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Folgekosten durch Planungsfehler [B]

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  •  InTo
  •  [B]
  •  [Burgenland]
19.1. - 22.1.2021
29 Antworten | 10 Autoren 29
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Bei unserm Bau hat sich aufgrund eines Planungs und Ausführungsfehlers zusätzliche Kosten entstanden. Haben der Planer/ÖBA und die Baufirma für die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten aufzukommen?

  •  eggerhau
  •   Gold-Award
19.1.2021  (#1)

zitat..
InTo schrieb: Bei unserm Bau hat sich aufgrund eines Planungs und Ausführungsfehlers zusätzliche Kosten entstanden. Haben der Planer/ÖBA und die Baufirma für die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten aufzukommen?

Beschreib doch welche Fehler das sind, wer sie verursacht hat und wie sich diese Fehler auswirken.
Es hat hier im Forum rechtkundige User.
Gruss HDE

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  •  InTo
19.1.2021  (#2)
Es geht um einen Fehler der Kellerdecke, die gleichzeitig als Terasse dient.
Bei dieser ist ein Planung- oder/und ein Ausführungsfehler passiert, denn der notwendige Aufbau war nicht mehr möglich um barrierefreien Zugang zum Haus zu ermöglichen und den Abfluss des Regenwassers zu gewährleisten.
Es wurde eine Lösung gefunden die
a. nicht dem entspricht was vereinbart/geplant war und auch nicht gefällt,  jedoch als einzige Lösung präsentiert wurde, ausser sprengen!
b. Mehrkosten für Gewerke mitsichbring die ich nicht tragen möchte

Jetzt geht es mir um die Frage wer hat es verbockt und wem kann ich die Kosten in Rechnung stellen. Planer (ist auch der ÖBA), dem Bauunternehmen (der schon eine Teil geschluckt hat).
 

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
19.1.2021  (#3)
Sind Architekten und Planungsbüros nicht versichert für solche Fälle?

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  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
19.1.2021  (#4)
Das wird primär oder ausschließlich dem Planer anzulasten sein, wenn ein barrierefreier Zugang gefordert wurde-
der Baufirma nur, wenn die abweichend vom Plan gebaut hat oder trotz ausdrücklich gewünschter und vereinbarter barrierefreier Ausführung ohne Bedenken anzumelden nicht barrierefrei gebaut hat.

1
  •  BAULEItEr
19.1.2021  (#5)
Ohne zu wissen was vertraglich vereinbart wurde, wer genau welche Aufgaben hatte,
wie dieser Planungs-und- oder Ausführungsfehler zustande gekommen ist kann man das doch niemals beurteilen.
 

 

2
  •  InTo
19.1.2021  (#6)

zitat..
AnTeMa schrieb: Das wird primär oder ausschließlich dem Planer anzulasten sein, wenn ein barrierefreier Zugang gefordert wurde-
der Baufirma nur, wenn die abweichend vom Plan gebaut hat oder trotz ausdrücklich gewünschter und vereinbarter barrierefreier Ausführung ohne Bedenken anzumelden nicht barrierefrei gebaut hat.

Angeblich wurden die Bedenken mündlich ausgesprochen.

zitat..
Marylu schrieb: Sind Architekten und Planungsbüros nicht versichert für solche Fälle?

Einige sicher, der grossteil will Kosten sparen....

zitat..
BAULEItEr schrieb: Ohne zu wissen was vertraglich vereinbart wurde, wer genau welche Aufgaben hatte,
wie dieser Planungs-und- oder Ausführungsfehler zustande gekommen ist kann man das doch niemals beurteilen.

Vertraglich sehr wenig, es wurde nach Einraichplan gebaut da, ÖBA (auch der Planersteller), und das Bauunternehmen nicht brauchten...




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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.1.2021  (#7)
Und im Einreichplan war es barrierefrei geplant,  umgesetzt wurde es dann anders?

