« Baurecht  |

Frage zu Grenze / Kataster & Co. [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  ildefonso
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.7. - 25.7.2015
7 Antworten 7
7
Habe ein kleines zum verkauf stehendes Privat-Grundstück gesehen, dieses habe ich mir im NÖ-Atlas (GIS-Atlas) rausgesucht, und dort sieht man (wenn man auf das Satellitenbild die Grundstücksgrenzen drauflegt) dass ein kleiner Firmenparkplatz in das Grundstück reinragt.

Bei den sonstigen Grenzen im Umkreis passen die Naturgrenzen (Mauern, Zäune...) am Bild immer perfekt mit den eingeblendeten Grundgrenzen zusammen. Lediglich diese eine Grenze wirkt, als hätte sich dort jemand über die ganze Länge über einen halben Meter von Fremdgrund weggezwickt.

Kann man die NÖ-Atlas Darstellung kübeln, oder kann da was dran sein?

  •  MinMax
  •   Gold-Award
23.7.2015  (#1)
dahinter stecken amtliche katasterdaten, allerdings zeitlich verzögert in der Aktualität.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#2)

zitat..
ildefonso schrieb: Kann man die NÖ-Atlas Darstellung kübeln, oder kann da was dran sein?

Da ist nichts zu "Kübeln". Hat sich halt jemand stillschweigend auf das Grundstück ausgebreitet! Heißt ja noch lange nicht, dass ihm das auch gehört.

1
  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#3)
Zitat BEV: "die Ersitzung von Teilen von im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken ist ausgeschlossen".
Ist das Grundstück im Grenzkataster ist die Nummer gestrichelt unterstrichen.

1


  •  ildefonso
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#4)
Ja, genau das meinte ich.
Ich hab ja irgendwas in die Richtiung im Kopf als ich damals wegen meines eigenen Grundstücks fragte.

Wenn die Grundstücke noch nicht in diesem Kataster voll eingetragen sind (und das sind ja, wenn ich es richtig verstand, nur Grundstücke bei denen das in den letzten 10-15 Jahren gemacht wurde), sind dann die Grundstücksgrenzen die man im NOE-ATLAS sieht nur so "Zirka-Angaben"?

Denn mein eigenes Grundstück hatte ich (unter anderem) ja auch deswegen vom ZT "behandeln" lassen, damit ich weiß ob alles passt. Dann hätte ich ja eigentlich auch bloß im NÖ-ATLAS nachschauen brauchen, denn dort sieht man ja auch auf +/1 10cm genau ob irgendwas vom Nachbarn in meiner Grundstück reinragt oder umgekehrt.

Man verzeihe mir bitte meine laienhafte Fragestellung.

1
  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#5)
über die BEV kannst du dir zu jedem Grundstück die entsprechenden Infos einholen, sogar alles online, kostet einpaar Euros.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#6)
Ich fasse mal zusammen:

Offensichtlich ist das Grundstück nicht im Grenzkataster (sonst hättest ja im NÖ Atlas die strichlierte Unterstreichung der Grundstücksnummer gesehen).

Das hat nun mehrere Konsequenzen:
- das Grundstück ist im "normalen" Kataster (Grundsteuerkataster)
- es kann Ersitzung geben (dafür müsste der Parkplatz allerdings mind. 30 Jahre lang durchgehend und ohne Widerspruch auf das Grundstück reichen - danach hats aber nicht geklungen)
- die Grenzen, die du z.B. im NÖ Atlas siehst, sind nicht rechtsverbindlich fixiert
- im NÖ Atlas ist der Kataster hinterlegt; das BEV hat nichts anderes und kann auch nur auf diesen Katatser verweisen
- allfällige Grenzstreitigkeiten kann und wird nicht das BEV lösen, dafür ist das Gericht zuständig (soferne sich die Grundstücksnachbarn nicht auf einen Grenzverlauf einvernehmlich einigen und einer eine Grenzfeststellung verlangt).

Wenn du also als Kaufinteressent für dieses Grundstück wissen willst, wo genau die Grenze verläuft, wirst du das nicht erzwingen können. Der Kataster (so wie im NÖ Atlas oder beim Vermessungsamt sichtbar) ist zwar ein gewichtiges Kriterium zu dieser Frage, aber nicht alleinig verbindlich. Ob die im Kataster sichtbare Grenze tatsächlich stimmt, kann nur mithilfe der beiden Grundstückseigentümer privatrechtlich geklärt werden. Wenn die einvernehmlich sagen, wo die Grenze verläuft, dann zählt das - muss aber auch dokumentiert sein (am Besten bei einer Grenzverhandlung mit einem Geometer).
Sind sie nicht einig, dann - wie gesagt - Grenzfeststellung bei Gericht.

Es wird dir ohne Goodwill der beiden Grundeigentümer im Vorfeld als Kaufinteressent nicht gelingen, eine verbindliche, garantierte Auskunft bzw. Festlegung über den Grenzverlauf zu bekommen. Da musst ein bisschen Risiko nehmen - oder aber die Finger davon lassen.

2
  •  ildefonso
  •   Gold-Award
25.7.2015  (#7)
@Karl10 - Jawohl, danke für Deine Antwort.
Genau sowas in der Art hatte ich im Kopf, danke für die Präzisierung/Auffrischung!

Das mit den Stricherl kannte ich gar nicht. Jetzt wo ich es weiß habe ich aber danach gesucht und Grundstücke mit Stricherln gefunden (fand aber nur wenige, im Regelfall alles Gründe die erst kürzlich parzelliert wurden).

Bei meinem eigenen Grundstück hat der Vermesser damals übrigens gemeint dass ich mir die ganze Grenzverhandlungsgeschichte aus Kostengründen sparen soll, da die Grenzen aufgrund langjährig bestehender Gegebenheiten unserer Baulücke (=bestehende Einfriedungen/Mauern der Nachbarn, Eckpunkte mit Nachbargrundstücken, Versorgungskasten) weitgehend unumstritten wirken bzw. auch die Vermessung keine Auffälligkeiten aufwies.

Jedenfalls ziemlich interessant was Du schreibst, denn gerade als Laie denkt man ja dass es kaum was wasserdichteres geben sollte als Grenzverläufe.

Jetzt dämmerts mir auch, warum die Bauern so oft wegen Flächen herumstreiten. Denn wenn eine Grenze noch dazu irgendwo ohne markante Bezugspunkte verläuft, dann sind hier Probleme ja vorprogrammiert.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Berufung hat keine aufschiebende Wirkung