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Gartenmauer / Pool - Wiener Bauordnung [W]

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  •  marv
  •  [W]
  •  [Wien]
1.5.2020 0
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Guten Morgen!

Ich bin am Überlegen, ob ich nicht meinen Garten umgestalten sollte.
Esentielles Thema im Vorfeld: Darf ich das überhaupt (Bewilligungsfrei/Anzeigepflichtig/Bewilligungspflichtet)?

Derzeit sieht die Situation aus wie in den 2 Bildern vom Bestand.

Ich würde gerne folgende Sachen machen:
1) Errichtung einer Mauer anstatt des Zauns, im Norden ist die Mauer im Moment ca. 1,7m hoch, ich würde die Wand (selbe Bauweise) im Westen gerne auf 1,9m Höhe hochziehen, im Bereich des Abstellraums aus der Skizze gerne 2,3m hoch. 1 Wand in mein Grundstück hinein würde ich gerne errichten, damit ich den Abstellraum überdachen kann, bzw. damit ich die Wand auf der anderen Seite quasi als Mauer für eine überdachte Laube nutzen kann. Grundfläche der Laube wäre <12m² (daher meiner Meinung nach bewillungsfrei bis 2,5m Bauhöhe), die Grundfläche des Abstellraums wäre ca. 8m², wobei mir da nicht ganz klar ist, ob es sich hierbei um ein Gebäude handeln würde, weil ja grundsätzlich 2 Wände aus Gartenmauer bestehen und eigentlich das Objekt nur 1 Wand hätte und somit kein Gebäude wäre.
2) Im Zuge eines Poolbaues würde ich gerne den Pumpenschacht etwas großzügiger auslegen, damit ich dort zB Autoreifen, Vertikutierer, Im Winter Gartenmöbel und sonstigen Kram, den ich im Normalfall nicht benötige einlagern kann. Die Wasserkante des Pools würde >3m Abstand zum Nachbar West entfernt sein, Nachbar Nord ist grundsätzlich kein Problem. Der Technikraum wäre vollflächig unterirdisch, mit WPC-Liegefläche an der Oberseite. 

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob das Bauvorhaben grundsätzlich bewilligungsfrei und ohne Zustimmung des Nachbarn West erfolgen kann (Es hat schon einen Grund warum statt des Zauns eine Mauer dorthin soll). Außerdem eine Frage, die sich naturgemäß aus den Fundamentierarbeiten heraus ergeben wird. Ich errichte die Wand natürlich ausschließlich auf meinem Grundstück, klarerweise jedoch genau bzw. 2cm innerhalb der Grundgrenze. Fürs Fundament (Schalsteine 20cm, 75cm tief) ist es natürlich nicht machbar, dass ich im Zuge des Aushubs die Grundgrenze (für die Dauer, bis das Fundament fertig ist), überschreiten würde. 

Wäre über fachkundige Auskünfte im Vorfeld dankbar, wenn es in Richtung "kein Problem" geht, würde ich ohnehin vorab ochmal beim Bauamt vorstellig werden.

Besten Dank
Marv

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