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Genossenschaftswohnung Fliesen

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  •  bibop
18.12. - 20.12.2018
6 Antworten | 5 Autoren 6
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Hallo,
Thema passt hier nicht ganz, aber vlt habt ihr trotzdem eine Antwort für mich.
In meiner 10jährigen Wohnung beginnen sich die Fliesen von der Wand zu lösen (oberste Reihe, ca 1,5 hoch gefliest). Anscheinend lässt der Kleber nach.
Bin ich als Mieter dafür zuständig, dass zu beheben? (Genossenschaft meint ja).

Wenn ich das mache, in ein, zwei Jahren ausziehe und dem nächsten Mieter fallen die Fliesen auf die Füße? Hafte ich dann dafür?

lg

  •  rabaum
  •   Gold-Award
18.12.2018  (#1)
In normaler Miete hätte ich gesagt "klar, liegt beim Vermieter"
Alles was fest mit der Wohnung verbaut/verbunden ist ist Bestandteil der Wohnung.

Aber bei Genossenschaften ist das ein wenig anders, da du ja Mitglied der Genossenschaft wirst und in gewisser Weise Miteigentümer bist. Was sagt der Genossenschaftsvertrag dazu, den du unterzeichnet hast?

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  •  bibop
18.12.2018  (#2)
Im Grunde steht nur, dass ich bei selbst verursachten Schäden, oder bei nicht einhalten meiner instandhaltungspflichten (zb Reinigung, Wartungen  ...) verantwortlich bin.
Trifft in diesem Fall mmn nicht zu.
Für Erhaltungsarbeiten ist der Vermieter zuständig.
Tja,, wäre für mich eindeutig.

Außerdem weiß ich ja nicht ob es nur der kleber ist, oder vlt iein problem mit der Wand. 

Na mal schauen.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
19.12.2018  (#3)
Wenn das so ist nochmal hingehen, nochmal den Standpunkt erklären das du denkst sie seien zuständig gemäß Problem und Vertrag,
wenn es keine Einigung gibt dann Professionisten beziehen die das wirklich beantworten können und das Problem lösen, 
das Problem auszusitzen führt zu nichts, du hast eine Wohnung wo jederzeit was passieren kann bzw wie du schreibst solltest du ausziehen da hat man normalerweise andere Sorgen dann als zu streiten was mit der alten Wohnung ist

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  •  sharknz
19.12.2018  (#4)
Das ist Aufgabe der Genossenschaft, da Teil der Substanz. Aber nur wenn die betroffenen Fliesen Teil der ursprünglichen Ausstattung der Wohnung sind. Wenn nachträglich von dir oder einem Vormieter verfliest wurde, dann wirst du das selber machen müssen.

Nur so allgemein, was die Verwaltung sagt und tut muss nicht zwangsläufig das sein, was rechtlich korrekt ist. Bei meiner Genossenschaft war es so, dass immer versucht wurde, den Aufwand für die Genossenchaftsmitarbeiter zu minimieren. Da musste man manchmal auch 3x nachfragen emoji.

Ich hatte übrigens genau den Fall vor 2 Jahren, dass Fliesen im Bad von der Wand gesprungen sind. Da das Bad schon bei der Erstvermietung verfliest war, wurde von der Verwaltung ein Fliesenleger beauftragt und bezahlt.

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  •  bibop
19.12.2018  (#5)
Die Genossenschaft hat nun doch die Firma die verfliest hat kontaktiert.

Das ganze nachhaken ist zwar mühsam, aber oft geht es wohl nicht anders.

Danke für eure Antworten.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
20.12.2018  (#6)
ich würd mal schauen warum sich die fliesen gelöst haben. haben die über eine zuvor schon ausgemalte fläche drübergefliest? kannst du das eventuell erkennen?
wenn dem nämlich so ist, ist das ein klarer verstoß gegen die verarbeitungsnorm. gemalte flächen dürfen nämlich nicht überfliest werden. da muss der untergrund nämlich im 2cm raster bis zum putz mit dem stanley aufgeritzt werden, anschließen muss ein haftgrund aufgebracht werden und dann ein glattstrich gemacht werden. erst dann darf gefliest werden. 

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