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Gerätehütte und Gewächshaus zusammen [NÖ]

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.7. - 31.7.2015
16 Antworten 16
16
Hello,
weiß jemand ob man die 'Anzeigen freie' erlaubte "Gerätehütte" <10m² UND das Gewächshaus <10m² zusammenhängend nebeneinander aufstellen kann bzw. wie die Aussehen müssen?
Ich würde gern die beiden einander reihen und in einer Holzkonstruktin unterbringen, wobei das Gewächshaus eine verglaste Wand hätte.

Land NÖ;
§17 Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben

8. die Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 1 bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 4 Wohnungen und bei Reihenhäusern pro Wohnung auf einem Grundstück im Bauland, ausgenommen Bauland-Sondergebiet, außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs;

  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.7.2015  (#1)

zitat..
MinMax schrieb: zusammenhängend nebeneinander aufstellen

das ist ein Widerspruch!! Wenns "zusammenhängt", dann sind´s nicht 2 nebeneinander, sondern eines.
Heißt: du darfst sie "nebeneinander" aufstellen, aber nicht "zusammenhängend" - also konstruktiv nicht miteinander verbinden!

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
17.7.2015  (#2)
schaaaade... ich möchte unbedingt einen ISO Container als Abstellraum für Werkzeuge, als Werkstatt usw. verwenden, suche nach einem Weg den am Carport als Gerätehütte zu verwenden, er ist aber eben 13,8m² groß... und nur 10 sind erlaubt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.7.2015  (#3)

zitat..
MinMax schrieb: er ist aber eben 13,8m² groß... und nur 10 sind erlaubt

"ERLAUBT" sind auch 13,8m². Braucht halt eine Bewilligung.... gibt´s Gründe, dass die Bewilligung ein Problem sein könnte?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
18.7.2015  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: gibt´s Gründe, dass die Bewilligung ein Problem sein könnte?

nein, zumindest nicht direkt...
folgende Situation:
alle meine Nachbarn (mehrere nach links und mehrere nach rechts) haben Garagen oder Carports in den vorderen bzw. seitlichen Bauwich gebaut. Aus Kostengründen würde ich gern ein CP mit Gerätehütte bauen, da es hier keine speziellen Auflagen (Treibstoffaufang o.ä.) gibt UND die Errichtung keine Auswirkung auf die Ergänzungsabgaben hat und auch nicht zu höheren Grundsteuer führt (die Baubehörde scheint bei uns die Fertigstellungsanzeige weiter zu leiten damit die Finanzbehörde das Geld eintreibt).
Ich habe mich aber auf einen ISO-Container als 'abschließbaren Raum' jetzt nun mal versteift (gut abschließbar, von Außen leicht mit Holz zu beplanken, wiederverwendbar, günstig...)

Neben dem geplanten ca. 50m² großen Carport möchte ich also diesen Container aufstellen aber wie deklariere ich es?
Ein Nebengebäude als solches (somit auch wohl Gartenhaus? Gerätehütte >10m²?) ist hier aber wg. den 13m Baufluchlinie wohl nicht erlaubt.... oben rechts ist die Straße.

2015/20150718249111.JPG

irgendwie komm ich nicht weiter...

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#5)
ich war heute auf dem Bauamt, habe folgendes mitgenommen:

zitat..
MinMax schrieb: Ein Nebengebäude als solches (somit auch wohl Gartenhaus? Gerätehütte >10m²?) ist hier aber wg. den 13m Baufluchlinie wohl nicht erlaubt....

innerhalb des vorderen Bauwichts, der bei mir 13m breit ist, darf nichts gebaut werden, außer einem Carport, da keine bauliche Anlage. Eine Garage ist nur dann zulässig, wenn das Gelände >15% Neigung aufweist. Ist bei mir der Fall.

zitat..
MinMax schrieb: Neben dem geplanten ca. 50m² großen Carport möchte ich also diesen Container aufstellen aber wie deklariere ich es?

bei der Größe unterschreitet es die Mindestmaße einer Garage um wenige Centimeter in der Breite (2,50 notwendig)... daher deklariert man es als 'Garage für einspurige KFZ' - genial! Ich liebe meine Baubehörde! Mit der Errichtung von Ergänzungsabgaben für die 14m² muss ich nun mal leben, bei der Menge ist es aber kein Beinbruch... für 14m² wären es ca. 200,- Nachzahlung.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#6)

zitat..
MinMax schrieb: außer einem Carport, da keine bauliche Anlage.

