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Gebäudeversicherung Brutto-Netto!? MWSt selber zahlen?? [OÖ]

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.11.2021 - 6.1.2022
12 Antworten | 4 Autoren 12
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Liebe alle!
Meine Eltern haben eines von 13 Reihenhäusern welche einer Wohnungseigentumsgemeinschaft unterliegen. Es gibt eine Hausverwaltung (OÖ Wohnbau) welche die Gebäudeversicherung abgeschlossen hat und verwaltet.
Die Gebäudeversicherung ist eine NettoVersicherung und es ist der Neuwert versichert.
Meine Eltern sind vom Hagelschaden betroffen (alle Reihenhäuser). Die Hausverwaltung sagt, dass jedes Haus für die Reparatur selbst verantwortlich ist - dh jeder muss sich um eine Firma kümmern! Die Hausverwaltung würde dies allerdings gegen ein Entgelt von 6,5% der Auftragssumme übernehmen.
Jetzt haben sich meine Eltern selbst um die Angebote gekümmert und wollten die Wohnbau bitten, dass sie das fertig verhandelte Angebot in Auftrg geben, damit Netto abgerechnet werden kann.
Die übernehmen sie aber nicht - nur unter Bezahlung der oben genannten Pönale ( Ausrede: a Auftraggeber haften sie bezüglich eventueller Gewährleistungsansprüche)
Also entweder Pönale zahlen oder auf der Mehrwertsteuer sitzen bleiben!
Geht das? Das klingt für mich fast nach Betrug?
Kann uns da jemand weiterhelfen?
Danke!
lg

  •  atma
  •   Gold-Award
16.11.2021  (#1)

zitat..
heislplaner schrieb: Die Gebäudeversicherung ist eine NettoVersicherung und es ist der Neuwert versichert.

das versteh ich nicht. 

die 6,5% der Hausverwaltung find ich mal eine Frechheit, wenn die das bei allen so machen, würde ich da ein Gespräch führen und mal andere Firmen zur Angebotslegung einladen.

dass die Versicherung den Schaden an die Hausverwaltung (weil Firma) netto überweist, ist ok. An deine Eltern muss aber brutto überwiesen werden, weil die ja auch eine Rg. über einen brutto-Betrag von der Reparatur haben. Die Versicherung holt sich die MwSt. als Vorsteuer dann wieder zurück. 
Anders sieht es bei einer Ablöse des Schadens aus - wenn deine Eltern den Schaden selbst reparieren, dann wird nur netto überwiesen. Es gibt dann ja auch keine Rechnung (mit MwSt.) dafür. 
Dh wenn sich die so depat anstellen würd ich die Versicherung mal direkt kontaktieren. 

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
17.11.2021  (#2)
bezüglich der 6,5% würde ich beim Konsumentenschutz oder beim ORF Vorabendsendung Concret mein Problem schildern. Sollte es gerechtfertigt sein, ist das auf jeden Fall ein ungute Optik und gehört aufgezeigt, was die Hausverwaltungen so machen!!

@ atma, soweit ich weiß sind die Versicherungen nicht Vst abzugsberechtigt.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
25.11.2021  (#3)
Hat irgendwer einen Tipp wo man hier konkrete Infos bzw Auskünfte erhalten kann?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
8.12.2021  (#4)
Gibts hier wirklich niemanden mit Erfahrung mit Gebäudeversicherung von einer WEG über eine Hausverwaltung?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
5.1.2022  (#5)
Einmal versuche ich es noch emoji

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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
5.1.2022  (#6)

zitat..
heislplaner schrieb: Gibts hier wirklich niemanden mit Erfahrung mit Gebäudeversicherung von einer WEG über eine Hausverwaltung?


zitat..
heislplaner schrieb: Hat irgendwer einen Tipp wo man hier konkrete Infos bzw Auskünfte erhalten kann?

