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Finanzieller Abschlag

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  •  karl1911
  •   Bronze-Award
6.6. - 10.6.2017
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo,
unsere Küche wurde Ende März aufgebaut, jedoch fehlen seither 3 Tür Fronten.
Ist es möglich einen finanziellen Abschlag geltende zu machen da ich nun schon 2 Monate auf die Fertigstellung warte?

  •  maider187
6.6.2017  (#1)
Hallo Karl,

laut Angabe der AK ist es möglich aber nicht verbindlich wenn es nicht im Auftrag vermerkt wurde das bei xxx Tagen Verzug zu einem Abschlag kommt. Kenn das weil ich bei einen Fenstern ähnliches Problem hatte.
Werde somit ab jetzt immer Terminfrist setzten lassen und dann bei Verzug Abschlag einfordern. Machen ja alle Firmen auch so, warum soll ich als Endkunde dann nicht das recht haben.

Ein versuch ist es auf alle Fälle wert.

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/EinkaufundRecht/Lieferverzug.html


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  •  Dumtidum
6.6.2017  (#2)
Hast du den Kaufpreis schon bezahlt? Normalerweise ist doch Zahlung nach Fertigstellung und daher solltest du doch noch ca die Hälfte nicht bezahlt haben. Damit wäre dein Hebel größer. Geld zurück zu bekommen ist immer schwierig.

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  •  maider187
6.6.2017  (#3)
Ajo, ich habe fast 3000€ Abschlag herausgeholt. Noch immer rund 4500€ offen weil viele Kleinigkeiten noch gemacht werden müssen emoji

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
10.6.2017  (#4)
Nachfrist gesetzt - und ist die Nachfrist eingehalten?
Also erster Liefertermin Ende Mkärz, dann einen Nachfist von x Wochen, ist die überzogen, dann gehöriger Preisabschlag für diese fehlenden Türen

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