« Baurecht  |

Gebäude zu hoch? [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  hary_bo
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.11. - 25.11.2015
4 Antworten 4
4
Hallo liebes Forum,

wir sind gerade beim Erstellen des Einreichplanes für unser Bauvorhaben in Niederösterreich. Wir können dabei laut Bebauungsplan in offener Bauweise und bis Bauklasse II (= max. 8m Gebäudehöhe) bauen.

Da wir so viel Südost-Garten wie möglich haben wollen, möchten wir mit dem Haus so nahe wie möglich an die nordwestliche Grundgrenze ran.

Wir haben eine Hanglage Richtung Nordosten, wodurch der Keller auf der unteren Seite fast ganz über dem Gelände ist und die Haushöhe dort größer ist (ich habe versucht, das mal in der Zeichnung darzustellen und die Haushöhen an den Ecken eingetragen).

Laut dem Geländeverlauf ergibt sich eine mittlere Gebäudehöhe von 7,8m, wir sind 4m von der Gundgrenze entfernt.


2015/20151119307155.JPG

Meine Frage ist, ob es ein Problem darstellt, dass wir mit einem Teil der roten Gebäudefront höher als 7m sind (= unsere 4m + 3m Mindestbauwich des Nachbarn), obwohl wir die max. Gebäudehöhe und den Bauwich mit der halben Gebäudehöhe einhalten.

Ich konnte in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] keine explizite Bestimmung finden, die das verhindern würde (evtl. Belichtung des Nachbarn?).

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.11.2015  (#1)
Ja, die Hauptfenster des Nachbarn dürfen bei Lichteinfall 45° nicht stark eingeschränkt werden - das wäre in eurem Fall ja nur gegeben wenn das Nachbarhaus genau ggü eurem steht und die Hauptfenster sehr tief (nahe Boden) hat.

1
  •  hary_bo
23.11.2015  (#2)
Abgesehen davon, dass am Nachbargrundstück bereits ein Gebäude (und zwar ziemlich weit weg von unserem) steht, und normalerweise niemand an den sündlichen Rand des Grundstücks bauen würde (ist dort wirklich nicht notwendig), scheint unsere situation ähnlich wie die im Thread http://www.energiesparhaus.at/forum/38713 zu sein.
Wenn ich die Aussage von Karl10 dort richtig interpretiere, dann wären die zulässigen Hauptfenster auf dem Nachbargrundstück in unserem Fall in ca. 0,8m Höhe, was wiederum bedeutet, dass wir auf der unteren Seite gar nicht mehr so viel zu hoch wären.

Wenn ich jetzt noch die Möglichkeit der "seitlichen Verschwenkung" bis zu 30°, die laut NÖ Bauordnung für die "ausreichende Belichtung" möglich ist, hernehme, sollte sich das doch mit unserer Gebäudehöhe ausgehen?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.11.2015  (#3)
Du hast eine Gebäudehöhe von 7,80m - zulässig sind laut Bebauungsplan 8,00 m (Bauklasse II): daher kein Problem!

Du hast einen Bauwich von 4m - bei 7,80m Gebäudehöhe muss der Bauwich mindestens 3,90 m betragen: also kein Problem!

Du hast offensichtlich beim Nachbarn kein bewilligtes Hauptfenster, das "beschattet" wird: daher kein Problem!

Machst du dir jetzt selbst das Problem oder gibts da jemanden im Hintergrund mit falschen Ratschlägen??

1


  •  hary_bo
25.11.2015  (#4)
Im Hintergrund gibt's nur den Planer, der den Einreichplan erstellt und angedeutet hat, dass es hier ein Problem wegen der Gebäudehöhe geben könnte.
Andererseits war ich unsicher wegen der Bauordnung, die ja nicht nur von bewilligten, sondern oft auch von "zulässigen" Gebäuden am Nachbargrundstück spricht.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: gesetzl. Grundlage Straßenentwässerung?