« Baurecht  |

Frage Carport (neue Bauordnung)

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  rolandg1881
10.10. - 12.10.2015
12 Antworten 12
12
Hallo!
Ich hätte bitte eine Frage bezüglich Bauordnung, da ich in dieser Hinsicht überhaupt keine Ahnung habe!
Es geht um folgendes:
Zuerst einmal, wir wohnen in Baden(Umgebung) bei Wien.
Wir würden auf unserem Grund gleich beim Eingang gerne ein Carport errichten so wie es viele Andere bei uns auch haben!
(Im Anhang habe ich einen Plan eingefügt, das schwarz gepunktete ist meins)!
Bis jetzt hieß es, dass sei kein Problem! Da wir im Frühjahr 2016 beginnen wollten sind wir also letzten Donnerstag zu Gemeinde gegangen um uns genau zu informieren!

Die Dame die dort für Bausachen zuständig ist meinte wir dürfen doch keines bauen, da es eine neue Bauordnung gibt und hat uns folgenden Satz in einer Kopie unterstrichen, kann es aber nicht genau begründen!Bin mir nicht sicher ob sich die Dame selbst so gut ausgekannt hat!?
Der Satz aus Bo §51 lautet:" Bei der gekuppelten und der einseitig offenen Bebauungsweise muss der seitliche Bauwich, bei der offenen Bebauungsweise , ausgenommen bei Eckbauplätzen, ein seitlicher Bauwich von Nebengebäuden und oberirdisch baulichen Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, freigehalten werden!"

Das Haus und das Nebengebäude stammt aus den 60er Jahren, ich weiß ehrlich gesagt nicht was eine gekuppelte od. offene Bauweise ist nur das die Bauweise des Hauptgebäudes zählt!?
Wie am Plan zu sehen ist möchte ich das Carport ganz normal wie hunderte Andere beim Eingang aufstellen. Cirka 1m Abstand zum Nachbargrundstück(der Nachbar ist einverstanden)!
Carport selbst 6m breite, 5m Tief, vier Steher mit Dach und hinten einer Holzwand!

Eigentlich hieß es ein Carport sei nur Anzeigenpflichtig und die Nachbarn müssen einverstanden sein. Das es jetzt so eine Wissenschaft wird! emoji

Ich würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte weil noch einen Hagelschaden am Auto verkrafte ich nicht! emoji

Vielen Dank im Voraus
Roland


2015/20151010605845.JPG

  •  alpenzell
10.10.2015  (#1)
Hier mal die Definitionen der Bauweisen. Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/ImmoVermoegen/Immobilien-A-Z/Bauweisen.html

Es gibt folgende Bauweisen (Bebauungsweisen)
Offene Bauweise: Wenn ein Gebäude allseits freistehend in einem bestimmten Mindestabstand zum Nachbargrund (Länderweise verschieden; auch Bauwich oder Abstandsfläche ist als Bezeichnung häufig) errichtet wird.
Geschlossene Bauweise: Wenn Gebäude an der Straßengrundgrenze von Nachbargrund zu Nachbargrund aneinander gebaut werden.
Gekuppelte Bauweise: Wenn jeweils an einer gemeinsamen Nachbargrundgrenze Gebäude aneinander gebaut werden und zu den anderen Grundgrenzen ein Abstand eingehalten wird. Die Bauweise wird fallweise auch als halboffene Bauweise bezeichnet. Die Bauweisen gibt es praktisch in allen Bundesländern.

Deine Nachbarn 1284/1285 haben gekoppelt-einfach. Du bist direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, aber nicht durchgehend. Also eher offene Bauweise?

Wenn du Glück hast, äußert sich Karl zu deinem Problem, dann weißt du das die Antwort auch stimmt. Ansonsten frag doch mal beim Bauamt nach. Interessant ist auch der Abstand zur Straße.

Schreib bitte auf jeden Fall mal rein, wie du tatsächlich bauen durftest, damit andere auch was davon haben. Bei meiner Garage auch NÖ (wird wahrscheinlich anders als Carport sein) musste ich einen Abstand von 5m zur Straße einhalten.

1
  •  rolandg1881
10.10.2015  (#2)
@alpenzell - Danke mal für die Antwort! Mich ärgert nur das wirklich fast jeder sein Carport so gebaut hat alle direkt an der Straße! Nur jetzt aufeinmal is es nicht mehr erlaubt?
Dann hoffe ich mal auf Karl! Wie ich in anderen Beiträgen gelesen hab, kennt sich der wirklich aus! Für mich ist die Bauordnung ein spanisches Dorf allein der Satz aus §51!

