Geschlossene Bauweise NÖ
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Die Bebauung hat überwiegend, also zu mehr als 50% mit einem Hauptgebäude zu erfolgen. Der Rest kann auch mittels Nebengebäude und flächig wirkende baulichen Anlagen wie Einfriedungen und Tore verbaut werden. Bei der geschlossenen Bebauungsweise gibt es keinen setilichen Bauwich. Bebauungshöhe gilt je nach Bebauungsplan oder nach §54 NÖ BO. |
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Frage: Wofür soll der 1 m gut sein? Die Verbauung hat in der geschlossenen Bauweise von seitlicher zu seitlicher Grundgrenze zu erfolgen, so wie von Krautla erleutert. Dazu sind auch ua. vor allem Brandschutz und Belichtung zu berücksichtigen. |
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Hallo, kann mir jemand sagen wo festgehalten ist wie hoch ein Tor bei der geschlossenen Bauweise sein muss? lg |
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Meines Wissens gibt es da keine genaue Festlegung. Ein z. B. 1,50 m hohe Gartentür/tor bzw. Einfriedung wird die geschlossene Bebauungweise vermutlich eher nicht erfüllen. Würde ich mit der zuständigen Baubehörde vorab klären. |
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