« Baurecht  |

Frage zu Abtretungserklärung [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Armin84
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
30.1. - 31.1.2019
10 Antworten | 4 Autoren 10
10
Tag auch,

Ich hab da Mal eine Frage zu einer Abtretungserklärung. Kurze Zusammenfassung:

Wir haben ein Haus geerbt und wohnen seit einigen Jahren drin. Nun ist die Stadt im Zuge einer Aktion draufgekommen, dass unser Haus auf 2 Grundstücken steht, die beide uns gehören. Diese wollten wir nun zusammen führen lassen, da ist jedoch das Problem aufgetreten dass ein Teil des Grundstücks auf die Strasse ragt. (Seitengasse). Diesen Teil muss ich abtreten.

Heute war Begehung und da sind da würde mir gesagt, dass mein Grundstück auf auf den Parkplatz und den Gehsteig vorm Haus ragt. Das soll ich nun auch hergeben. Insgesamt ca 45m2

Meine blöde Frage: Bekomm ich da Geld dafür oder nicht? 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.1.2019  (#1)
Bundesland? 
In welcher Form hat man dir die grundstücksvereinigung aufgetragen?
Wann wurde das Haus baubewilligt? 
Wurde die damalige bewilligung über beide Grundstücke erteilt oder gab es im Bescheid eine Auflage, dass vereinigt werden muss (und wurde bisher halt nicht durchgeführt)?

1
  •  Armin84
31.1.2019  (#2)
Bundesland Nö.
Haus bzw Bewilligung ist aus den 50ern.
Was meinst du in welcher Form? Die Information an sich per E-Mail. Genaueres muss ich nachlesen.

Letzteres weiß ich nicht, da muss ich mich auch erst einlesen, das war Jahrzehnte vor neiner Geburt :)

1
  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
31.1.2019  (#3)

zitat..
Armin84 schrieb: Diesen Teil muss ich abtreten.


 grundsätzlich versucht es sich die Gemeinde mal einfach und billig zu machen wie du das schliderst

habe bei uns in der Gemeinde in OÖ mal von einem ähnlichen Fall mitbekommen, der bekam Geld von der Gemeinde (frag mich nicht wieviel) weil die Gemeinde nicht beweisen konnte das ihnen das Grundstück (Straßenfläche) längst gehört (ebenfalls sehr alte Geschichte), aber hörensagen

auf der sicheren Seite bist du auf jeden Fall wenn du sagst: 

"zeigt mir das ich muss, auf welches Gesetz beruft ihr euch denn das ich euch das Grundstück schenken muss"

die Gemeinde will was von dir, das Leben ist kein Wunschkonzert das ist alles über Gesetze geregelt, vielleicht kommt gleich ein finanzielles Angebot oder halt das entsprechende Gesetz auf das sie sich berufen wollen, mit beiden kann man zu einem Fachmann gehen und sich aufklären lassen ob das so passt bzw hier unverbindlich fragen

1


  •  carlito
  •   Silber-Award
31.1.2019  (#4)
Die Gemeinde braucht immer einen Anlassfall für die Vorschreibung einer Abtretung oder Vereinigung. Eine Erbschaft ist kein Fall für einen solchen Schritt.
Für die Abtretung brauchst du einen Teilungsplan in Verbindung eines Zivilgeometers, und der kostet natürlich Geld.

In deinem Fall wäre auch interessant, ob schon einmal abgetreten wurde. Die erstmalige Abtretung an das öffentliche Gut ist unentgeltlich, bei weitere (notwendige) Abtretungen ist diese entgeltlich zu übergeben.

1
  •  Armin84
31.1.2019  (#5)
Anlassfall ist die Vereinigung der Grundstücke. Das ganze ist rausgekommen als die Stadt eine Aktion gemacht hat und alle Häuser etc überprüft hat, dass da das Haus auf 2 verschiedenen Parzellen steht.

Teilungsplan ist schon alles im laufen, waren gestern da und da ist dann auch rausgekommen, das der Gehsteig und der Parkplatz auch mit gehört. Es war dann auch jemanden vom Straßenbauamt (?) da.

Im Prinzip will ich ja was von ihnen da das Haus schon ursprünglich nicht so errichtet wurde innen wie eingereicht und wir nochmal umgebaut haben ohne das bewilligen zu lassen (etwas naiv und unwissend, ich weiß, mittlerweile bin ich gescheiter). Die Zusammenlegung ist außerdem eine Massnahme um die nachträgliche Bewilligung zu bekommen. 

Ob schon Mal abgetreten wurde weiss ich nicht da müsste ich die alten Unterlagen sichten.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.1.2019  (#6)
Offensichtlich ist da ja schon irgendwas im Laufen (....Heute war Begehung...) und ich kann nur dringend raten, keine weiteren Aktivitäten selbst zu setzen und auch keine weiteren Aktivitäten zuzulassen, bevor du nicht konkret genau weißt, worum es da geht und vor allem wie die Rechtslage ist.

Was soll eigentlich heißen, "...die Stadt ist im Zuge einer Aktion draufgekommen...."? Was ist eine "Aktion"??

zitat..
Armin84 schrieb: Diese wollten wir nun zusammen führen lassen,


 Warum wollt ihr das?? Welche konkreten Schritte habt ihr dafür schon gesetzt?

zitat..
Armin84 schrieb: Die Information an sich per E-Mail


ein e-mail ist gar nichts (wert). Wenn die Gemeinde von dir was will, das du nicht willst, dann muss sie in der Regel einen entsprechenden Bescheid ausstellen. In diesem Fall muss sie dir die Grundabtretung mit Bescheid vorschreiben. Ist ja noch nicht passiert, oder?

