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Garantiefrage im Trockenbau

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  •  pazi83
1.10.2012 1
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Hallo!
Frage an die Experten:
Wenn ich im Trockenbau lediglich das Material auf Rechnung bezahle und die Arbeitszeit scheint nirgends auf, wie siehts da rechtlich aus, im Falle von Problemen in Zukunft zB mit der Dampfbremse ( Feuchtigseintritt)?? Wer haftet in solchen Fällen?
Ich, weil ich nichts schriftlich habe od gibts trotzdem eine Gewährleistungspflicht??

Danke

  •  michiaustirol
1.10.2012  (#1)
dann lass dir halt einen teil schriftlich geben
dann hast was in der hand

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