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Garage Veränderung

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  •  3of4
7.4.2016 0
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Wir haben auf unserem Grundstück eine bestehende Blechgarage. Leider ist die schon mehrere Jahrzehnte alt und hat ein paar Undichtheiten bzw. ist auch sehr eng angelegt.
Dazu hat uns die Gemeinde einen zur Straßen freiliegenden Abstellplatz daneben vorgeschrieben.

Ich würde den Abstellplatz gerne mit einem Carport überdachen, gleichzeitig mit dem Dach auch die Garage überdachen, da ich sie kurz oder lang sowieso sanieren (sprich Dach auswechseln, später ev. auch Seitenwände austauschen muss).

Das Problem ist, dass die Gemeinde für Garagen in der Bauordnung eine fünfmetrige Straßenflucht vorgeschrieben hat, die mir bei einer Neuerrichtung die Garage mitten ins Grundstück versetzen würde. Ich hätte entweder eine ziemlich steile Rampe oder müsste mehrere Meter Erde anschütten oder die Garage seitlich parallel zur Straße bauen.
Alle Optionen sind eher unbefriedigend, aber welche Veränderungen sind bei der Bestandsgarage erlaubt? Kann ich sie stückchenweise erneuern, d.h. immer die gerade nervigen Probleme z.B. jetzt Dach, später Wände/Türe angehen oder zählt es ab einem bestimmten Grad der Veränderung als Neubau und ich muss den gesetzmäßigen Zustand dann sowieso herstellen?

Ort liegt in NÖ


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