Witzigerweise habe ich weiter unten in dem Paragraphen folgenden Satz gelesen:
Da steht:
MB:(weiss nicht was MB heißt) "In den Bauwichen sind Gebäude und bauliche Anlagen unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Bezüglich der Größe und des Volumens dieser Bauwerke ist ein Maß vorgeschrieben, damit der Charakter der jeweiligen Bebauungsweise noch aufrecht erhalten werden kann und andererseits die Bauwiche doch sinnvoll genutzt werden können (z.b. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge)......



1
  •  alpenzell
10.10.2015  (#3)
bei mir im Dorf haben die älteren Häuser auch alle ihre Garage direkt an der Straßen. Nur die neu gebauten haben die fünf Meter Abstand.
Hat mich auch kurzzeitig geärgert. Hilft aber nix.
Mein Bauamt war übrigens sehr zuvorkommend, schnell erreichbar und konnte alles gut erklären. Also ruhig mal anrufen und einen Termin machen.
Wird schon, schönes WE

Ach, Freunde von mir wohnen in Oberwaltersdorf. Da gibt es doch haufenweise neue Reihenhaussiedlungen mit Carports. Wie sieht es denn bei denen mit den Abständen zur Straße aus? Haben die fünf Meter?

1


  •  rolandg1881
10.10.2015  (#4)
@alpenzell - Die Welt is klein! emoji
Nö soweit ich das sehe stehen die Alle ganz vorn, das wär auch gar nicht mein Problem sondern das ich seitlich(rechts) nichts hinstellen darf also den seitlichen Bauwicht freihalten muss und das wären ja glaube ich mindestens drei Meter zu dem "Nachbarn" rechts von mir! Das is sogar ein leeres Grundstück da es zum bebauen zu klein ist!
Das blöde ist das ich auf der Straßenseite genau in der Mitte diesen Stromkasten von der EVN hab, wenn ich jetzt drei Meter einhalten muss, dann komm ich mit dem Carport in den blöden Kasten rein! Ich konnte ja noch nicht mal raus finden wie breit der Bauwich (Bauwicht emoji ist! Muss mal schauen wo unser Bauamt ist, wahrscheinlich in Baden!
lg Roland

1
  •  rolandg1881
11.10.2015  (#5)
?Sonst weiß keiner dazu Rat?
Biiitteeeee! emoji

1
  •  koboi7
11.10.2015  (#6)
http://www.energiesparhaus.at/forum/39683

1
  •  felis
11.10.2015  (#7)
ich glaube du wärst mit deiner frage im baurechtsforum besser aufgehoben - spezialisten lesen hier vielleicht gar nicht mit.
ev. den mod um verschiebung bitten?
lg, felis

1
  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
11.10.2015  (#8)
Thread wurde ins Baurechtforum verschoben

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.10.2015  (#9)

zitat..
rolandg1881 schrieb: ich weiß ehrlich gesagt nicht was eine gekuppelte od. offene Bauweise ist nur das die Bauweise des Hauptgebäudes zählt!?

Gekuppelt bedeutet, dass die Gebäude auf zwei aneinandergrenzenden BAuplätzen an der gemeinsamen seitlichen Grundgrenze aneinander anzubauen sind. Auf der anderen seitlichen Grundgrenze ist ein Bauwich (also ein bestimmter Mindestabstand)einzuhalten.
Offene Bebauungsweise heißt, dass an beiden Seiten ein Bauwich einzuhalten ist.
Welche Bebauungsweise für dein Grundstück gilt, sagt der Bebauungsplan. Ob es bei dir so einen gibt und was er sagt, hast noch nicht erwähnt!!

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann ist die maßgebliche Bebauungsweise für dein grundstück im Einzelfall "abzuleiten". Offenen Bebauungsweise geht immer. Die auf einem Grundstück bereits durch bestehende Gebäude verwirklichte Bebauungsweise kann man auch immer fortsetzen und in allen anderen Fällen ist die zulässige Bebauungsweise von einer Mehrheit in einer bestimmten Umgebung abzuleiten.
Mit anderen Worten: Zuerst geht´s jetzt mal darum zu wissen, welche Bebauungsweise für dein Grundstück gilt??

