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Gebühren Gemeinde?

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  •  Ferlin
3.8. - 7.8.2012
12 Antworten 12
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Hallo
Vlt eine blöde Frage,und ich könnt auch auf der Gemeinde anrufen,aber für was wäre den dann das Forum da ;)
Man bekommt ja vierteljährlich so einen Zahlschein von der Gemeinde für Müllabfuhr,Zählermiete,Kanalgebühr,Wassergebühr!
Ist ja nicht sooo wenig ;) wie ist das eigentlich zahlt man da zb schon für 30cbm Wasser/Kanal so quasi wie bei der Stromrechnung,oder was zahl ich da eigentlich???
Kenn mich da leider ned so gut aus :(
Lg

  •  whitesheep
  •   Silber-Award
3.8.2012  (#1)
also - bei mir sinds folgende Punkte pro Quartal...

- Müllabfuhr Grundgebühr
- Müllabfuhr gemäß 90l Tonne und Entleerungsrythmus
- Grundgebühr Kanal
- Benützung Kanal (cbm)
- Grundsteuer (im 2 Quartal einmalig pro Jahr)

kann mir schon vorstellen, dass vorweg wie beim Strom schon ein gewisser Betrag eingehoben wird...Rechtlich dürfen Sie´s...

Wenn jedoch deine Rechnugn dermassen unübersichtlich ist, dass es sich dir ned erschließt welchen Betrag du wofür zahlst...dann wird der der Gang zur Gemeinde aber ned ausbleiben...

so long
sheep

PS: Wasser wird bei dir auch noch dabei sein...wir haben eine Genossenschaft....da kostets nix...

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  •  sensai
  •   Gold-Award
3.8.2012  (#2)
Unterschiede per Gemeinde - Die Gemeindeabgaben ist Gemeindegesetz und unterscheiden
sich stark.

Wasser: bei uns 40 qm³ Sockelbetrag und danach lt. Zähler
Kanal: Wasserverbrauch ist gleich Kanalgebühr
Müllgebühr: Müllkarten und Rückrechnung bei Nichtbenützung

während der Bauphase haben ich zb. die Kanalgebühr bzw Müllgebühr reklamiert, da ja noch nicht eingeleitet wurde.
Ab Meldezettel wurde das dann verrechnet.

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  •  Fr4gg3l
4.8.2012  (#3)
@ Ferlin Im ersten Jahr wirst du geschätzt. Das geht bis zur Abrechnung, welche in den meisten Gemeinden im 3. VJ gemacht wird. Dann wird der Wasserzähler abgelesen und der Jahresverbrauch wird dir dann im nächsten Jahr geviertelt vorgeschrieben. Ev. hast mal ein Guthaben oder du bekommst eine Nachzahlung. Ist also im Prinzip wie beim Strom. Müllabfuhr wird jedoch nach der tatsächlichen Anzahl der Abfuhren im Quartal abgerechnet - es sei den ihr habt so ein Wertmarkensystem wo ihr nur zahlt wenn die Tonne rausgestellt wird; ihr aber eine gewisse Anzahl an Marken fix kaufen müsst.
Da wird einfach der Preis der gekauften Marken geviertelt und vorgeschrieben.

Grundsteuer kann sein, dass die auch jedes Quartal vorgeschrieben wird. Da gibt es einen Grenzwert bis zu dem es nur eine "Einmalzahlung" gibt ( Glaub das waren 75 €). Bist du drüber wirds dir automatisch geviertelt vorgeschrieben.

@ Sensai

Gesetz ≠ Verordnung !!!

Stichwort Hans Kelsen und der Stufenbau der Rechtsordnung

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  •  bautech
5.8.2012  (#4)
@Fr4gg3l - Stimmt schon, in unsererm Fall ist aber Gesetz = Verordnung... wir sind ein Magistrat mit eigenen Statuten und erlassen Gesetze.

