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Fertigstellung klagen? [OÖ]

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  •  rok
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
18.9. - 30.10.2017
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo,
bei mir wurde im April 2017 ein Pflaster verlegt in Kies.
Nachdem ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger das Gewerk besichtig hat, konnte er Baumängel feststellen.

Der Firmeninhaber war für mich nicht mehr erreichbar. Die Pflasterfirma räumte die Betonplatten wieder weg und es kam kein Kontakt mehr zu stande.

Kann ich hier auf Fertigstellung Klagen?
Sollte ich eine andere Firma beauftragen dieses Projekt zu beenden entstehen vermutlich höhere Kosten, die ich dann von der ersten Firma einklagen muss.

Vielleicht hat jemand einen Rat für mich.

Danke

  •  ap99
  •   Gold-Award
18.9.2017  (#1)
Habt ihr einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag über die Arbeiten?
Hast du schon (alles) bezahlt oder nicht?
Um welche Mängel geht es denn?

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  •  rok
18.9.2017  (#2)
Habe ein schriftliches Angebot, es wurde nur eine Anzahlung geleistet.

Der Unterbau wurde nicht geprüft durch Probeschürfungen (steht nicht im Angebot wurde mündlich besprochen) und die Platten wurden auf knirsch verlegt. Daher lt. Hersteller der Steine Gefahr durch Frostaufbrüche und Verlust der Garantie. Es wurde auch zu wenig Gefälle errichtet.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
18.9.2017  (#3)
Dann einfach schriftlich (eingeschrieben) mit Frist zur Fertigstellung (und Ankündigung der Ersatzvornahme) auffordern. Evt. noch ein weiteres mal mit Ankündigung der Ersatzvornahme, sonst kommt er nachher noch auf die Idee, daß er seinen Vertrag erfüllen will, und du ihm die Gelegenheit nicht gegeben hast. Im Zweifel einen Anwalt konsultieren - in diesem Bereich habe ich zum Glück fast keine Erfahrung.
Deine Frage bezüglich Klage kann ich nicht beantworten.

https://www.konsument.at/cs/Satellite?c=MagazinArtikel&cid=24579&d=Touch&pagename=Konsument%2FMagazinArtikel%2FDetail&pn=8

https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=578

http://www.wirtschaftsanwaelte.at/trends-in-der-baurechtlichen-rechtsprechung-des-ogh/

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  •  querty
  •   Bronze-Award
27.10.2017  (#4)
Da hänge ich mich mal an mit einer Frage:

Vor paar Monaten habe ich ein Angebot für Schwarzdeckerarbeiten eingeholt.

Zu den gewünschten Arbeiten gab es nur das Angebot, keinen schriftlichen Auftrag.
Ein Teil der daraufhin mündlich beauftragten Arbeiten wurde bereits ausgeführt (Isolierung der Kellermauern). Nun sollte der 2. (obere) Teil des Kellers geflämmt werden.

Vor 2 Wochen hatte ich darum gebeten, dass man die Arbeiten durchführt. Mir wurde zugesagt, dass das noch diese (also vorige) Woche passiert. Bis Freitag war dann niemand auf der Baustelle und hat die Arbeiten ausgeführt. Anruf, warum nichts passiert ist, hatte ich keinen erhalten.

Ich habe am Montag daraufhin selbst angerufen und gefragt, warum niemand da war und bis wann die Arbeiten ausgeführt werden. Warum niemand da war konnte man mir nicht sagen weil Chef im Urlaub. Man sicherte mir jedoch zu, dass man noch am selben Tag vorbeikommen, sich das ansehen und ggf. gleich machen würde - ich schätze, die Arbeiten sind mit 3 Leuten in 1/2 Tag erledigt.

Am Mittwoch, nachdem noch immer nichts passiert war, rief ich erneut an und fragte, warum denn noch immer nichts gemacht wurde. Man versprach mir einen Rückruf. Rückgerufen wurde ich nicht, daher rief ich am Mittwoch Abend nochmal an.
Aussage: Leider hat derjenige, welcher die Arbeiter einteilt auf mich vergessen.

Da wurde ich dann etwas ärgerlich. Man hatte mir schon 3 mal zugesagt, die Arbeit fertigzumachen, jedoch nie etwas gemacht. Wenn es denn so ist, dass man keine Kapazitäten hat, soll man mir das sagen, nicht 3 mal zusichern, dass man es macht und sich dann nicht mehr melden und nichts machen.

Ich meinte daher: Machen Sie das bis Freitag oder ich werde eine andere Firma beauftragen. Antwort: Sie möchten eine andere Fima? Na dann machen Sie das + auf wiedersehen + aufgelegt. (kein Scherz)

10 min. später Rückruf von Chef: Tut ihm leid und er hat vergessen und sie möchten das am Freitag (heute) machen. Aber ich muss halt verstehen, dass man nicht immer so kurzfristig Leute hat. Ich habe ihn dann gefragt, was er mit "kurzfristig" meint, nachdem mir bereits die Woche davor zugesichert wurde, dass das gemacht wird und sich niemand gemeldet hatte.

Aussage: Wir sind am Freitag um 7:00 auf der Baustelle, ich werde persönlich dabei sein, wir kommen mit 3 Leuten und machen das fertig.

Dieser Freitag war heute - passiert ist nichts.
Man muss nun ergänzen: Es hat heute geregnet, das würde ich der Firma unter normalen Umständen nicht übel nehmen, wenn man deswegen nicht flämmt. Andrerseits denke ich einfach, man interessiert sich für die Baustelle nicht mehr.

Nun die Frage: Wie mit der Abrechnung vorgehen, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist? Wenn ich nun eine andere Firma beauftrage um die Arbeiten abzuschließen, kann man ev. Mehrkosten weiterverrechnen bzw. diese einfach vom zu zahlenden Rechnungsbetrag abziehen? Bezahlt haben wir bisher übrigens nichts...auch das dürfte scheinbar nicht so wichtig sein. Andrerseits geht es hier um einen Betrag von ca. 3000€, scheinbar ist es daher für die Firma tatsächlich nicht so wichtig.
Für mich aber schon - ich möchte, dass die Arbeiten so bald als möglich abgeschlossen werden, weil wir danach noch Dämmplatten ankleben und verfüllen möchten.

Ich überlege, ob ich am Montag überhaupt noch anrufe und nachfrage, wohl eher nicht. Die Frage ist nun, wie man eine solche "Teilleistung" korrekt abrechnet?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
29.10.2017  (#5)
@querty:
Wenn du erwägst, ihm die restlichen Arbeiten zu entziehen höre schnell auf mit telefonieren und mach alles weitere schriftlich. Deine Telefonate sind vom Inhalt her alle abstreitbar, nur dass du mit ihm telefoniert hast, sagt nichts aus.

Schriftlich (eingeschrieben?) eine letzte Nachfrist für die Erledigung setzen.
Im selben Schreiben die Androhung von Ersatzvornahme, wenn nicht erledigt innerhalb der Frist.

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  •  querty
  •   Bronze-Award
30.10.2017  (#6)
Ich warte heute und morgen noch ab, da ist schönes Wetter, ob sie etwas machen.
Wenn nicht, werde ich eine schriftliche Nachfrist setzen und parallel Angebote von anderen Firmen für Fertigstellung einholen.

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