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·gelöst· Gebäudehöhe Garage im seitlichen Bauwich - NÖ

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  •  ibins
19.4. - 20.4.2020
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo,

da ich unterschiedliche Meinungen gehört habe bzw. die Bauordnung auch nicht klar ist:
Darf eine Garage im seitlichen Bauwich an allen Punkten nicht höher als 3m sein? 
Oder wäre eine Pultdach wie auf der Skizze möglich (halbe Garage ist niedriger als 3m)?

2020/20200419697315_th.jpg
Laut §51:
die Höhe der Fronten dieser Bauwerke (§ 53) an keiner Stelle mehr als 3 m beträgt
> Pultdach laut Skizze nicht möglich

§53:
Die Gebäudehöhe ist die mittlere Höhe einer Gebäudefront und errechnet sich aus der Fläche der Gebäudefront (A) dividiert durch deren größte Breite (b) 
> Pultdach laut Skizze möglich

Danke!

Zusatzfrage falls möglich: Welches Gefälle sollte eine Garage mit Blech-Pultdach haben?

  •  ProjectX
19.4.2020  (#1)
Für Bauwerke im Bauwich ist der §51 heranzuziehen.
Der §53 regelt die Höhe von Gebäuden die nicht im Bauwich situiert sind.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
19.4.2020  (#2)
Du kannst ein Pultdach auch abwalmen, also wie ein halbes Walmdach ausführen. So kann die Höhe auch seitlich eingehalten werden.


2020/2020041988873_th.jpg


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  •  ibins
20.4.2020  (#3)

zitat..
ProjectX schrieb: Für Bauwerke im Bauwich ist der §51 heranzuziehen.
Der §53 regelt die Höhe von Gebäuden die nicht im Bauwich situiert sind.


 Danke - hatte ich mir gedacht. War nur verwirrt weil im §51 auf §53 verwiesen wird...

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  •  ibins
20.4.2020  (#4)

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Du kannst ein Pultdach auch abwalmen, also wie ein halbes Walmdach ausführen. So kann die Höhe auch seitlich eingehalten werden.

 Danke für den Vorschlag. Optisch gefällt mir ein Flachdach besser, mal sehen ob das möglich ist.


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