Sollte es sich um "gekuppelt" handeln, vorweg folgende Erklärung:
Der von dir zitierte Satz aus § 51 ist nur zu einem geringen Teil neu, aber für deinen Fall entscheidend. Schon bisher - und daher nicht neu - hat gegolten, dass man bei gekuppelter Bauweise den gegenüber liegenden seitlichen BAuwich von Nebengebäuden freihalten muss. Das gilt weiterhin. Da ein Carport kein Nebengebäöude ist, durfte man früher daher zwar keine Garage (=Nebengebäude), aber ein Carport im seitlichen Bauwich bei gekuppelter Bauweise errichten. Neu ist nun, dass man in diese Regelung zusätzlich zu den Nebengebäuden auch bauliche Anlagen hineingenommen hat, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht. Ein Carport wird als eine solche bauliche Anlage gesehen. Somit sind nun nach der neuen Gesetzeslage bei gekuppelter Bauweise im gegenüber liegenden seitlichen Bauwich nicht nur Nebengebäude (z.B. Garagen), sondern auch Carports unzulässig. Die Auskunft deiner Gemeinde ist daher korrekt (soferne für dein Grundstück eine gekuppelte Bauweise gilt - siehe oben).

zitat..
rolandg1881 schrieb: Eigentlich hieß es ein Carport sei nur Anzeigenpflichtig und die Nachbarn müssen einverstanden sein.

Stimmt!! Bauanzeige heißt aber nicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Bauordnung nicht mehr zählen. Eine Bauanzeige wird inhaltlich genauso geprüft wie in einem Baubewilligungsverfahren. Lediglich das Verfahren ist vereinfacht.

zitat..
rolandg1881 schrieb: möchte ich das Carport ganz normal wie hunderte Andere beim Eingang aufstellen.

Da hat eben noch eine andere Gesetzeslage gegoltenemoji

zitat..
rolandg1881 schrieb: (der Nachbar ist einverstanden)

Darauf kommts nicht an!! Es muss dem Gesetz entsprechen!

zitat..
alpenzell schrieb: Du bist direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, aber nicht durchgehend. Also eher offene Bauweise?

Auf "durchgehend" kommts nicht an. Schau mal weiter oben in die von dir selbst zitierten Erklärungen der Bebauungsweisen...

zitat..
rolandg1881 schrieb: MB:(weiss nicht was MB heißt)

MB= Motivenbericht. Das ist kein Gesetzestext, sondern eine erläuternde Erklärung des gesetzgebers, warum er was und wie gesetzlich regelt

zitat..
alpenzell schrieb: Nur die neu gebauten haben die fünf Meter Abstand.

Bei den 5m gehts um den Abstand zur Straße. Das ist nicht das Thema von Roland. Bei dem gehts um den ABstand zur seitlichen Grundgrenze. Bitte nicht zusätzlich verkomplizieren.

zitat..
rolandg1881 schrieb: Ich konnte ja noch nicht mal raus finden wie breit der Bauwich (Bauwicht ist!

Hast es eh schon selbst gesagt: Mindestbauwich ist 3m!

zitat..
rolandg1881 schrieb: Muss mal schauen wo unser Bauamt ist, wahrscheinlich in Baden!

Oberwaltersdorf ist eine eigenständige Gemeinde. Das hat also nichts mit Baden zu tun. http://www.oberwaltersdorf.at/index.php?id=28

zitat..
felis schrieb: ich glaube du wärst mit deiner frage im baurechtsforum besser aufgehoben

Richtig!

1
  •  rolandg1881
11.10.2015  (#10)
@karl10 - Daaaanke für die ausführliche Antwort!
So wies ausschaut kann ich mir mein Carport aufzeichnen! emoji
So wies auf meinem Plan ausschaut hab ich offene Bauweise weil mein Haus ja motivationslos allein,direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht!?

Ich werds wohl hinnehmen müssen obwohl ich den Sinn nicht verstehe, da ja in dem seitlichen Bauwich sowieso schon ein Nebengebäude steht! Errichtet als es scheinbar noch wurscht war also in den 60er Jahren!

Ahja, bei der Dame vom Bauamt in Oberwaltersdorf war ich!

Trotzdem vielen Dank für die Antworten!

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.10.2015  (#11)

zitat..
rolandg1881 schrieb: So wies auf meinem Plan ausschaut hab ich offene Bauweise weil mein Haus ja motivationslos allein,direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht!?

Du hast es leider nicht richtig verstanden: offene Bauweise bedeutet an beiden Seiten einen Bauwich zu haben. Dein Haus entspricht daher niemals einer offenen Bauweise!
Aber die Kernfrage war ja, ob es einen bebauungsplan gibt und was der sagt?



1
  •  rolandg1881
12.10.2015  (#12)
Aha, ok jetzt hab ichs kapiert! Muss ich schauen obs ich so einen Bebauungsplan habe! Was wenn nicht? Muss der da sein?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: WKO Firmen Abfrage Gewerbeberechtigung