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Frage zur Errichtung Grundstücksmauer [OÖ]

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  •  hanness
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
18.4. - 19.4.2013
3 Antworten 3
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Errichtung von Grundstücksmauern zwischen zwei Grundstücken.

Wir bauen heuer ein EFH. Neben uns steht bereits ein Haus. Dieses Haus steht um ca. 30cm höher. Es gibt zu meinem Grund noch keine Mauer, sondern nur eine Böschung. Der Nachbar hat aber angedeutet, dass er eine Mauer möchte.
Auf der anderen Seite befindet sich ein noch unbebautes Grundstück. Ich komme mit meinem Haus ca. 80cm höher als das natürliche Niveau raus. Bis zur Grundstücksgrenze sind es 6m. Hier möchte ich eine Mauer an der Grundgrenze machen, damit ich von meinem Haus zur Grundgrenze aufschütten kann. Ich muss dazu sagen, dass der Nachbar das Grundstück derzeit verwildern lässt und die Sträucher schon rüber wachsen zu mir. Deshalb wäre mir eine Mauer als Abtrennung ganz recht

Wie schaut das jetzt rechtlich aus.
Ist es hier üblich, dass man die Mauer genau auf die Grenze stellt und sich die Kosten teilt (bei gegenseitigem Einvernehmen). Oder muss derjenige, der die Mauer als Stützmauer braucht den Grund opfern und die Mauer bezahlen. Wie ist es mit dem Eigentumsrecht von Grundstück und Mauer, wenn die Mauer auf der Grundgrenze steht.

Mfg

  •  creator
  •   Gold-Award
19.4.2013  (#1)
schau' dir mal §§850 - 858 abgb an - §858 abgb regelt, dass jeder für die linke seite zuständig bist: http://www.jusline.at/858_ABGB.html , setzt wer die mauer genau auf die grenze, wird sie in der regel nach §854abgb gemeinschaftseigentum.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.4.2013  (#2)
.wennst noch das Bundesland sagst, dann könnte ich - Im Falle von NÖ - auch die verwaltungsrechtliche Seite (d.h. Bauordnung) ergänzen

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  •  hanness
19.4.2013  (#3)
Hallo,

bitte um Entschuldigung. Hab ich vergessen.
Wir sind in Oberösterreich daheim.

mfg

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