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Flächenwidmung in Tirol

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  •  altesHaus
8.10. - 10.10.2015
7 Antworten 7
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Guten Morgen,
wir wohnen in einem mind. 300 Jahre alten Bauernhaus, sind Mitbesitzer, haben dies im Laufe der Zeit renoviert und jetzt werden, nach dem Tod der Oma, zwei Erben von uns ausbezahlt. Die Flächenwidmung der zwei Parzellen ist folgende:
Austraghaus, Garten, Gelbe Zone Wildbach.
Die Erben sind nicht begeistert, da es eine Wertminderung bedeutet.
Meine Frage dazu:
Was bedeutet Austraghaus, welche Einschränkungen habe ich, ist dies mit einem Baugrund gleichzusetzen?
Gelbe Zone Wildbach: Bauverbot? Es steht ja ein Haus drauf. Im Falle eines Abrisses, darf darauf nochmal gebaut werden?
Sind Umwidmungen möglich?
VIelen Dank und herziche Grüße aus Tirol

  •  altesHaus
8.10.2015  (#1)
Zusatz:
Es ist kein Bauernhof mehr, außer Kaninchen auch keine Nutztiere mehr.
Das Haus wird privat genutzt.
Herzliche Grüße

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.10.2015  (#2)
Ein "Austragshaus" wird in anderen Gegenden/Bundesländern auch als Ausgedingewohnhaus, Ausnehmerwohnhaus usw. bezeichnet. Es ist eine Wohnung bzw. ein Wohngebäude für die in Pension gegangenen Altbauern. Im Grünland/Freiland ist das eine Sondernutzung, die nur ausnhamsweise und nur für diese Nutzung zulässig ist/war. Diese Nutzung gibt es jetzt nicht mehr, da kein Landwirtschaftsbetrtieb mehr vorliegt und auch die Altbauern weggestorben sind. D.h. künftig ist es nur ncoh eine reine Privatnutzung ohne LAndwirtschaft.
Ich kenn jetzt im Detail die Tiroler Regelung für solche Situationen nicht - müsste man nachlesen. Es ist aber auf jeden Fall Vorsicht geboten. Es ist keinesfalls ein "Baugrund". Wegreissen und Neubau scheint mir nicht so ohne weiteres möglich. Da braucht es sicher irgendeine Änderung in der Raumordnung, sprich Flächenwidmung.
Vor dem (allenfalls überhöhten) Auszahlen der Erben jedenfalls im Detail abklären, was mit dem Haus überhaupt möglich ist.
Wenn ihr bei der Gemeinde mit einer Anfrage nicht schlafende Hunde wecken wollt, dann könnt ihr euch unverbindlich und objektiv mal beim Amt der Tiroler Landesregierung in einer Abteilung, die für BAu- und Raumordnungsrecht zuständig ist, vorinformieren. Letztlich braucht ihr aber die Gemeinde für Bauverfahren und allenfalls Änderung Flächenwidmungsplan.

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
8.10.2015  (#3)
gelbe Zone heißt nicht Bauverbot
wir haben letztes Jahr in der gelben Zone gebaut (Auch Wildbach)
man bekommt nur mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmte Auflagen für den Bau
z.b. musste unser EG 30cm über Außengelände liegen, die Lichtschächte vom Keller mussten auch 30cm über Gelände liegen, beim Carport müssen die ersten 30cm der Steher aus Metall sein bzw nicht aus Holz, im Garten darfs kein Gefälle zum Haus geben, sollte sogar ein Gefälle an allen Seiten vom Haus weg sein, usw.

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  •  altesHaus
8.10.2015  (#4)
Vielen Dank für die raschen Antworten,
Ihr habt mir sehr geholfen. Ich werde mich am Amt vorinformieren, das ist eine gute Idee.
Die Parzelle Austraghaus liegt abschüssig, d.h. in der oberen Garten-Parzelle fließt der Bach (hatten wir schon 2 Mal im Haus). Außerdem sind wir auch unter Straßen-Niveau (auf Bauchhöhle). Bin schon gespannt, auf was der Ist-Zustand geschätzt wird.

Gelbe Zone leider kein Bauverbot, habt ihr umwidmen müssen? Bei uns ist es auf Wiese-Garten gewidmet. Ich gebe zu, ich hoffe wenigstens auf Wertminderung.



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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
8.10.2015  (#5)
also würde mal schon meinen dass es eine Wertminderung ist wenn ich bestimmte auflagen beim bau einhalten muss, wie das aber genau bewertet wird, musst wohl einen Sachverständigen für Immobilien/Grundstücke fragen
wobei vom gefühl kommt mir vor, dass die Widmung da noch mehr Einfluss auf den Preis haben sollte, wie Karl10 schreibt ist ein Neubau wahrscheinlich nicht so einfach machbar
wir haben nicht umwidmen müssen oder das hat unser Makler/GU veranlasst aber soweit ich mich erinnern kann wurde da nichts gemacht, bei uns im Grundbuch steht Gärten

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.10.2015  (#6)

zitat..
altesHaus schrieb: Bei uns ist es auf Wiese-Garten gewidmet.

zitat..
michiaustirol schrieb: im Grundbuch steht Gärten

Das Grundbuch ist hier uninteressant. Was ihr hier beschreibt sind "Benützungsarten" laut Kataster. Das hat hier aber keine Bedeutung. Was zählt ist die FLÄCHENWIDMUNG - und da gibts kein "Wiese-Garten"!

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  •  altesHaus
10.10.2015  (#7)
Habe den Flächenwidmungsplan:
1. Parzelle Sonderfläche Austraghaus
1. Parzelle Sonderfläche Landwirtschaftl. Gebäude
Gelbe Zone Wildbach
Nächste Woche wird geschätzt. Ich bin gespannt..

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