Da hast jetzt was falsch verstanden oder durcheinandergebracht: ein Carport ist eine bauliche Anlage. Wär´s das nicht, dann wärs ein Gebäude und somit eine Garage.
Ein Carport ist im vorderen Bauwich nicht zulässig! Eine Garage in deinem Fall (>15% Neigung) schon.

zitat..
MinMax schrieb: bei der Größe unterschreitet es die Mindestmaße einer Garage um wenige Centimeter in der Breite (2,50 notwendig).

Wo steht dieses Mindestmaß im Gesetz?

zitat..
MinMax schrieb: Mit der Errichtung von Ergänzungsabgaben für die 14m² muss ich nun mal leben,

Was meinst da genau? Was soll da zu "ergänzen" sein???


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
25.7.2015  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: durcheinandergebracht

ja, leider... also bauliche Anlage...

zitat..
Karl10 schrieb: Ein Carport ist im vorderen Bauwich nicht zulässig!

und wo steht das in dieser Form? Das geht schon, sonst würden das hier nicht viele machen. Das habe ich mir jetzt nicht ausgedacht, ist orig.Ton Bauamtsleiter.

zitat..
Karl10 schrieb: Wo steht dieses Mindestmaß im Gesetz?

k.A., bei 2,50 wird die Garage für PKWs bei uns nicht genehmigt weil zu eng, du kriegst die Tür nicht richtig auf.

Ergänzungsabgaben für Wasser und Abwasser... für eins von beiden (ich glaube Wasser) muss man bei Gargen die verbaute Fläche nachzahlen.



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  •  alex2
29.7.2015  (#8)

zitat..
Ein Carport ist im vorderen Bauwich nicht zulässig! Eine Garage in deinem Fall (>15% Neigung) schon


Hallo,
mich würde interessieren wo das mit den 15% herkommt?
lg alex

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.7.2015  (#9)

zitat..
alex2 schrieb: mich würde interessieren wo das mit den 15% herkommt


NÖ Bauordnung, § 51 Abs. 1:

"Im vorderen Bauwich dürfen Garagen einschließlich angebauter Abstellräume mit einer bebauten Fläche von nicht mehr als insgesamt 100 m² errichtet werden, wenn
- das Gefälle zwischen der Straßenfluchtlinie und der vorderen Baufluchtlinie mehr als 15 % beträgt oder
- der Bebauungsplan dies ausdrücklich erlaubt"
.

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
29.7.2015  (#10)
muss mal sagen, dass ich echt super finde wie karl10 hier nahezu jedem User hilft und sogar Paragraphen raussucht, daumen hoch

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.7.2015  (#11)
DANKE!

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  •  foesan
30.7.2015  (#12)
Interessant, wir durften unsere Garage im vorderen Bauwich bauen. Wir sind nur ca. 70 cm reingerückt. Gefälle und Bebauungsplan gibt's bei uns nicht...

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  •  alex2
30.7.2015  (#13)
Danke Karl!!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.7.2015  (#14)

zitat..
foesan schrieb: wir durften unsere Garage im vorderen Bauwich bauen. Wir sind nur ca. 70 cm reingerückt. Gefälle und Bebauungsplan gibt's bei uns nicht...

Wenn´s keinen Bebauungsplan gibt, dann gibt es auch keinen vorderen Bauwich (ein solcher kann nur in einem Bebauungsplan festgelegt werden). Also hast deine Garage NICHT in den vorderen Bauwich gestellt!

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  •  foesan
31.7.2015  (#15)
verstehe, aber einen seitlichen und hinteren Bauwich gibt's auch ohne Bebauungsplan?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.7.2015  (#16)
JA!

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