Gartenhütte erden?
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Vorschriften - der Gemeinde bzw. Bauordnung beachten.
Wenn die Hütte nich der höchste Punkt im Gelände ist - nehme mal nicht an, da Du geschrieben hast 20m von Gebäude mit Blitzschutz entfernt - würd ichs persönlich lassen. lg, Wolfgang |
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Das Blitzschutzthema ist ja ein vielumstrittenes. in NÖ musst du nicht mal das Haus damit versehen (habs auch nicht gemacht) was sagen denn die Bauvorschriften in Burgenland dazu? wenns vorgeschrieben ist, müsstest es auch machen lassen. |
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Habe ehrlich gesagt noch nie eine Gartenhütte gesehen wo ein Blitzschutz montiert ist. Ich stelle mir das aber gerade vor... ne ganz ehrlich, bringt nix. Ich habe selber auch keinen montiert auf meinen Hausdach und bei meinen zweiten Haus (über 100 Jahre alt) gibt es auch nichts und steht noch immer. ;) |
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@futaba - Auszug aus der bgld. Bauverordnung:
"§ 29 Blitzschutz Bauwerke sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern." Ich würd sagen, dass du eher keinen Blitzschutz für die Gartenhütte brauchst. In NÖ sind Ein-/Zweifamilienhäusern explizit ausgenommen. Ich würds aber mit dem Versicherungsvertrag noch querchecken...ich könnt mir durchaus vorstellen, dass die Haus(halts)versicherung nur Schäden durch Blitzschläge abdeckt, wo´s auch tatsächlich einen Blitzschutz gibt...bzw. ob die Gartenhütte überhaupt versichert ist. |
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