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  •  BAULEItEr
19.1.2021  (#8)

zitat..
MalcolmX schrieb: Und im Einreichplan war es barrierefrei geplant,  umgesetzt wurde es dann anders?

Komplett egal, wir wissen garnichts, wir wissen nicht wieviel Zusatzkosten entstanden sind, wir wissen nicht was mit "gefällt uns auch nicht" gemeint ist, wir wissen nicht wer ausgeschrieben hat, wir wissen nicht ob es eine Kostendeckelung für das gesamte Projekt gibt, wir wissen nicht ob nach Einheitspreise angeboten wurde oder es Pauschalangebote gibt, wir wissen nicht einmal welches Gewerk jetzt diese Mehrkosten verursacht, wir wissen nicht was im EP dargestellt ist, wir wissen nicht was ausgeführt wurde..........
also hier irgendeine Meinung abzugeben wer für was haftbar gemacht werden kann, das funktioniert so nicht.

Das einzige was wir wissen ist dass etwas ausgeführt wurde, was nicht gefällt und Mehrkosten verursacht hat. (Kann schon mal vorkommen am Bau)

Inwieweit hier der Planer haftbar gemacht werden kann ist nicht beurteilbar.


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  •  InTo
20.1.2021  (#9)

zitat..
AnTeMa schrieb: Das wird primär oder ausschließlich dem Planer anzulasten sein, wenn ein barrierefreier Zugang gefordert wurde-
der Baufirma nur, wenn die abweichend vom Plan gebaut hat oder trotz ausdrücklich gewünschter und vereinbarter barrierefreier Ausführung ohne Bedenken anzumelden nicht barrierefrei gebaut hat.

Angeblich wurden die Bedenken mündlich ausgesprochen.

zitat..
Marylu schrieb: Sind Architekten und Planungsbüros nicht versichert für solche Fälle?

Einige sicher, der grossteil will Kosten sparen....

zitat..
BAULEItEr schrieb: Ohne zu wissen was vertraglich vereinbart wurde, wer genau welche Aufgaben hatte,
wie dieser Planungs-und- oder Ausführungsfehler zustande gekommen ist kann man das doch niemals beurteilen.

Vertraglich sehr wenig, es wurde nach Einraichplan gebaut da, ÖBA (auch der Planersteller), und das Bauunternehmen nicht brauchten...




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  •  eggerhau
  •   Gold-Award
20.1.2021  (#10)

zitat..
InTo schrieb: Vertraglich sehr wenig, es wurde nach Einraichplan gebaut da, ÖBA (auch der Planersteller), und das Bauunternehmen nicht brauchten...

Was meinst Du damit?
Einreichplan und Polier(Ausführungs)plan sind ja schon noch verschiedene Welten.
Gruss HDE

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
20.1.2021  (#11)
Also mal Klartext.
Für eine barrierefreie Terrasse braucht man im Allgemeinen einen Deckensprung.

Hat es den gehabt oder nicht, und wenn nein, wer hat euch erzählt dass man das dann mit demselben Niveau hinbekommt?

Ohne die ganze Geschichte von A bis Z werden wir hier eh nichts sinnvolles herausbekommen.

1
  •  querty
  •   Gold-Award
20.1.2021  (#12)

zitat..
InTo schrieb: Es geht um einen Fehler der Kellerdecke, die gleichzeitig als Terasse dient.

Sowas haben wir auch und genau über diesen kann man barrierefrei das EG betreten (vor dem Haupteingang gibts Stiegen, ist sich leider nicht anders ausgegangen).

Was ist denn jetzt genau passiert?
Bitte eine Beschreibung und Bild vom Einreichplan, wo gezeichnet ist, wie es gemacht hätte werden sollen und ev. ein Bild davon wie es gemacht wurde.
Wie bereits geschrieben: Wenn du keine Stufe auf die Terrasse möchtest muss man hier einen Deckensprung machen - bei uns ist der Raum darunter der Technikraum im Keller und der hat eine um den Aufbau (Dämmung + Schotter + Platten auf der Terrasse) geringere Deckenhöhe.