In deinem Fall gilt es zunächst abzuklären, ob die Grundstücksvereinigung jetzt überhaupt erzwingbar ist und unbedingt vorgenommen werden muss. Dazu braucht es einen bestimmten Anlass. Solche Anlässe sind in § 12 der NÖ BO aufgelistet.
Es sind dies:
- die Herstellung von Einfriedungen gegen das öffentliche Gut
- die Erteilung einer Baubewilligung für Neu- oder Zubauten auf den Grundstücken
- die Erteilung einer Bewilligung für KFZ-Abstellanlage auf den Grundstücken.

Indirekt kann bei dir jede Art einer neuen Baubewilligung (z.B. auch für bloße Umbauten) zur Abtretung führen, weil im Zuge dieser Baubewilligung die Grundstücksvereinigung vorzuschreiben ist und die Grundstücksvereinigung wiederum zur Grundabtretung führt.
Soweit die aktuelle Situation.

Das Ganze kann aber auch eine "historische" Komponente haben:
Wenn im Zuge der ursprünglichen Baubewilligung die Grundstücksvereinigung vorgeschrieben wurde, aber bis jetzt noch nicht durchgeführt wurde, dann ist diese Auflage ja noch immer aufrecht und noch immer offen und somit umzusetzen. Aber auch das muss dir die Gemeinde - wenn du es nicht freiwillig machst - mit einem (gesonderten) Bescheid (baupolizeilicher Auftrag) jetzt vorschreiben.
Daher wär es auch wichtig, den alten Bauakt durchzustöbern (Lageplan, Baubewilligungsbescheid, Verhandlungsniederschrift...). Wichtig ist auch festzustellen, ob das bestehende Gebäude der ursprünglichen Baubewilligung tatsächlich entspricht. Gibt es Abweichungen und du brauchst dafür eine Baubewilligung, dann kommt es wieder zur Grundstücksvereinigung und in der Folge zur Grundabtretung. Also bitte die alten Akten ausheben und nachschauen.

Und noch etwas: du sprichst von "Abtretungserklärung". Woher hast diesen Begriff?? Was soll da "erklärt" werden??

Erst wenn all diese Fragen geklärt sind und tatsächlich die Verpflichtung zu einer Grundabtretung grundsätzlich rechtlich gerechtfertig sein sollte, erst dann macht es Sinn, über das Ausmaß der Abtretung und über die dabei anfallenden Kosten und über Fragen einer allfälligen  Entschädigung zu sprechen.

Der Hinweis von carlito, dass du ab der 2. (notwendigen) Abtretung Geld bekommst, ist zu einfach dargestellt und trifft nicht immer und überall, und nicht generell zu. Falls es überhaupt eine erste unentgeltliche Abtretung gegeben haben sollte, so sind Situationen und Fälle möglich, dass auch eine weitere Abtretung unentgeltlich erfolgen muss. Aber dazu später, falls es bei dir zu dieser Thematik überhaupt kommen sollte. Wie gesagt, da ist vorher noch einiges anderes abzuklären.
 




1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.1.2019  (#7)
@armin
Hat sich leider überschnitten und ich hab deinen letzten Beitrag zu spät gesehen.
Wär halt schön, wenn man solche Infos schon zu Beginn erhält. Dann könnte man sich  einige Hinweise sparen....

Scheint also so zu sein, dass die Grundstücksvereinigung im Laufen ist und auch rechtlich zwingend durchzuführen ist.
Womit wir wirklich bei der konkreten Grundabtretung sind.
Da kommt es nun tatsächlich auch auf die Historie an: wurde bereits irgendwann abgetreten? Wann und wieviel? welche rechtlichen Rahmenbedingungen haben damals gegolten (vor allem: wo war damals die Straßenfluchtlinie?)

Für die heutige Abtretung ist die (heutige) Straßenfluchtlinie maßgeblich. Für deren Festlegung spielt der Flächenwimungsplan eine Rolle. Ein Bebauungsplan hat sie bereits exakt festgelegt. Da brauchen wir jetzt daher eine Kopie vom Flächenwidmungsplan und wenn vorhanden auch vom Bebauungsplan.

1
  •  Armin84
31.1.2019  (#8)
Sorry, ich hab mir gedacht das ist einfacher, daher die wenigen Informationen am Anfang.

Im Prinzip ist es mir ja egal ob ich etwas bekomme oder nicht, war nur neugierig und hab mir gedacht das ist mit einer einfachen Frage beantwortet ;) 

Ich werde auf jeden Fall Mal nachforschen

1
  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
31.1.2019  (#9)

zitat..
Armin84 schrieb: Im Prinzip ist es mir ja egal ob ich etwas bekomme oder nicht


Ich würde dann eher auf Konsens unterwegs sein das ALLE möglicherweise vorhandenen "Fehlerchen" gleichzeitig beseitigt / richtiggestellt / genehmigt werden.

#Schwarzbauten 
(und möglicherweise Rückbauforderungen, historische Altlasten halt wo es in Österreich genug gibt)


1
  •  Armin84
31.1.2019  (#10)
@ChristianIV

Ja auf das bin ich aus, nett wäre es schön falls ich was bekomme, dann hstte ich den Vermesser zumindest herinnen ;) 

Aber da das wie gesagt nicht so einfach zu klären ist, werde ich es einfach auf mich zukommen lassen.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Geschlosse Bauweise Eckgrundstück