« Baurecht  |

Geländerhöhe - Bauvorschrift?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  harald
1
1
Ich habe Fenster, die bis 30 cm über Fußbodenoberkante hinunterreichen. Wer kann mir Auskunft geben, wie hoch das Geländer sein muß, damit es baurechtlich entspricht. Grundsätzlich soll es -glaub ich- 1m hoch sein, jedoch weiß ich nicht, ob der Ziegelaufbau von 30cm bereits mitgerechnet werden kann oder ob das Geländer ab der Übermauerung 1m hoch sein muß.
Über fachkundige Auskünfte wäre ich sehr dankbar. (Wohnort Nö.)

  •  börnie
19.7.2003  (#1)
lieber harald, - Geländer und Brüstungen müssen mindestens 1m (ab Fussboden) hoch sein; eine Höhe von 90cm genügt für Brüstungen, die oben mindenstens 20cm dick sind. Geländer müssen auch Kinder ausreichend schützen; sie dürfen das Überklettern nicht erleichtern (keine horizontalen Sprossen) und müssen das Durchgkriechen verhindern (Stababstand <12cm).
geholfen?
börnie

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: kamin ist in stmk vorgeschrieben...