« Baurecht  |

Garage/Fahrradabstellraum

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast Chris
27.6. - 3.7.2007
2 Antworten 2
2
Hallo,

ich bekomme demnächst eine Garage die ich aber hauptsächlich als Fahrradabstellraum und Rumpelkammer verwenden möchte. Wie soll ich dieses "Nebengebäude" bei dem Bauverfahren einreichen/nennen? Welche Auswirkung hat das dann auf Steuern, usw.
Wer kann mir hierzu einige Informationen geben?

  •  Gast Chris
27.6.2007  (#1)
Nachtrag - Nachtrag: Es geht um eine Errichtung in NÖ.

1
  •  Gast Chris
3.7.2007  (#2)
keine Antworten - Hat denn niemand eine Idee oder einen Hinweis?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: einfriedung