Also gibts die Möglichkeit Gesetz = Verordnung auch...

Wer weiß, wo sensai wohnt?

ng

bautech

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  •  insis
  •   Bronze-Award
5.8.2012  (#5)
AWzu:

>Stimmt schon, in unsererm Fall ist aber Gesetz = Verordnung... wir sind ein Magistrat mit eigenen Statuten und erlassen Gesetze.<


Gesetze beschließt in Österreich ausschießlich der Nationalrat bzw. die jeweiligen Landtage = Legislative.

Verordnungen können im Regelfall nur von den Organen der Verwaltung (z.B. BR, BK, LR, LH, GR, BGM, ...) erlassen werden.

Eine Gemeinde (Magistrat ist hier lediglich das Hilfsorgan, gleich wie Stadtamt, usw.), erläßt lediglich Verordnungen, niemals Gesetze!

Einzige Ausnahme ist das selbstständige Verordnungsrecht der Gemeinden, womit quasi (materiell) Normen neu geschaffen werden können, welche allerdings nicht gegen bestehende Bundes- oder Landesgesetze verstoßen dürfen. Kommt auch fast nicht vor.

fg



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  •  bautech
6.8.2012  (#6)
@insis - Interessant, ich dachte, Gemeindegesetze erlassen Gemeinden mit eigenem Statut...

ng

bautech

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  •  Ferlin
6.8.2012  (#7)
@Fr4gg3l - Hab bei der Gemeinde nachgefragt,und genau so wie du geschrieben hast stimmts auch :) Danke für die Antworten
Lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.8.2012  (#8)
was soll da jetzt stimmen?? - Der Beitrag von Fr4gg3i stimmt absolut nicht!!!!

Ihr müsst zwischen Gesetz und Verordnung unterscheiden. Städte mit eigenem Statut (Magistrate)können/dürfen keine Gesetze erlassen. Sehr wohl können/dürfen sie Verordnungen machen - das darf aber jede "normale" Gemeinde auch.
Auch in Statutarstädten gilt das übliche Landesrecht wie. z.B. Bauordnung, Raumordnungsgesetz, Kanalgesetz usw.
Die Statutarstädte haben hiebei keine andere Stellung wie normale Gemeinden!!!!


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  •  humi
6.8.2012  (#9)
und karl was soll da von Fr4gg3i nicht stimmen?
er berichtet wie die abrechnung zu stande kommt und nicht über gesetz und verordnung.

er schreibt ja selbst,

zitat..
Gesetz ≠ Verordnung !!!


meine erfahrung bezüglich wasser/kanal abrechnung decken sich mit der erklärung von ihm.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.8.2012  (#10)
Tschuldigung..hab die Verfasser der Beiträge verwechselt .....hab den Beitrag von bautech vom 5.8. gemeint (und auch den von sensai vom 3.8.)

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  •  bautech
7.8.2012  (#11)
Sorry, hab mich anscheinend getäuschtIch war der Meinung, die so genannten Gemeindegesetze werden vom Landesgesetz abgeleitet - dürfen aber von Städten mit eigenem Statut geändert werden. Geht aber anscheinend nicht ohne Verordnung... wobei diese dann wieder Gesetzescharakter hat, nehme ich an?

beschämte grüße

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.8.2012  (#12)
richtig - Verordnungen haben genauso Verbindlichkeit wie Gesetze. Sind auch genau so wie Gesetze einzuhalten. Dennoch ist vor allem beim Zustandekommen ein wesentlicher Unterschied (wer macht Verordnung?). Verordnungen müssen auch immer auf ein konkretes Gesetz aufbauen. Das Gesetz gibt einen Rahmen vor und die Verordnung präzisiert dann die Details. Die Verordnung wird daher auch immer geprüft, ob sie der gesetzlichen Zielsetzung entspricht, d.h. man kann mit Verordnung nicht etwas anders regeln, als es das Gesetz vorgibt....

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