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  •  NeuBau_2018
17.4. - 8.11.2018
15 Antworten | 10 Autoren 15
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Hallo Zusammen,

ich hoffe jemand kann weiterhelfen.
Wir planen seit 1 Jahr unser Haus, sind im Winter dann mit einem Grundriss, Aussenansichten und Fotos (wie das Haus aussehen sollen) zu einem Baumeister. Dieser hat dann einen Entwurfplan in 3D (ohne Maßstäbe gemacht) und unserer Skizzen/Pläne verändert. Wir haben uns aufgrund des Preises gegen ihn entschieden.
Danach sind wir zu einem Planungsbüro und haben aufgrund des Entwurfs des Baumeisters einen Einreichplan erstellen lassen (andere Ziegelstärke, andere Fassade, andere Fenster, verlängertes Dach,...) 
Jetzt meldet sich der Baumeister und sagt, der Plan sein sein geistiges Eigentum und wir dürfen die Pläne nicht an Dritte weitergeben. Nach einem Telefonat war uns klar, woher der Wind weht.
Er fordert eine Zahlung i.d.Höhe von 5.000EUR. Das ist für uns keine angemessene Vergütung.

Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall. Bin für jeden Tipp dankbar!!

  •  GeorgL
  •   Silber-Award
17.4.2018  (#1)
Des is a Vifzack. 5000 Euro sind sicher 90 stunden. Wenn der 2 Wochen durchgehend plant und verrechnet dann muss er meiner meinung nach einen einreichplan und einen Polierplan für ein efh abliefern.

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  •  NeuBau_2018
17.4.2018  (#2)
Was wäre ein angemessener Betrag? Wir wollen versuchen uns mit ihm zu einigen und das Thema hinter uns zu bringen...

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  •  Vardi17
17.4.2018  (#3)
Wir haben einem Architekten 2500€ für Vorerhebung und Entwurfsplanung gezahlt. 
Ist aber bei uns in der Gegend gängige BM-Praxis, 5000€ zu verlangen, wenn man letztlich mit einer anderen Fa. baut. 

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#4)
habt ihr was unterschrieben wo das drinsteht?

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  •  NeuBau_2018
18.4.2018  (#5)

zitat..
Stefan86 schrieb: habt ihr was unterschrieben wo das drinsteht?


Nein, unterschrieben haben wir nie etwas. Wir planen das Haus seit einem Jahr und es gibt zahlreiche Vorversionen, auch von anderen Baumeistern, die uns Angebote gemacht haben. Letztendlich hat er einen Feinschliff gemacht. Die Basis kam von uns und anderen.
Wäre ja in Ordnung wenn er vorher sagt, er will etwas für die Planung haben, aber diese Vorgehensweise ist nicht ok.

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  •  tekov
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#6)
Wenn es weder schriftliche noch mündliche Zusagen an ihm gab, sprich einen Vertragsabschluss, und auch kein "Entgelt" für seine Tätigkeit der Planung ausgemacht war, würde ich versuchen das ganze gütlich zu einigen.

Das er sicher besseres zu tun hat, als allen Leuten gratis hier Pläne zu ändern/verbessern/planen ist klar.Seine Zeit ist ja auch etwas Wert.
Aber das hat mit einer Forderung von 5000€ nichts mehr zu tun.

Wenn er stur bleibt, Rechtsschutz einschalten, Vorgespräch mit Sachkundigen Anwalt / Sachverständigen.

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  •  chrismo
18.4.2018  (#7)

zitat..
NeuBau_2018 schrieb: Was wäre ein angemessener Betrag? Wir wollen versuchen uns mit ihm zu einigen und das Thema hinter uns zu bringen...


Komplette Vor- und Einreichplaung inkl. Teilnahme bei Bauverhandlung, Detailplanung mit manchen Gewerken usw. hat bei uns ca. die Summe gekostet, die der Baumeister von euch fordert. Also mehr als ein paar hundert Euro wird die Adaption wohl nicht wert sein. Also Arbeitsstunden, die er investiert hat mal ca. 50-80Eur (exkl.) wären angemessen.

Wenn er wirklich die Urheberrechtskarte spielen will, dann muss er eine gewisse künstlerische, geistige Schöpfungshöhe nachweisen. Wenn es aber wirklich nur eine Adaption von bestehenden Plänen war, dann wird er das wohl kaum können. Das kann dann aber ohnehin nur ein Gericht entscheiden, d.h. er müsste euch erstmal klagen. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Dann solltet ihr euch mal von einem Anwalt beraten lassen, bzw. könnt den Drohungen des Baumeisters erstmal sehr gelassen entgegen sehen.






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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#8)
Geht's mal zu einem Rechtsanwalt und lasst euch hin und her beraten. Der fackelt nicht lange herum was das Honorar betrifft! (Sofern kein Beratungsrechtsschutz vorhanden ist)
Aber der Baumeister soll alles gratis machen! Über die Kosten, wenn der Auftrag nicht an Diesen geht, sollte schon vorher besprochen werden. Im Nachhinein ist das eine ungute Sache! Noch dazu, wenn große Teile des Entwurfes dann der neue Baumeister (Planungsbüro) übernimmt!

