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Garage mit Terasse Keller - Grundgrenze

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  •  haislbaua
27.3. - 19.4.2009
3 Antworten 3
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Ich Steirer, beim Planen und darf meine Garage auf Grundgrenze bauen und möchte diese voll bis zur Grundgrenze mitunterkellern. Darf diese bis zur Grundgrenze unterkellert werden? Bodenaufbau Gargae ist ca. 50cm über gewachsenen Boden. D.h. nur mit einen Platte würde ich auch auf dieses Maß kommen. Klar Lichtschacht geht nicht. Auf der Nachbarseite befindet sich sein Garten und seine Bebaungszone ist weit weg von der Grundgrenzeaußenmauer. Muss ich da eine Feuermauer machen, oder kann ich Fenster in die Garagenaußenmaur auf Grundgrenze einbauen? Ausführung der Garage ist 4m von der Grundgrenze weg in meine Bebauugszone als Flachdach. Das wär natürlich auch no superer wenn diese als Terasse genützt werden kann? Hat da jemand Erfahrung? Geht das so?

  •  creator
30.3.2009  (#1)
das kommt auf denen baureferenten der gemeinde an.. ist jetzt nicht die super-info, geht aber nicht besser.
was steht eigentlich beim nachbarn? ist gekuppelte bauweise erlaubt - wenn ja, wohl kein problem.

das mit dem flachdach und der nutzung als terasse: das würde ich mal als flachdach so genehmigen lassen und die terassennutzung nicht so laut rumposaunen... sonst darfst noch hübsche fallschutz-gitter o.ä. montieren, wenn sie es dir nicht überhaupt verbieten. was du nach der genehmigung machst, interessiert meist wenig - es sei denn, du kannst damit den nachbarn ins badezimmer glotzen...

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  •  AndiBru
30.3.2009  (#2)
Hallo - Ja creator hat es schon gesagt - ab auf die Gemeinde das ist das sicherste!

Eine Feuermauer ohne Fenster wirst du meiner Meinung nach zu 99% brauchen - weil sogar mein Nachbar, der seinen alten Holzstadl 10 x 15m hergerichtet hat - hat zu meiner Seite (da nur 2m Abstand (Bestand) zu meinem Grund) eine Feuermauer aufstellen müssen. (mein Haus ist gute 40m weit weg) ....

Das mit der Terrasse würde ich ebenfalls weglassen - mach dein Flachdach und fertig!

lg!

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  •  haislbaua
19.4.2009  (#3)
Danke, - Danke für eure Beiträge!

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