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Frage zu Holzterrasse mit Pergola im Burgenland

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  •  D655321
17.5.2021 - 5.12.2023
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Grüß Gott allerseits,

ich habe letzes Jahr mit meiner Partnerin im Burgenland ein kleines Haus gekauft und da es noch keine wirkliche Terrasse dort gibt, wollten wir eine Holzterrasse mit Pergola im Garten bauen (nicht mit dem Haus direkt verbunden). Nun hatte ich gehofft, dass das ganze Projekt mit seinen 18m² als geringsfügiges Bauvorhaben zählt und daher nur gemeldet, aber nicht bewilligt werden muss. Jedoch steht bei den Parametern die man Online zu dem Thema findet, dass bauten an Grundstücksgrenzen maximal 2 m hoch sein dürfen um als geringsfügig zu zählen. Da das Pergoladach eher bei 2,6m Höhe wäre,frage ich mich ob dies schon darunter fallen würde, das ganze wäre nämlich nur 1,3m vom Nachbargrundstück (ein Hühnerhof) entfernt und ich bin mir nicht sicher ob das schon als "an der Grundstücksgrenze" gilt oder nicht. 
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank schon mal
LG Danny 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.5.2021  (#1)

zitat..
D655321 schrieb: Jedoch steht bei den Parametern die man Online zu dem Thema findet, dass bauten an Grundstücksgrenzen maximal 2 m hoch sein dürfen um als geringsfügig zu zählen.

Wo genau steht das?

zitat..
D655321 schrieb: Da das Pergoladach eher bei 2,6m Höhe wäre,

Eine Pergola hat kein "Dach". Und wenn es ein Dach hat, dann ist es keine "Pergola"!


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  •  D655321
17.5.2021  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von D655321: Jedoch steht bei den Parametern die man Online zu dem Thema findet, dass bauten an Grundstücksgrenzen maximal 2 m hoch sein dürfen um als geringsfügig zu zählen.

Wo genau steht das?

 Habe es von carportcompany :

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung im Burgenland Laut einer Gesetzesänderung des Landes Burgenland, sind Geringfügige Bauten, im Burgenland nicht mehr bewilligungspflichtig. In der Liste der geringfügigen Bauvorhaben fällt unter anderem folgendes: Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken und Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (zB: Gartenhütte, Poolhaus, Carport, …). Diese müssen aber bei der zuständigen Baubehörde, als geringfügige Bauvorhaben, spätestens 14 Tage vor Baubeginn, schriftlich gemeldet werden: (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
 • Max. Größe: 20 m²
 • Meldung an zuständige Baubehörde (14 Tage vor Baubeginn)
 • Bis zu 2m Höhe direkt an der Grundstücksgrenze


__________________
Im Beitrag zitiert von D655321: Da das Pergoladach eher bei 2,6m Höhe wäre,

Eine Pergola hat kein "Dach". Und wenn es ein Dach hat, dann ist es keine "Pergola"!

Ja, war ungünstig formuliert, ich meinte die Obersten Balken der Pergolakonstruktion, die wären halt bei ca 2,6m

 LG Danny

 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.5.2021  (#3)
Das ist immer mit Vorsicht zu genießen, wenn solche Firmen die Baugesetze erläutern - und das auch noch für ganz Österreich mit 9 Bauordnungen.
Vieles von dem, was da auf der Homepage von carportcompany steht ist ganz einfach falsch. Manches auch gar nicht mehr aktuell. Also unterm Strich bitte vergessen.

Also: du baust weder ein "Nebengebäude" noch ein "Carport", sondern eine "Pergola".
Damit sie nicht bewilligungspflichtig ist, sondern die geplante Errichtung der Baubehörde nur "mitzuteilen" ist, muss sie "freistehend" sein - d.h. an mindestens 3 Seiten vom eigenen Grund aus für die Brandbekämpfung zugänglich.
Weiters darf die (Brutto-)Grundfläche max. 20m² betragen.
Von einer Höhenbeschränkung von 2m kann ich im Gesetz nichts finden.

Und: Nix is fix! Nach Weiterleitung an die Baubehörde kann diese immer noch feststellen (bis 4 Wochen nach Baubeginn auch auf Antrag des Nachbarn), dass ein Bauverfahren durchzuführen ist, falls man der Meinung ist, dass baupolizeiliche Interessen "wesentlich" beeinträchtigt werden.
Solche schwammigen und unklaren Bestimmungen muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!?

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  •  D655321
18.5.2021  (#4)
Herzlichen Dank für die Infos

LG Danny

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  •  weight4light
  •   Bronze-Award
5.12.2023  (#5)
@Karl10 : ich möchte hier nochmals konkret nachfragen:

Lt. Burgenländischer Baugesetz 1.Abschnitt §1(2) 15. steht doch: Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind ausgenommen...der Gartengestaltung dienende Bauvorhaben wie Zierbrunnen, Gartenteiche, Steingärten, nicht überdachte Pergolen, Hochbeete, Grillkamine und dgl.

Wenn der Geltungsbereich des Gesetzes nicht zutrifft, wieso soll dann die Brutto Grundfläche auf einmal doch gelten? Meiner Meinung nach, darf dann die nicht überdachte Pergola auch größer sein als 20m²??

Definition Pergola:
Demnach ist unter Pergola „im Allgemeinen ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage zu verstehen, wobei die auf Stützen liegenden Unterzüge ein Gebälk tragen, das von Pflanzen umrankt ist. Es wird in diesem Zusammenhang auf Koepf, Bildwörterbuch der Architektur, 2. Auflage, Seite 87 f, verwiesen. Weiters wird Pergola (siehe Frommhold - Gareiß, Bauwörterbuch, 2. Auflage, 1978, 195) als offener, meist überrankter Laubengang, bei dem in der Regel lange, beiderseitig auf Pfeilern oder Holzstützen liegende Kanthölzer, die in regelmäßigen Abständen angeordneten Querhölzer tragen, definiert.“ (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20190904_LVwG_S_1614_001_2019_00/LVWGT_NI_20190904_LVwG_S_1614_001_2019_00.html)

Oder bin ich hier auf dem "Holzweg"? lg



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