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Finanzierung-Vorteil aus dem Dienstverhältnis

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  •  HiStaker
23.3. - 24.3.2015
11 Antworten 11
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Gibt es unter euch Bankmitarbeiter oder Steuerexperten? Ich bin Angestellter in einer Bank und möchte mir jetzt eine Finanzierung bei meinem Arbeitgeber aufnehmen. Ich bekomme einen minimal besseren Zinssatz als ein normaler Kunde mit sehr guter Bonität. Der Vorteil ist aber wirklich minimalst....
nun hat mir jedoch ein befreundeter Mitarbeiter eines anderen Bankinstituts gesagt dass ich aufpassen muss, da hier steuerrechtlich gesehen ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegt.
Ich habe mit ihm diskutiert dass dieser Vorteil vielleicht 0,125% oder 0,25% ausmacht, er jedoch entgegnete mir dass hier ein Referenzzinssatz von 3,5% von steuerrechtlicher Seite angenommen wird und die Differenz daraus zu versteuern ist!
In meinem konkreten Fall würde das dann heißen dass ich jährlich 3397,20 mit einem Steuersatz von 36,5% zu versteuern habe, also 1240,- der Finanz nachzahlen muss. Verstehe ich das richtig? Wird das von meinem Arbeitgeber gemeldet oder muss ich das selber in meiner Steuererklärung deklarieren? Da ich kein Unternehmer bin, bin ich ja allerdings nicht verpflichtet überhaupt einen Steuerausgleich zu machen oder? Außerdem werden Wohnkredite ab sofort in Österreich ohnehin nicht mehr steuerlich absetzbar sein! Was ist, wenn ich das einfach nicht angebe??

Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Ich habe eigentlich nur 2 Möglichkeiten: Ich mache den Kredit bei meinem Arbeitgeber und zahle (wenn sie mir draufkommen) jährlich über 1200,- nach (falls das Zinsniveau nicht über den Referenzzinssatz steigt und sie keine Gesetzesänderung oder Senkung des Referenzzinssatzes machen) oder ich finanziere bei irgendeinem anderen Institut und verärgere damit meine Chefs (wenn es nicht sogar dienstrechtliche Konsequenzen dadurch gibt!)... Ich habe also die Wahl zwischen Pest oder Cholera.............

Sehr ihr Chancen dass sich in absehbarer Zeit beim Referenzzinssatz etwas ändert? Der wurde vor über 10 Jahren das letzte mal angepasst und ist überhaupt nicht mehr aktuell. Statt dem minimalen Vorteil aus dem Dienstverhältnis verursacht hier der Gesetzgeber einen riesengroßen Nachteil aus dem Dienstverhältnis der mein Dienstverhältnis zu meinem Arbeitgeber sogar nachhaltig zerrütten könnte......

  •  HeadHunter
  •   Bronze-Award
23.3.2015  (#1)
Referenzzins aktuel 1,5% - Im Jahr 2012 wurde der fixe RefZins von 3,5% auf einen variablen geändert.

Die Berechung dieses RefZins ist folgendermaßen:
Monatsdurchschnitt des EURIBOR 12M (Beobachtungszeitraum 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres) + 0,75%.
Gerundet wird kaufmännisch auf halbe Prozentpunkte.

Den Zinsvortei musst du dann versteuern. Funktioniert zumindest bei uns automatisch bzw. macht die Personalabteilung 1x im Jahr.

Wenn dein Bezug unter der Höchstbemessungsgrundlage ist, dann beträgt die Nachversteuerung rund 50% des Zinsvorteils.

1
  •  fruzzy
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#2)
1:

zitat..
HiStaker schrieb: Außerdem werden Wohnkredite ab sofort in Österreich ohnehin nicht mehr steuerlich absetzbar sein!


wo steht das?

2:

zitat..
HiStaker schrieb: oder ich finanziere bei irgendeinem anderen Institut und verärgere damit meine Chefs


warum? die verdienen ja sowieso nichts an deinem kredit!

lg
fruzzy

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#3)
frag mal nach, wieviele banker beim eigenen Institut finanziert sind ;)

den lohnwerten Vorteil hat Headhunter bereits beschrieben. die kondis kennst eh, was machbar ist, wenn du ohnehin aus der Branche bist, weißt ja eh, wie´s geht.

auf meinen Chef würd ich gelinde gesagt ...ähem... pfeiffen, oder zahlt der deine kreditrate? fruzzy hats eh schon gesagt.

1


  •  kalki80
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#4)
@fruzzy - Mit der aktuellen Steuerreform wird "vorgeschlagen", dass neue Wohnbaukredite nicht mehr abgesetzt werden können. Bestehende Kredite soll man noch 5 Jahre lang (ab 2016) absetzen können. Wennst etwas googlst findest sicher einen Verweis. Ich habe hierzu schon eine Info vom Steuerberater erhalten.

lg,

1
  •  HiStaker
23.3.2015  (#5)
@headhunter:
Wenn das stimmt was du sagst, dann wär ich ausm schneider! emoji Oder müsste grad mal einen 2stelligen betrag nachzahlen... woher hast du deine infos?
Gibt es auch einen referenzzins für fixzinskredite?

@fruzzy: hab ich erst gestern in der krone gelesen! Muss natürlich noch durchs parlament!
Eigentlich ein witz: gerade diese Bevölkerungsschicht muss jeden euro 2 mal umdrehen! Soviel zur stärkung der kaufkraft.....

1
  •  fruzzy
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#6)
na bravo...

emoji


1
  •  HeadHunter
  •   Bronze-Award
23.3.2015  (#7)
Die Infos findest du in der Anlage.
Der RefZins ist für alle Kreditzinsen gültig - egal ob fix oder variabel.


2015/20150323356670.JPG

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#8)

zitat..
HiStaker schrieb: @fruzzy: hab ich erst gestern in der krone gelesen! Muss natürlich noch durchs parlament!
Eigentlich ein witz: gerade diese Bevölkerungsschicht muss jeden euro 2 mal umdrehen! Soviel zur stärkung der kaufkraft.....


ist sicher nicht erfreulich und wohl auch nicht zielführend und fair und was weiss ich...

aber so wie du das schreibst ist es auch nicht. jemand der in österreich das geld zum haus bauen hat zähle ich nicht gerade zu den "unteren schichten". da gibt es eine menge leute die weit weniger haben ;)

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  •  binesch
23.3.2015  (#9)
Bitte auch Abs (3) lesen - wenn du keinen GV hast, wird es ja wohl noch ohne Nachversteuerung durchkommen.

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#10)

zitat..
speeeedcat schrieb: frag mal nach, wieviele banker beim eigenen Institut finanziert sind ;


aufzeig

1
  •  HeadHunter
  •   Bronze-Award
24.3.2015  (#11)

zitat..
Bitte auch Abs (3) lesen

Ich glaube zwar kaum, dass jemand ein Haus mit einem Kredit von EUR 7.300,00 bauen kann, aber wer weiß.

Sollte der Gehaltsvorschuss (GV) nicht beansprucht worden sein, reduziert sich der zu nachversteuernde Betrag.

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