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Gesetz Niveau Keller BGLD

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  •  Gast Martin
23.12.2007 1
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Hallo,

wir errichten im Bgld. ein Eigenheim. Lt. unserem Einreichplan steht der Keller 1,10 m über das Gehsteigniveau heraus. Plan ist bereits bewilligt, der Bürgermeister will jedoch mündlich vereinbaren, daß der Keller nur 0,9 m herausragt. Aufgrund des Kanals müssen wir wahrscheinlich 1,5 m herausgehen. Gibt es eine Bauordnung wo der Bürgermeister, das vorschreiben kann, oder ist es Willkür. Bitte um Antworten Danke!

  •  nymano
23.12.2007  (#1)
ganz abgesehen vom gesetz - wäre es nicht leichter, im keller für die ein bis zwei wasserstellen eine hebeanlage zu montieren...? oder warum müsst ihr sonst 1,5 m herausgehen?

lg nymano.

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