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Galerie + Treppe [NÖ]

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  •  R_______
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.4. - 26.4.2019
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Wir sind am überlegen ob wir im Wohnzimmer eine Galerie machen wollen (Neubau). Gebaut wird in NÖ.

Dazu hätte ich einige Fragen:

In den OIB-Richtlinien habe ich gefunden, dass Galerieflächen als zweite Ebene in Wohnräumen nicht als Aufenthaltsräume, bzw. zu Räumen der tägl. Nutzung zählen.
Gilt das auch, wenn die Galerie nicht nur überhalb des Wohnraums ist, sondern zB noch über einen weiteren (dem Wohnraum angrenzenden) Raum hinausgeht?

Was muss für Treppen zu solchen Galerieflächen alles berücksichtigt bzw. eingehalten werden (Steigung, Breite, etc.)? Bei uns soll die Galerie nur eine wirklich untergeordnete Fläche sein und wir wollen eine möglichst steile Treppe (quasi fast eine Leiter, mit Trittbrettern) - ist das dann erlaubt?

Zählt die Galeriefläche ganz normal zur Wohn-/Nutzfläche?

Das wars fürs Erste - vielen Dank!

Reinhard

  •  R_______
25.4.2019  (#1)
Was mich vor allem interessieren würde ist ganz konkret: Galerie über einem Teil des Wohnzimmers und einem anderen angrenzenden Raum. Wie muss eine Treppe (vom Wohnzimmer in die Galerie) mindestens ausgeführt sein?
Vielleicht ist das einfacher zu beantworten?
Beste Grüße,
Reinhard


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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
25.4.2019  (#2)
Im Privatbereich kannst fast alles machen. 

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  •  R_______
26.4.2019  (#3)
In der OIB-Richtlinie 4 steht

2.1.2 Zur vertikalen Erschließung sind Treppen oder Rampen herzustellen. Für den Zugang zu nicht ausgebauten Dachräumen sind auch einschiebbare Treppen oder Leitern zulässig.

und im Bautechnikgesetz §2 hab ich gefunden

1. Ausgebauter Dachraum: ein Dachraum,

a) in dem Einbauten vorhanden oder möglich sind, die durch Wände, Dachschrägen oder Decken umschlossen sind,

b) der Übermauerungen bis höchstens 1,20 m über der Rohdeckenoberkante aufweist und

c) in dem Fenster - außer in Giebelwänden - nur in Gaupenform oder als Dachflächenfenster ausgeführt werden;

ein ausgebauter Dachraum ist in die Gesamtgeschoßzahl nicht einzurechnen;

Wenn es als ausgebauter Dachraum zählt, wäre die Treppe dann wohl eine Nebentreppe, mit allen ihren Anforderungen lt. OIB 4.

Zählt eine einfache Galerie als nicht ausgebauter Dachraum oder als ausgebauter Dachraum? (In der Galerie gibt es nur Boden, Dachschräge und eine Giebelwand)

Reinhard

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  •  R_______
26.4.2019  (#4)

zitat..
R_______ schrieb: a) in dem Einbauten vorhanden oder möglich sind, die durch Wände, Dachschrägen oder Decken umschlossen sind,


Jetzt zitiere ich mich gleich nochmal selber:
In der Galerie sind Einbauten möglich, aber an einer Seite nicht durch Wände, Dachschrägen oder Decken umschlossen - daher kein ausgebauter Dachraum?

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