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General- und Subunternehmer

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  •  Weichmann
14.3.2018 - 8.4.2019
11 Antworten | 5 Autoren 11
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Würden eine Antwort brauchen zum Thema "schlampige Arbeitsleistung" des Subunternehmers. Die Firma kommt im Auftrag des GU und hat im letzten dreiviertel Jahr nur mit besonderem Druck unsererseits - Fotos, Daten als Nachweis aus dem Internet usw. die notwendigsten Maßnahmen zur ordentlichen  Fertigstellung des Gewerkes  durchgeführt. Den GU daraufhin angesprochen der sich bedeckt hält, bzw. zu seinem Subler hält " dann kündigt er mir den Vertrag auf.......und was mache ich dann?" Leider haben wir mit einer Zahlungsrate diese Leistung schon beglichen. Ein Schreiben an die Firmenleitung hat nichts gebracht nur den Hinweis, dass man dies dann dem RA vorlegen muß.Gestern war der "Chef"  dieser Firma nach fast  einem Jahr wieder auf der Baustelle, war sofort aggressiv, stahl sich mit Lügen aus der Verantwortung... Wenn wir selbst die anderen Gewerke vergeben hätten-(sicher nicht an diese Firma) könnten wir zumindest die Zahlungen zurückhalten. Wie sollen wir weiter vorgehen? GU meinte lapidar, er macht`s ja eh. Wenn wir nicht dahinter wären, würde aber nichts passieren. Es ist schade, weil wir mit allen anderen Arbeiten bis jetzt zufrieden sind und das doch recht  gute Einvernehmen   durch das "schwarze Schaf"  nun dahin ist. 

  •  MissT
14.3.2018  (#1)
Schreib mal ein paar Details mehr - worum geht es eigentlich konkret?

So ganz grundsätzlich: Wenn Du einen GU hast, und der hat die Subfirma geschickt, dann ist der GU für Reklamationen betreffend Ausführungen des Subs zuständig. Da Dir der (eigentlich nicht vorgesehene) direkte Weg zum Sub bis dato eh nur Scherereien eingebracht hat, würde ich alles weitere ganz streng den "Dienstweg" gehen lassen und an den GU richten.

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  •  Weichmann
16.3.2018  (#2)
Der "Dienstweg" hat insoferne nicht viel gebracht, weil der GU befürchtet, dass der Sub den Vertrag nicht einhält. Also darf man nichts kritisieren. Und mit Nachdruck würde es in einen Rechtsstreit münden. Es geht um schlampig verlegte Leitungen und zu wenig Informationen allgemein. Haben uns z. B.  erwartet, dass die Abflüsse und Steckdosen nicht gerade dorthin gelegt werden, wo nach Plan der Geschirrspüler steht, sondern im Kastel daneben. Mußte wieder umgebaut werden... usw. Nur mit viel Druck werden die Mindeststandards eingehalten, was mühsam ist. Waren der Meinung der GU kümmert sich. Aber in der Zwischenzeit ist klar, dass es die Aufgabe eines Architekten wäre, den wir leider nicht haben.

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  •  MissT
16.3.2018  (#3)

zitat..
Weichmann schrieb: Der "Dienstweg" hat insoferne nicht viel gebracht, weil der GU befürchtet, dass der Sub den Vertrag nicht einhält. Also darf man nichts kritisieren. Und mit Nachdruck würde es in einen Rechtsstreit münden. 


Was ist das für ein GU?!? Er schickt eine Subfirma, deren Arbeit (deinen Schilderungen nach) nicht in Ordnung ist - und er will nichts dagegen tun, weil sie einen Vertrag, den sie sowieso nur nach Belieben erfüllen, sonst gar nicht mehr weiter erfüllen? Also ich würde da mal ein ernstes Wort mit dem GU reden, ob ihm eigentlich klar ist, was seine Aufgaben sind und für die er sich (nehme ich mal an) sicher sehr gut entlohnen lässt. Der GU haftet auch für die Gewerke, die er Subfirmen ausführen hat lassen!

Was sagt die ÖNORM zu den Beanstandungen?


zitat..
Weichmann schrieb: Es geht um schlampig verlegte Leitungen und zu wenig Informationen allgemein. Haben uns z. B.  erwartet, dass die Abflüsse und Steckdosen nicht gerade dorthin gelegt werden, wo nach Plan der Geschirrspüler steht, sondern im Kastel daneben. Mußte wieder umgebaut werden... usw. Nur mit viel Druck werden die Mindeststandards eingehalten, was mühsam ist. Waren der Meinung der GU kümmert sich. Aber in der Zwischenzeit ist klar, dass es die Aufgabe eines Architekten wäre, den wir leider nicht haben.


Ein Architekt ist hierfür meiner Erfahrung nach nicht notwendig.
Wer hat die Installationspläne gemacht? Der GU mit Euch oder Elektriker und Installateur direkt mit Euch?
Gab es zu dem Zeitpunkt bereits einen Küchenplan? Diesem ist in der Regel auch ein Installationsplan beigefügt.
Wurde gemäß Installationsplan installiert oder nicht? Wenn nicht - warum?

Das sind die Fragen, die zur eindeutigen Klärung der Verantwortung führen.

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  •  Weichmann
18.3.2018  (#4)
Die gemeinsame Planung erfolgte mit GU -Elektriker und Installateur haben bei einem Arbeitsgespräch jeweils eine Plankopie bekommen. Auch den Küchenplan gab es zu diesem Zeitpunkt schon. Warum der Installationsplan nicht eingehalten wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar. Auch die Höhe der Schalter von FOK differiert an manchen Stellen um 1 cm, so dass nur ungenaues Arbeiten anzunehmen ist. Haben uns jetzt erkundigt, dass es GU-Richtlinien gibt, in denen die zu erbringenden Leistungen und Verantwortlichkeiten aufgezählt sind.

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  •  Mick
16.6.2018  (#5)
@Weichmann.
Hallo da wir noch neu hier im Forum sind kann ich noch keine PN schicken. In einem Beitrag von dir aus 2015 hast du geschrieben das du dein Baufirma gefunden hast wo nun beim Angebot alles passt. 
Ist es jetzt auch noch die Firma oder hat sich diese geändert?
Lg

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  •  liftwartbertl
16.6.2018  (#6)
Kannst du einen dezenten Hinweis geben, welcher GU das ist?

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  •  utes
  •   Gold-Award
16.6.2018  (#7)
unpackbar... wir haben auch mit GU gebaut, die eine oder andere Subfirma auf der Baustelle gehabt. wenn was nicht gepasst hat dann hats der GU richten lassen. und sich auch von der einen oder anderen Firma getrennt wenn sich Beschwerden gehäuft haben 

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  •  Weichmann
17.6.2018  (#8)
Sind derzeit auf Gutachterbasis unterwegs. Aus diesem Grund möchten wir den GU nicht namentlich nennnen. Wenn alles geregelt ist, dann wäre es kein Problem.

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  •  Mick
18.6.2018  (#9)
Ok, danke für die Info.
LG

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  •  liftwartbertl
7.4.2019  (#10)
Ist mittlerweile alles geregelt?

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  •  Weichmann
8.4.2019  (#11)
Noch Probleme mit der Warmwasserleitung. Dauert endlos bis beim Waschbecken Heißwasser ankommt. So rinnen ungenutzt Liter Kaltwasser in den Gully.

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