« Baurecht  |

Frage bzgl. Handwerker/Gewährleistung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  fragender1
19.1. - 20.1.2015 1
1
Hallo zusammen,

ich habe bei meiner Heizung das Problem, dass der Warmwassermengenzähler nichts anzeigt. Habe im Mai letzten Jahres mit dem Installateur gesprochen und dieser hat mir geschrieben, dies mit dem Hersteller geklärt zu haben und keine Kosten für mich anfallen, da dies noch in der Gewährleistung ist.

Habe nun vor kurzem bei der Firma angerufen, den Sachverhalt erklärt und für mich war klar (wurde auch mündlich so vereinbart), dass dies ein Gewährleistungsfall ist. Ich wollte mit dem Techniker im Vorfeld noch telefonieren, was jedoch von dem Innendienstmitarbeiter nicht als notwendig gesehen wurde.

Heute war der Techniker vor Ort, er hatte vom Innendienstmitarbeiter eine falsche Fehlerbeschreibung bekommen.
Seiner Aussage nach zeigt der Zähler nichts an, da er eine spezielle Einstellung an der Heizung gemacht hat. (Dies war mir aber nicht bekannt.)
Zum Schluss habe ich ihn gefragt um sicher zu gehen, dass hier keine Kosten anfallen. Seiner Meinung nach schon Kosten, da ja kein Fehler gefunden wurde.

Für mich ist der Fall einer Gewährleistung klar, aber wie seht ihr das?

Danke

  •  kech
  •   Bronze-Award
20.1.2015  (#1)
In deinem Fall würde ich nichts zahlen und eine Kulanzlösung fordern.
Erstens hat dir dein Installateur schriftlich bestätigt, dass der Hersteller keine Kosten verrechnen wird.
Zweitens kannte der Hersteller das Problem dadurch schon.
Drittens hast du ja auch selber der Herstellerfirma das Problem bei der Terminvereinbarung noch einmal genau beschrieben und der Kundendienstmitarbeiter hat bestätigt, dass nichts zu zahlen ist.

Bei korrekter Weitergabe des Fehlerproblems an den Techniker hätte dieser die Sache außerdem telefonisch abklären können, da er ja diese Einstellung ursprünglich sogar selbst vorgenommen hat.
Wenn ein Kundendienst suboptimal arbeitet, kann der Kunde nichts dafür.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Deckungsrücklass bzw. Haftrücklasses