Um hier konkrete Auskünfte geben zu können müsstest Du den VersicherungsVertrag zur Verfügung stellen, bzw. auch eine Stellungnahme der Hausverwaltung in der sie die Verrechnung der 6,5 % begründet.
Ohne diese Unterlagen ist eine Einschätzung schwer.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
6.1.2022  (#7)
der versicherungsvertrag ist eine neuwertgebäudeversicherung welche von der hv für die weg abgeschlossen wurde
die 6,5% kassiert die hv als honorar, wenn sie sich um die gesamte abwicklung (ausschreibung, auftragserstellung, bauleitung usw kümmert)
sollte dieser abwicklungsauftrag nicht in anspruch genommen werden müssen die eigentümer selbst tätig werden bekommen aber als privatperson keine mwst von der versicherung ausbezahlt
die hausverwaltung weigert sich die zahlungsmodalitäten für die weg abzuwickeln.
die hv ist übrigens die größte wohnungsgesellschaft in oö

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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
6.1.2022  (#8)
Wer ist Versicherungsnehmer des Vertrages? Ich nehme an die Wohnungseigentümer haben die Hausverwaltung beauftragt und bezahlen für die Hausverwaltung? Wieso und auf welcher Grundlage sollte die Hausverwaltung noch einmal für die Schadenabwicklung etwas verlangen?

Vielleicht noch etwas: Wenn Du Groß- und Kleinschreibung benutzen könntest wäre Dein Beitrag einfacher und schneller zu verstehen.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
6.1.2022  (#9)
Versicherungsnehmer sind die Mitglieder der WEG, abgeschlossen wurde durch die HV.
Die Hausverwaltung bekommt natürlich regelmäßig Honorar - dieses wird allerdings nur mehr für die Abrechnung des 50jährigen Wohnbaudarlehens und eben der Gebäudeversicherung in Rechnung gestellt. Die Häuser agieren weitgehend autonom, die Versicherung wird aber eben nach Nutzwerten über die HV abgerechnet. Dass die Schadensabwicklung nicht über die HV läuft kann ich ja noch verstehen aber die Zahlungsabwicklung gehört doch zu den Pflichten der Verwaltung? Wie sonst sollen denn die Eigentümer der Häuser zu ihrer Umsatzsteuer kommen?

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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
6.1.2022  (#10)
Wie genau lautet die Bezeichnung des Versicherungsnehmers auf dem Vertrag? Abgeschlossen wurde durch die Hausverwaltung, also hat diese den Versicherungsvertrag unterschrieben?
Nochmals die Frage: Wo genau ist das mit den 6,5 % festgehalten?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
6.1.2022  (#11)
Selbstverständlich hat die HV den Vericherungsvertrag im Namen der Weg abgeschlossen und unterschrieben - ist ja auch die Aufgabe einer Hausverwaltung.
Das mit den 6,5% ist nirgends festgehalten - das ist das Angebot der HV an die Eigentümer wenn sie die Ausschreibung, Aufsicht usw. übernimmt. Wen die Eigentümer dies nicht annehmen müssen sie laut HV direkt mit der Versicherung abrechnen und fallen somit um die USt. um.
Eine Rücklage ist keine vorhanden, da die Reihenhäuser autonom sind (ist im Wohnungseigentumsvertrag geregelt - jeder kümmert sich um seine eigenen Fenster, sein eigenes Dach usw - Gemeinschaftsflächen gibt es keine).
Lediglich die Wohnbauförderung und die Gebäudeversicherung und natürlich das Verwaltungshonorar werden über die Wohnbau abgerechnet und geregelt

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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
6.1.2022  (#12)
Ganz klar ist mir die Sache nicht!
Warum sollte sich der Wohnungseigentümer um die Abwicklung eines Gebäudeschadens selbst kümmern müssen, wenn genau für solche Dinge eigentlich die Hausverwaltung beauftragt ist?

Entweder ist sich die Hausverwaltung Ihrer Aufgaben nicht bewusst, oder Sie versuchen halt zusätzliche Einnahmen zu generieren. Sowas soll ja auch hin und wieder vorkommen.

Sieh Dir mal diesen Link an

https://www.oiz.at/oiz/eine-frage-der-versicherung-157243

Besser könnte ich es nicht erklären und bei den Hausverwaltungen die ich betreue funktioniert es genauso. Mir wäre nicht bewußt, dass diese jemals den Wohnungseigentümern, die sie wiederum betreuen, etwas verrechnet hätten für die Abwicklung.
Aber vielleicht ist ja genau so ein Punkt im Vertrag mit der Hausverwaltung enthalten.

Vielleicht kannst Du mich ja auf dem Laufenden halten.

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