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  •  NeuBau_2018
18.4.2018  (#9)
Danke für die Infos! So machen wir das jetzt auch.. es gibt einen Termin bei der Rechtberatung.
Wir sehen auch ein paar hundert Euro als angemessen für seinen Aufwand, aber das wars dann auch schon!
Hoffe das Thema klärt sich bald

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#10)
Das Spiel in der Branche ist ja gut bekannt. Am Anfang läuft da alles sehr amikal. Das junge Paar oder die Jungfamilie wird zu den Baufirmen eingeladen, Bauabende werden geschmissen. Man verwirklicht ihnen den Traum vom eigenen Haus bis hin zur Schlüsselübergabe mit grünem Garten. Über Kosten wird nicht gesprochen, man will ja die Atmosphäre nicht zerstören.


zitat..
altehuette schrieb: Aber der Baumeister soll alles gratis machen!


Nein soll er nicht, aber er soll gleich zu Beginn transparent sein und die Karten auf den Tisch legen. Niemand hat was zu verschenken und Planungsleistung ist nicht gratis. Warum nicht gleich so: Mein Entwurfsplan kostet x, mein Einreichplan y und mein Ausführungsplan z. Was du bestellst, zahlst du. Egal mit welcher Firma das Projekt letztendlich umgesetzt wird.

Der nächste kommt auf die Idee und verrechnet die paar Stunden für die Besprechungsrunden, wenn der Auftrag nichts wird. Das sind Aufwände für die Geschäftsanbahnung und gehen in die Gemeinkosten.

Und zum TE: Auf keinen Fall bezahlen. Ohne dass du als Konsument über Kosten aufgeklärt wurdest und auch nichts unterschrieben hast gibt es keinen Anspruch seitens des Baumeisters, weder rechtlich noch moralisch. Die Forderung von 5.000,- EUR ist ja ebenfalls höchst unangemessen und schon lächerlich.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#11)
So ist es nicht! Der Entwurf würde ja zum Großteil vom Planungsbüro übernommen! Ob die 5000 EUR gerechtfertigt sind,  steht auf einem anderen Blatt! 
Man muss ja auch mit fremden Fotos aufpassen die ins Internet gestellt werden. Da gibt es teure Urheberrechtsverletzungen. 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#12)

zitat..
altehuette schrieb: Der Entwurf würde ja zum Großteil vom Planungsbüro übernommen!


Aha, wie kommst du zu dieser Annahme?

Der TE hat von etwas anderem geschrieben:

zitat..
NeuBau_2018 schrieb: Danach sind wir zu einem Planungsbüro und haben aufgrund des Entwurfs des Baumeisters einen Einreichplan erstellen lassen (andere Ziegelstärke, andere Fassade, andere Fenster, verlängertes Dach,...) 


Aber gut, vielleicht haben sie eine Küche, ein Wohnzimmer und den Essbereich im selben Stockwerk gelassen, wofür der Baumeister das Patent angemeldet hat...

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#13)

zitat..
rabaum schrieb: Ohne dass du als Konsument über Kosten aufgeklärt wurdest und auch nichts unterschrieben hast gibt es keinen Anspruch seitens des Baumeisters, weder rechtlich noch moralisch.


Bitte genau lesen!

Er verlangt lt. Beitragersteller kein Honorar fü die Planungsleistung sondern

zitat..
NeuBau_2018 schrieb: der Plan sein sein geistiges Eigentum und wir dürfen die Pläne nicht an Dritte weitergeben.


ein Entgeld für die Nutzung seines geistigen Eingentums. Und das darf er lt Rechtssprechung des OGH sogar. Über die Höhe lässt sich definitiv streiten.


zitat..
NeuBau_2018 schrieb: Dieser hat dann einen Entwurfplan in 3D (ohne Maßstäbe gemacht) und unserer Skizzen/Pläne verändert


Dies würde dann wieder gegen das geistige Eigentum des Baumeisters sprechen. Denn das UrhG schützt nur kübstlerische Leistung. Und die lag ja dann bei euch.

Das könnte ein Streifthema werden.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.4.2018  (#14)
Läßt sich da nicht beurteilen was wirklich übernommen worden ist! 
Aber warum weiß der Baumeister vom neuen Plan? 
Haus wird ja noch nicht stehen,  oder? 

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  •  psmworld
8.11.2018  (#15)
Das Thema ist zwar nicht das aktuellste, aber hier liegt das geistige Eigentum ganz klar beim Threadersteller.

Der Baumeister kann keine fremden Ideen zu seinen machen nur weil er einen Plan zeichnet.

Ein Fotograf kann das Motiv vor seiner Kamera nicht als sein geistiges Eigentum anmelden.

Und ein Tontechniker hat auch kein geistiges Eigentum an Songs und deren Aufnahmen.

Eine Vergütung für Vor- und Mitarbeiten steht allerdings zu, sofern dies nicht schriftlich klar (kostenlos) festgelegt wurde. (Der Fotograf hat zusätzlich noch das Eigentum an seinem Schnappschuss) Idealerweise wird der Betrag davor ausgemacht. Im Nachhinein würde ihm aber gerichtlich ein „marktübliches“ Honorar zugesprochen.

Da auf seinem unvergüteten Plan aufgebaut wurde, steht dem Baumeister definitiv etwas zu.

Wäre interessant wie das in diesem Fall gelöst wurde.

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