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Fremde Leitungen auf meinem Grundstück

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  •  Kike
6.1.2012
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Hallo liebe Experten!

Wir haben das folgende Problem:

Wir haben uns ein Grundstück gekauft, um unser Eigenheim dort zu errichten, haben aber
jetzt ein kleines Problem. Der Rohbau ist jetzt fertig und nun haben wir bemerkt, dass
an unserer Nordgrenze (1,5m auf unserer Seite)
ein Kanal, eine Hauptwasserleitung für 6 Parzellen und eine Steuerleitung+Anschlussleitung
für den Hochbehälter (wurden in den späten 90ern verlegt) verlaufen.
Mich würde die ganze Sache nicht stören, wenn nicht unsere ,bei der Bauverhandlung
bewilligte, Mauer für das Carport genau auf diesen Leitungen verlaufen würde.
Bei einem ersten Gespräch mit dem Bauamt wurde mir gesagt, dass ich die Leitungen auf
meine Kosten verlegen kann.Nur wollen wir nichts auf unsere Kosten verlegen, denn hätten wir
früher davon gewusst, wär alles ein wenig anders geplant worden.

Im Grundbuch und im Kaufvertrag ist über die Leitungen nichts vermerkt und weder die Gemeinde
noch der Verkäufer haben uns darüber informiert.

Was können wir tun?

  •  creator
  •   Gold-Award
6.1.2012  (#1)
mal den kaufvertrag anschauen: normalerweise - erwirbt man "lastenfrei", also ohne belastungen, servitute, etc.. das müsste auch dem notar/rechtsanwalt aufgefallen sein, wenn dort was im grundbuch eingetragen ist. wenn außerbücherliche lasten bestehen (solche, die nicht im grundbuch eingetragen sind), müssten die 30 jahre bestehen, um eingetragen zu werden.

daher dann mal am grundbuchgericht (=bezirksgericht) nachschauen, ob da was eingetragen ist. wenn nicht, wird's für's lustige bauamt bzw. den bürgermeister spaßig. den dodel-vorschlag, dass ihr auf eure kosten das korrigieren sollt, würde ich mir zu beweiszwecken schriftlich geben lassen - dann sind die hübsch dran, wenn die konsenslos eine leitung verlegen haben lassen.

zitat..
Bei einem ersten Gespräch mit dem Bauamt wurde mir gesagt, dass ich die Leitungen auf meine Kosten verlegen kann.


das darf dann nämlich die gemeide machen - und du hast div. schadenersatzansprüche bzw. kannst auf besitzstörungs- und sogar mit einer eigentumsfreiheitsklage vorgehen. so, wie das ausschaut, sollte man sich auch mal die bewilligten pläne für die leitung anschauen... vielleicht hat auch die ausführende firma damals (mit oder ohne wissen der gemeinde9 das so abweichend verlegt... habt ihr eine rechtsschutzversicherung?


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  •  kunzibus
6.1.2012  (#2)
Nachbarn hatten das selbe Problem - Bei meinen Nachbarn war es die Ortswasserleitung (Eternitrohr aus den 60igern). Der Grundverkäufer (der ja die Lastenfreiheit garantiert hatte) hat sich dann um die Verlegung gekümmert. Die Kosten wurden/werden ihm aber von der Gemeinde erstattet.
mfg

kunzibus



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  •  Kike
6.1.2012  (#3)
Die Leitungen wurden damals vom Grundverkäufer angelegt, aber später im Zuge der Parzellierung von der Gemeinde Übernommen (so um 1995).

Hab mir den Kaufvertrag nochmals angesehen, dort ist alles Lastfrei...im Grundbuch ist auch alles Lastfrei.

So wie ich das jetzt sehe, wird die Gemeinde sich darum kümmern
müssen!?

Nur versteh ich das nicht,dass alles von den Behörden genehmigt wurde, obwohl sie von den Leitungen wissen.

Rechtsschutzversicherung ist vorhanden

lg Kike

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  •  creator
  •   Gold-Award
6.1.2012  (#4)
oha.. wie geht das denn? -

zitat..
Die Leitungen wurden damals vom Grundverkäufer angelegt, quote]
also hat der verkäufer von den leitungen gewusst...?
was soll dann

zitat..
aber später im Zuge der Parzellierung von der Gemeinde Übernommen (so um 1995).[/


soll das heißen, keiner weiß, wo die grundstücksgrenzen verlaufen?

das ist mir ziemlich suspekt. de facto haftet der grundverkäufer auch strafrechtlich, wenn er euch lastenfreiheit zusagt, das aber so nicht stimmt und er das definitiv gewusst, aber verschwiegen hat, um das grundstück teuerer als lastenfrei zu verkaufen!!! damit hat er dem grundstück wissentluch eigenschaften zugeschrieben, die es nicht hat, um mehr geld zu kriegen...

und die behörden wissen von allem, klären dich aber falsch auf? de facto kannst ihnen das mittels klage wegräumen lassen oder schön an dem notwendigen servitut verdienen. dann machst ihnen halt ein angebot, das sie nicht ablehnen können. mit dem hintergrund und einem anruf beim bürgeranwalt scheint da eine stange geld drin zu sein... plus genehmigungen natürlich... ab jetzt sollte die gemeinde sehr freundlich sein...

doppelt kassieren ist ned verboten: angebot an die gemeinde und verkäufer verklagen... bzw. wegen betrug anzeigen.

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  •  Kike
6.1.2012  (#5)
danke für die rasche antwort.
werd nächste woche wohl mal zum anwalt gehen, denn ich will die ganze sache jetzt geklärt haben.


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