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Gartenhaus Größe NÖ

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  •  JohannesAUT
27.12.2017 1
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Liebe Forumteilnehmer/innen,

wir haben in NÖ ein Grundstück gekauft und wollen dies bis zum Baubeginn etwas als Garten nützen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde dürfen wir dazu ein 9m2 (max. 3m Höhe) Gartenhäuschen hinstellen. Die Frage was ich dazu noch hätte:

Zählt zu dieser maximalen Größe auch eine Überdachung die bei der Gartenhütte anschließt?

Müssen wir schon etwas an der Einfriedung/Einzäunung machen?

Vielleicht kann mir hier wer helfen.

Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.12.2017  (#1)
Mal vorweg: Wo sind denn die 9m² her?? Wenn schon, dann sind es 10m².
Laut derzeitiger Bauordnung geht es um die "überbaute Fläche"; das ist jene Fläche, welche von oben betrachtet vom Gebäude überdeckt wird. Da zählt der Dachvorsprung ebenso dazu wie mit dem Gebäude konstruktiv verbundene Vordächer.
Aber: Lt. Bauordnung sind Gartengerätehütten bis 10m²/3m nur dann bewilligungs- und anzeigefrei, wenn sie "bei Wohngebäuden" errichtet werden. Das ist bei dir momentan ja nicht der Fall. Somit würdest du derzeit eine Baubewilligung brauchen (die wiederum verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen würde). Aber wenn die Gemeinde das Gesetz hier nicht so genau nimmt (oder vielleicht gar nicht so genau kennt), dann soll´s ja auch recht sein.

Mit Einfriedung/Einzäunung hat das jetzt alles nichts zu tun.



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