gurkenhandel aufhören....

zitat..
chrismo schrieb: Der Mechaniker: die Bremsen sind zu machen, außer Sie unterschreiben...

 So wird es aber ablaufen, wenn du einer Reparatur nicht zustimmt. Die Werkstätte hat kein Recht, dir die Benutzung des Fahrzeugs zu verbieten. Daher wirst du erst den Schlüssel bekommen, wenn du unterschreibt, dass du auf die defekten  Bremsen hingewiesen würdest. Oder es wird dick und fett auf die Rechnung gedruckt.

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  •  Suedseite
30.4.2020  (#13)

zitat..
Suffi schrieb: Es gibt aber auch die Variante ohne und wir müssen einen zettel unterschreiben dass er uns darauf hin gewiesen hat und wir trotzdem ohne wollen. Somit wäre er aus dem Schneider falls was passiert. 

"aus dem Schneider" ist im Falle eines Unfalls zumindest der Fensterhändler sicher nicht.
Stand der Technik oder Normen können nicht so ohne weiteres bzw. mit einer "Bestätigung" umgangen werden.
Vor Gericht wird dann festgestellt, dass eine der Parteien fachlich in der Lage war, die Dimension so einer Entscheidung zu erkennen. Dann kannst dich mit dem unterschriebenen Fetzen brausen gehen.. Bestenfalls kostets nur ein bisserl Geld. Schlimmer wirds, nicht nur monetär, wenn durch die großen, schweren Scherben Menschen zu Schaden kamen.

Zum Thema:
Laut OIB muss der Hersteller/Lieferant nachweisen, dass das Isolierglas einem Pendelschlagversuch (genaue Details dazu hab ich nicht im Kopf) standhält.
Das wird für ein kleines Fensterl möglich sein, da braucht man es halt eher selten. Bei einer Balkontüre mit 4mm ESG wirds eng.. Es bringt ja nix, wenn die erste Scheibe ESG ist, ich aber mit einem Stolperer direkt in die mittlere float durchkrache und erst wieder im Scherbenregen stehe.
Einfach mal mit diesem Wissensstand nachfragen.


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  •  ap99
  •   Gold-Award
30.4.2020  (#14)
Der Glashersteller Gasperlmair lässt sich hier auf nix (mehr) ein.
ESG - Float - ESG wird nicht (mehr) produziert (es sei denn man bezahlt den Pendelschlagversuch).
Mein Fensterhersteller hat zähneknirschend die Mehrkosten für 3-fach ESG übernommen.

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  •  Suedseite
30.4.2020  (#15)

zitat..
austriansales schrieb: Ich kann nur unsere Erfahrung anmerken: Es gibt hier defintiv einen Unterschied zwischen OÖ und den anderen Bundesländern.

zitat..
austriansales schrieb: Wir haben aber überall bei den bodentiefen Elementen ESG/Float/ESG, wären in OÖ abera uch mit Float/Float/Float ausgekommen.

Auch eher aus der Kategorie gefährliches Halbwissen, denn das ist zumindest seit 2017 falsch. Wann hast du gebaut?

Hier die Liste, wann die OIB-Richtlinie 2015 in welchem Bundesland in Kraft getreten ist:
https://www.oib.or.at/de/inkrafttreten-2015
Bei diesem Punkt ist die Richtlinie Nummer 4 relevant, diese kann man hier abrufen:
https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2015


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  •  ap99
  •   Gold-Award
30.4.2020  (#16)
Ich sollte erwähnen, daß der Glashersteller in der Angebotsphase dem Fensterhersteller ESG - Float - ESG angeboten hat und der damit kalkuliert hat. Bei Auftragsvergabe (unsererseits an den Fensterhersteller) bestand der Glashersteller auf 3-fach ESG (oder Pendelschlagversuch).

(Ich bekomme aber nach wie vor Angebote mit ESG - Float - ESG bei Angebotsanfragen/Fensterausschreibungen auf den Tisch).

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  •  austriansales
  •   Gold-Award
1.5.2020  (#17)
Bei uns in OÖ war kein bodentiefes Fenster per Default als ESG angeboten (4 Anbieter). Wir haben dann explizit darauf bestanden ESG anzubieten. Dabei waren keine Anbieter dabei, die 3x ESG angeboten haben.
Ich denke es geht hier den meisten einfach um den "günstigsten" Auftrag. Zu Beginn der Planung hatte ich auch "keine Ahnung", dass es hier verschiedene Varianten gibt bzw. hatte mich auf die Anbieter "verlassen".

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