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Gebührenbefreiung Grundbucheintr. >130m²

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  •  snoopy
20.9.2010 - 21.3.2011
12 Antworten 12
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Hallo Zusammen!
Wir haben vor ein paar Tagen vom Bezirksgericht einen Brief bekommen, in dem steht das wir die 130m² überschreiten und die Gebühren nachzahlen müssen (der Antrag für die Förderung und die Eintragungen ins Grundbuch sind schon über 1 Jahr her). Die Begründung ist das der Keller jetzt doch zur Wohnnutzfläche zählt, obwohl dieser nicht einmal beheizt ist.

Jetzt meine Frage, hat jemand so einen ähnlichen Fall? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, das ein Raum der übers Jahr im Durchschnitt ca. 15°C hat eine Wohnfläche ist. Gibts hier genaue Definitionen?
lg snoopy

  •  fricki
  •   Silber-Award
20.9.2010  (#1)
war - bei dir wer da kontrollieren?

Wie wurde das begründet?

Ich habe gehört dass es schon problematisch sein kann wenn man Fliesen drinnen hat.
Ich bin selber unter 130qm und habe im Keller keine Fliesen, keine normale Deckenlampen sondern nur den rohen Estrich und die Bau-Lampenfassungen.

Ein guter Link zu den "Salzburgern" http://www.salzburg.gv.at/gebuehrenbefreiung.pdf

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  •  snoopy
20.9.2010  (#2)
fricki - nein es war keiner Kontrollieren da, wir wurden nur angeschrieben und aufgefordert die gebühren zu zahlen.
eigentlich keine begründung.
wir haben nachgefragt und uns wurde gesagt, das es egal ist ob beheizt oder nicht, und das die Räume als Abstellfläche benutzt werden können und somit die Wohnfläche entlastet.

wir sind aus NÖ weiß nicht ob das dass selbe ist.

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  •  fricki
  •   Silber-Award
20.9.2010  (#3)
das - mit der Abstellfläche und der Entlastung der Wohnfläche habe ich auch schon öfter gehört.

Von der Judikatur sollte die Definition Wohnfläche usw. ähnlich oder gleich sein wie bei dem Link den ich dir geschickt habe.


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  •  snoopy
20.9.2010  (#4)
nadas hört sich ja nicht so gut für uns an.
aber danke für den link.


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  •  bertl78
17.12.2010  (#5)
Hallo Snoopy
Mir ist jetzt das gleiche passiert.
Wollte nachfragen wie es bei dir ausgegangen ist?


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  •  snoopy
9.3.2011  (#6)
Sorry, das ich mich nicht gemeldet hab. Baustress.
Wir haben einen Einspruch gemacht, auf Grund von diesem wurden von uns Fotos und genauere Angaben vom Keller angefordert. Die haben wir dann geschickt (Keller ist verputzt und Estrich ist drin). Vor ein oder zwei Wochen wurde unserem Einspruch stattgegeben und wir müssen nicht zahlen.
Wir müssen uns aber jetzt noch erkundigen was wir im Keller jetzt machen dürfen (ausmalen, fliesen,..) ohne das wir ein Problem bekommen, wenn wer kontrollieren kommt.


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  •  rantamplam
  •   Bronze-Award
10.3.2011  (#7)


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  •  rantamplam
  •   Bronze-Award
10.3.2011  (#8)
zu früh gedrückt - @snoopy
ob das sinnvoll war Einspruch zu erheben frag ich mich auch. Wennst dir den Keller, oder auch nur einen Raum schöner herrichtst musst dann erst nachzahlen. Ich denk das wirst ja vorhaben weil sonst bräuchtest ja keinen Estrich und sonst alles. Kontrolliert wird ja alle paar Jahre. So hättest es wenigstens gleich bezahlt gehabt.
lg ran

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  •  snoopy
10.3.2011  (#9)
..es können 5 jahr kontrolliert werden, nach diesen kann ich machen was ich will. So wurde uns das gesagt.
Wir haben im Keller einen Technikraum der ja sowieso nicht gezählt wird und was wir genau mit dem rest machen, wissen wir noch nicht, vorerst mal abstellraum für diverse sachen.
und im notfall kann ich 5 jahre warten bis ich den keller herrichte. da gibts ja eh viele andere sachen die noch gemacht werden müssen (fassade, garten,....)

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  •  noesro
12.3.2011  (#10)
stimmt nichthabe gehört, dass man jederzeit kontrolliert werden kann. Z. B. wenn jemand ein Dachboden ausbaut und vom Finanzamt kommt jemand kontrollieren, dann darf man nachzahlen....

In diesem Fall ist zum Glück keine Strafe vorgesehen, jedoch wenn man Pech hat, wird der Tarif in Zukunft ev. höher ausfallen....

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  •  rantamplam
  •   Bronze-Award
14.3.2011  (#11)
Kontrolle - Bei uns kommt auch regelmäßig die Gemeinde kontrollieren( ca. alle 5-10J. Wegen zubauten Gartenhütten, Kanalanschluss. Damit du auch ja nicht zuwenig bezahlst!
lg Ran

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  •  snoopy
21.3.2011  (#12)
meines wissens sind es 5 jahre, da es sich hier um eine einmalige zahlung handelt und diese ans bezirksgericht für die grundbucheintragung geht. Der Gemeinde ist das ziemlich egal!
naja, werd mich da nochmal erkundigen.

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