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gartenhaus KTN

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  •  ellll
18.5. - 19.5.2016
2 Antworten 2
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Hallo
ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

So weit ich das Kärntner baurecht verstanden habe darf ich eine hütte bis 25 m2 und fishöhe 3,50 maximal bewilligunsfrei bauen. so weit so gut. ich möchte die hütte so nah als möglich an das haupthaus bauen. Jetzt meine Frage:
die abstandsregeln sind extrem komplex für einen laien zu verstehen.

.) Oberirdische Gebäude und sonstige bauliche Anlagen sind entweder unmittelbar aneinander zu bauen oder so anzuordnen, dass sie voneinander und von der Grundstücksgrenze einen ausreichenden Abstand haben. Der Abstand ist in Abstandsflächen (§5) auszudrücken.“

mit den abstandsflächen kenn ich mich gar nciht aus und was bedeutet unmittelbar aneinander? ist damit gemeint Wand an Wand? und wird das dann als zwei gebäude gewertet oder als einens?
darf ein Gartenhaus ein Fundament haben oder nur Punktfundamente?
zählt es dann noch als Gartenhaus?

kennt sich da jemand aus bitte oder hat jemand ein gartenhaus in ktn aufgestellt bewilligungsfrei?

ich danke für eure Hilfe

lieben gruss elias

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.5.2016  (#1)

zitat..
ellll schrieb: die abstandsregeln sind extrem komplex für einen laien zu verstehen.

Das von dir beschriebene Gebäude (Gartenhaus) unterliegt nicht den Abstandsregeln! Siehe § 6 Abs. 2 Lit. b)Kärtner BAuvorschriften: "In Abstandsflächen ....dürfen errichtet werden.....ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage, das keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält, wie eine Einzelgarage oder ein Nebengebäude ...."

zitat..
ellll schrieb: darf ein Gartenhaus ein Fundament haben oder nur Punktfundamente?
zählt es dann noch als Gartenhaus

Darauf kommt es nicht an. Die Bewilligungsfreiheit gilt generell für Gebäude bis max. 25m² und 3,5m Höhe. Da steht nichts über die Nutzung und die Fundamentausbildung dabei!! Also egal!!

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  •  ellll
19.5.2016  (#2)
hallo - hallo karl
danke für deine schnelle antwort
das heisst ich kann das hinbauen mit oder ohne fundament und wo ich will...es muss nur max 25m2 und 3,5 hoch sein....ist das korrekt?
aufenthaltsraum heisst ich darf da nicht drin ständig wohnen.
feuerstätte heisst ich darf das nicht beheizen? aha was ich jetzt gegoogelt hab ist strom und solar keine feuerstätte, gas und holz schon?????
ich würd das schon beheizen wollen, aber halt nicht mit einem holzofen

hab den ganzen paragraphen gefunden:

b) ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage, das keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält, wie eine Einzelgarage oder ein Nebengebäude von ähnlicher Form und Größe oder eine überdeckte, mindestens an zwei Seiten offene Terrasse von höchstens 25 m2 Grundfläche, wenn

aa) es nicht höher als 2,50 Meter über dem angrenzenden projektierten Gelände liegt,

bb) ein Lichteinfall im Sinne des § 48 Abs 1 erster und zweiter Satz hinsichtlich des zu errichtenden Vorhabens nicht verhindert und hinsichtlich bestehender Gebäude nicht verschlechtert wird und

cc) Interessen der Sicherheit, der Gesundheit und des Schutzes des Ortsbildes nicht verletzt wird

das heisst ich darf nur 2,50 statt 3,50 bauen richtig? falsch?
mit dem lichteinfall heisst das wohl ich darf nicht zu nahe bauen?

danke für aufklährung

danke lg elias

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