1
  •  InTo
20.1.2021  (#13)
Zusatzkosten ca € 4000 - 5000,- bei verschiedenen Gewerken
Mir wurde ein Rohrleitungssystem an der Garagendecke aufgezwungen das ich
1. Nicht bestellt habe
2. Ich schrecklich finde und mich täglich an diese Diettanten erinnert

Bei allen Gewerken gibt es Pauschalen für den Umfang laut Ausschreibung.
Zusätzliches wird verrechnet!

1
  •  InTo
20.1.2021  (#14)

zitat..
eggerhau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von InTo: Vertraglich sehr wenig, es wurde nach Einraichplan gebaut da, ÖBA (auch der Planersteller), und das Bauunternehmen nicht brauchten...

Was meinst Du damit?
Einreichplan und Polier(Ausführungs)plan sind ja schon noch verschiedene Welten.
Gruss HDE


Bei uns gab es keinen Polierplan, wir haben nch dem 10 mal nachfragen, beim ÖBA, ob dies nicht notwendig sei aufgehört...
Bauunternehmen und ÖBA kennen sich und haben einige Bauistellen, im Bekanntenkreis, abgewickelt....


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
20.1.2021  (#15)
Ist halt nicht sehr seriös nach Einreichplan zu bauen, weil dann eben genau die ganzen Details nicht geklärt sind...

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  •  bautech
  •   Gold-Award
20.1.2021  (#16)

zitat..
BAULEItEr schrieb: also hier irgendeine Meinung abzugeben wer für was haftbar gemacht werden kann, das funktioniert so nicht.

Aber dass keinesfalls der AG die Kosten tragen sollte (falls nix sittenwidriges in den Verträgen steht) sollte mMn schon klar sein...

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  •  querty
  •   Gold-Award
21.1.2021  (#17)

zitat..
MalcolmX schrieb: Ist halt nicht sehr seriös nach Einreichplan zu bauen, weil dann eben genau die ganzen Details nicht geklärt sind...

Stimmt sicher, soweit ich das gehört habe wird es halt leider meist so gemacht, weil ein Ausführungsplan als zu teuer erachtet wird.
Den Deckensprung zur Terrasse sollte man auch im Einreichplan sehen


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.1.2021  (#18)
Ja sicher sind es einige Tausend Euro (bei uns ca 12k€ für die komplette Ausführungsplanung mit Details sowie Baumeisterausschreibung).
Nur wenn ich mir so anhöre wo die Leute dann überall streiten... lohnt sich denke ich durchaus. Ausserdem hat man bei einem Umbau später auch anständige Pläne als Basis...

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  •  BAULEItEr
21.1.2021  (#19)

zitat..
bautech schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von BAULEItEr: also hier irgendeine Meinung abzugeben wer für was haftbar gemacht werden kann, das funktioniert so nicht.

Aber dass keinesfalls der AG die Kosten tragen sollte (falls nix sittenwidriges in den Verträgen steht) sollte mMn schon klar sein...

Nein das ist nicht klar, wir wissen ja noch immer nicht wie diese Kosten entstanden sind.

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  •  InTo
21.1.2021  (#20)

zitat..
BAULEItEr schrieb:

zitat..
InTo schrieb: Zusatzkosten ca € 4000 - 5000,- bei verschiedenen Gewerken
Mir wurde ein Rohrleitungssystem an der Garagendecke aufgezwungen das ich
1. Nicht bestellt habe
2. Ich schrecklich finde und mich täglich an diese Diettanten erinnert

Bei allen Gewerken gibt es Pauschalen für den Umfang laut Ausschreibung.
Zusätzliches wird verrechnet!



Nein das ist nicht klar, wir wissen ja noch immer nicht wie diese Kosten entstanden sind.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!




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  •  InTo
21.1.2021  (#21)


2021/20210121335454.jpg

Das Detail zur Deckenplanung

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