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Feuermauer nachrüsten

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  •  Placebo
3.4. - 4.4.2014
4 Antworten 4
4
Hallo,

Bin neu hier im Forum und ich hoffe es passt der Beitrag so wie ich ihn schreibe.

Folgendes Problem: Beim Bau 2002 wurde vergessen eine Feuermauer zum Nachbargebäude zu errichten. Das Haus wurde 2013 gekauft, und jetzt wurde seitens der Gemeinde festgestellt diese Mauer muss nachträglich errichtet werden.
(Haus wurde erst jetzt 12 Jahre später abgenommen, da dies vergessen wurde)

Folgende Frage: Gab es 2000 schon die Vorschrift für diese Feuermauer, weiß dass eventuell jemand? Auf dem Einreichplan ist schriftlich festgehalten, dass hier an das Nachbarhaus drangebaut wird, allerdings steht nichts von einer Feuermauer. Kann hier der Bauträger der den Einreichplan unterschrieben hat verantwortlich gemacht werden? Oder gibt es überhaupt jemanden der für diesen Fehler verantwortlich gemacht werden kann?

Danke schonmal
Liebe Grüße
Placebo

  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.4.2014  (#1)

zitat..
Placebo schrieb: Beim Bau 2002 wurde vergessen eine Feuermauer zum Nachbargebäude zu errichten.

Das heißt jetzt genau was? Wurde überhaupt keine Mauer errichtet? Oder gibt es eine MAuer, die nur der Qualität einer Brandwand nicht entspricht??

zitat..
Placebo schrieb: Das Haus wurde 2013 gekauft

Und da hast du dich nicht VORHER interessiert, ob da baurechtlich alles passt? Wenn man sowas trotzdem kauft, dann hoffentlich mit ensprechenden Preisabschlag!!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.4.2014  (#2)
Tschuldigung, irrtümlich hinzufügen gedrückt -

zitat..
Placebo schrieb: Gab es 2000 schon die Vorschrift für diese Feuermauer, weiß dass eventuell jemand?

Na sicher gabs die Bestimmungen auch schon im Jahr 2000. Das ist aber nicht die Frage. Entscheidend ist zunächst, was genau und wie wurde die Bewilligung erteilt. Also: was genau sagt der genehmigte Einreichplan zu dieser Mauer? Gabs allenfalls irgendwelche spezifischen Auflagen dazu?
Das genau ist einzuhalten - nicht mehr und nicht weniger!!

zitat..
Placebo schrieb: Kann hier der Bauträger der den Einreichplan unterschrieben hat verantwortlich gemacht werden? Oder gibt es überhaupt jemanden der für diesen Fehler verantwortlich gemacht werden kann?

Da du dieses Haus offensichtlich gekauft hast, stehten im Kaufvertrag sicher Formulierungen wie "wie besichtigt", "mit allen rechten und Pflichten" oder ähnliches. Was willst da jetzt vom damaligen Bauträger??

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  •  Placebo
4.4.2014  (#3)
Leider kam uns nicht in den Sinn, dass das Haus noch nicht abgenommen wurde Seitens der Gemeinde. Fehler können passieren und nicht jeder hat schon beim ersten Hauskauf genügend Erfahrung um alle Fehler zu vermeiden!!
Geschweige denn, dass ich überhaupt gewusst hätte das dass Haus noch nicht abgenommen worden ist.
Ich kanns jetzt nicht mehr ändern!

Problem laut Gemeinde ist, dass im Dachbereich die Dachbalken nicht durch eine Feuermauer vom Nachbarhaus getrennt sind und somit hier eben nachgerüstet werden muss.

Im Einreichplan ist wie gesagt nichts von einer Feuermauer oder sonstigen Maßnahmen festgehalten um hier eine Absicherung gegenüber dem Nachbarhaus zu gewährleisten. Allerdings ist auch wie schon geschrieben, festgehalten das Rücken-an-Rücken ans Nachbarhaus drangebaut wird. Was ja somit aber auch heißt, dass die Baufirmer/Planungsfirmer sich hier darüber im klaren hätte sein sollen, dass die entsprechende Maßnahmen erfordert (Feuerschutzmauer!)
Wenn dies allerdings damals schon Bestimmung war stellt sich mir die Frage warum dann nicht eben solch eine Mauer geplant wurde? Und ob somit, da der Fehler ja in der Planung lieg die hier dann wohl nicht 100% fachmännisch und sachgerecht gemacht wurden, eben der Bauträger/Planer dafür Verantwortung trägt?

Ich wollte hier nur Hilfe und Meinungen hören. Vorwürfe kann ich mir selbst genug machen!


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  •  thomasdoe
4.4.2014  (#4)
Nicht den bauvorschriften entsprechendes Haus: Schaden
der Verkäufer: Schädiger
ab Kenntnis des Schadens hast 3 Jahre Zeit um Klage einzureichen, danach sind deine Ansprüche verjährt.

Was tun?
Rechtsschutz oder Beratungsgespräch beim Anwalt.

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