« Baufinanzierung  |

Geldbeschaffungskosten / Finanzierung direkt absetzen oder aktivieren?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Finanzjohnny
18.1. - 30.1.2019
11 Antworten | 5 Autoren 11
11
Hallo! Hätte eine Frage auf die ich einfach keine Antwort finde -

Grunderwerbssteuer + Eintragungsgebühr tragen zur AfA bei und Zinsen werden im Gegensatz direkt abgesetzt im selben Jahr, das ist klar, aber:

Wie verhalten sich:

Notarkosten

Bearbeitungsgebühr Kredit

Garantiekosten Kredit

und Kosten im Zusammenhang mit einer Hypothek:

Schätzgebühr Kredit

Grundbuchauszug

Legalisierungsgebühr

...

 

 

Vielleicht weiß da jemand eine Antwort? Wäre sehr dankbar!

  •  rk515
  •   Gold-Award
18.1.2019  (#1)
würde da einen Steuerberater fragen

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
18.1.2019  (#2)
Korrekt, das wäre auch mein Vorschlag.

1
  •  Finanzjohnny
18.1.2019  (#3)
Hab von 2 Steuerberatern 2 verschiedene Meinungen gehört leider, deswegen dachte ich vielleicht hat jemand ja direkte Erfahrung damit gemacht

1


  •  luba
  •   Bronze-Award
18.1.2019  (#4)
Ich würde die Notarkosten sofort abschreiben und die Geldbeschaffungskosten aktivieren

1
  •  luba
  •   Bronze-Award
18.1.2019  (#5)
... aber nicht auf die Laufzeit des Gebäudes, sondern separat auf die Laufzeit des Kredites.

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
18.1.2019  (#6)
frag 5, und die mehrheit hat dann recht. *G*

1
  •  Finanzjohnny
18.1.2019  (#7)
so würden die gebühren aussehen für die hypothek. vielleicht weiß ja jemand wo das reingehört?

2019/20190118767625.jpg

1
  •  luba
  •   Bronze-Award
18.1.2019  (#8)
Bist Du aus Ö oder aus DE?

Warum musst oder willst Du das aktivieren? Hast Du eine Firma? 
1. Ansprechpartner: Dein Steuerberater!!

(Haben diese Kosten mit dem Kredit zu tun? wenn ja, dann auf die Laufzeit des Kredites aktivieren, aber nicht ins AVZ, sondern über sonst Verbindlichkeiten - nur so als Vorschlag)

1
  •  Finanzjohnny
23.1.2019  (#9)
Bin aus Ö!

Laut Steuerberater über die Gesamte Laufzeit, also zu 1,5% abzuschreiben - Hätte gehofft dass ichs vl direkt absetzen kann, oder dass das Gesetz hier "schwammig" ist, also beides geht


1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
23.1.2019  (#10)
EStR 2000 RZ 2186 -> Notar
"Vertragserrichtungskosten gehören zu den Anschaffungskosten (VwGH 22.9.1971, 0406/71; VwGH 24.10.1978, 1006/76)."

Die Kosten für die Finanzierung fallen meines Erachtens nach unter § 6 Z 3 EStG 1988 Geldbeschaffungskosten.

Diese sind zwingend auf die Laufzeit der Verbindlichkeit aufzuteilen. 

EStR 2000 RZ 2460
"Unter Geldbeschaffungskosten, die unmittelbar mit der Verbindlichkeit zusammenhängen,
sind alle Nebenkosten zu verstehen, die anlässlich der Aufnahme (oder auch schon früher)
des Kredites (Darlehens) anfallen, auch wenn sie lediglich der Sicherung des Kreditgebers
(Darlehensgebers) dienen. Diese Nebenkosten sind als Aktivposten auf die Laufzeit der
Verbindlichkeit verteilt abzuschreiben (§ 6 Z 3 EStG 1988). Wird in der UGB-Bilanz kein
Aktivposten angesetzt, ist der Gewinn für steuerliche Zwecke zu adaptieren."

EStR 2000 RZ 2461 (Achtung, demonstrative Aufzählung)
"Verteilungspflichtig sind insbesondere:
 Abschlussgebühren,
 Bearbeitungsgebühren,
 Gerichtskosten,
 Kosten der Schätzung des Belehnungsobjektes,
 Kreditgebühren,
 Notariatskosten,
 Rechtsanwaltskosten,
 Vermittlungsprovisionen,
 Verwaltungsgebühren,
 Zuteilungsgebühren."

Weiters musst du die Anschaffungskosten (Gebäude, Grundanteil) richtig berrechnen (Grundanteilverordnung). Auf die Anschaffungsnebenkosten nicht vergessen.

Wenn man alles beachtet und korrekt macht, ist die Berechnung dann doch nicht so einfach wie es am Anfang scheint. Hier stolpern auch viele Kollegen drüber und der Fehler zieht sich dann über Jahre in der Anlagenbuchhaltung bzw. sind die Steuererklärungen falsch.

Wie oben vorgeschlagen wurden, würde ich mir das von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter berechnen/buchen lassen. In den Folgejahre hast du nur die Afa, das kriegt ihr dann auch selber hin.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  Finanzjohnny
30.1.2019  (#11)
Super, danke für den tollen Beitrag!

Die Notarkosten tauchen jetzt nur sowohl bei EStR 2000 RZ 2186 als auch EStR 2000 RZ 2461 auf?

Also habs jetzt mal soweit:

 

1. Werden auf 66,6 Jahre verteilt abzügl Grundanteil (also 30-40%):

   •  Grunderwerbsteuer
   •  Eintragungsgebühr
   •  Maklergebühr
   •  Notar (??)
   •  Vertragserrichtungskosten
2. Werden auf Kreditlaufzeit abgeschrieben (also zB 20 Jahre):

   •  Schätzgebühr oder Bankeigene Spesen
   •  Grundbuch-Eingabengebühr (Gesuch)
   •  Grundbuch-Eintragungsgebühr
   •  Grundbuchauszug
   •  Legalisierungsgebühr
   •  Bank Garantiekosten (??)
   •  Notar (??)
3. Werden direkt im selben Jahr abgesetzt:

   •  Zinsen
   •  Kontoführungsgebühren
   •  Bearbeitungsgebühren bei Kreditaufnahme (??)


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Übergangsfinanzierung??