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Gebäudeteil trotz Verbindungstüre

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  •  Matthias83
31.1. - 1.2.2013
3 Antworten 3
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Hallo Forum!
NÖ Kanalgesetzt definiert ja bekannterweise was im Hinblick auf die entsprechende Gebühren- und Abgabenberechnung ein Gebäudeteil ist.
Auf dem Plan eingezeichnet ist nun ein Wohngebäude mit 25cm Ziegel + 20cm VWS. Direkt an den VWS des Hauses wird die Außenwand des Nebengebäudes (Garage, Werkstatt,...) angestellt. Vier Wände durchgehend bis zur Decke (Fläche ca 180m²). Verbunden wäre das Nebengebäude durch 3 Türen mit dem Hauptgebäude.
Kurz gesagt, seit ihr der Meinung, dass es sich hier um einen Gebäudeteil handelt trotz Türverbindung, den man bei der Gebührenberechnung herausnehmen kann?? Gesetz definiert leider nicht näher, ob Verbindungen mit dem Hauptgebäude die Gebäudedefinition wieder abändert.
Habe diesbezüglich morgen einen Termin auf der Gemeinde möchte aber nicht völlig blank hingehen.

Danke schon mal für eure Rückmeldung.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.1.2013  (#1)
hier meine Meinung: - so wie du das schilderst, stehen da 2 Gebäude unmittelbar nebeneinander - wenn auch mit Türverbindungen.
Da es sich - und zwar unbeschadet der Türverbindungen - offensichtlich um 2 Gebäude handelt, geht es gar nicht um die Frage des Gebäudeteiles . Die ist nämlich nur dann von Bedeutung, wenn es an sich 1 Gebäude ist, welches innen eine Unterteilung in "Gebäudeteile" hat. Hier handelt es sich aber offensichtlich um 2 Gebäude.
In § 3 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz steht:
"Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche."
Wenn also das 2. Gebäude nicht angeschlossen ist, dann zählt es nur zur unbebauten Fläche. Das Thema "Gebäudeteil" stellt sich dann gar nicht.

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  •  Matthias83
1.2.2013  (#2)
Danke für deine Antwort. Wenn wir also jetzt von zwei eigenen Gebäuden sprechen, siehst du ein Problem darin, dass diese durch eine oder mehrere Türen verbunden sind im Hinblick auf die Gebührenberechnung. Es soll ja offiziell nur in einem Gebäude ein Kanalanschluss gemacht werden. Oder stellt sich deiner Ansicht nach die Türenfrage gar nicht?

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  •  fricki
  •   Gold-Award
1.2.2013  (#3)
das Problem kenn - ich hier in OÖ auch da ich ähnlich damit zu kämpfen hatte.

Sobald ein Nebengebäude physikalisch mit dem Hauptgebäude verbunden wird gilt es als ein Gebäude bezugnehmend auf Kanal- und Wasseranschlussgebühren.

Bei mir z.B. ist es die Garage. Wird das Dach nicht am Haus montiert kein Problem ... muss nichts extra zahlen.

Habe mich aber nun entschlossen das Dach mit dem Haus zu verbinden (Durchgang- und Eingang somit überdacht) und somit muss ich die Gebühren bezahlen.

Nehme an das dies in NÖ gleich oder ähnlich ist.

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