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Gartenhaus auf Dachterasse

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  •  x12r13
  •   Bronze-Award
18.1. - 19.1.2012 1
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Moin Moin,

ich will ein Gartenhaus auf die Dachterasse stellen. Das Haus ist in Niederösterreich. Sieht man aber klarerweise von Aussen. Der Giebel vom Gartenhaus wäre ueber 8,00m (max Bebauungshöhe) Bebauungsplan und Ortsbildschutz gibt es nicht.

Verankerung mit dem Haus gibt es keine - ein normales Gartenhaus.

Ist das Anzeigepflichtig? Bewilligungspflichtig?
Danke für die Info, lg
Armin

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.1.2012  (#1)
.Jedenfalls bewilligungspflichtig - und zwar als "Abänderung von Bauwerken gem. § 14 Z. 4 NÖ Bauordnung.

Dass es keinen Bebauungsplan gibt, mag sein. Eine einzuhaltende Bauklasse und Bebauungsweise gibt es aber auch ohne Bebauungsplan (§54 NÖ Bauordnung). "Ortsbildschutz" gibt es auf jeden Fall auch (§56 NÖ Bauordnung).
All das ist neben Statik und Brandschutz udgl. zu beachten - egal ob anzeige- oder bewilligungspflichtig.

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