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Fensterrahmen bei Montage beschädigt

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  •  Mi/Li
20.7. - 26.7.2012
15 Antworten 15
15
Hallo,

wir haben gerade unsere neue Kueche bekommen. Dabei wurden auch Fensterbänke aus Stein montiert, wobei bei der Montage eine Holzleiste vom Fenster entfernt werden muesste. Das hat der Tischler mit einem Meissl gemacht und dabei auf einer Stelle bei unserem Holzfensterrahmen ordentlich reindruckt. Nun saft die Tischlerfirma dass sie die Stelle einfach mit der neuen Fensterbank verstecken. Ich wollte aber dass sie es reparieren fuer den Fall dass ich irgendwann andere Fensterbänke haben will und die stelle wieder sichtbar wäre. Dazu hat der Tischler gesagt, dass die meisten Fensterbänke sowieso die Hoehe haben, dass die beschädigte stelle unsichtbar bleibt. Muss ich jetzt damit leben dass bei dieser Beschädigung einfach nichts gemacht wird oder hab ich zumindest Anspruch auf eine Preisminderung?

  •  goaspeda
  •   Silber-Award
20.7.2012  (#1)
@Mi/Li - Wenn ich Deine Beiträge so lese, hast Du immer nur Probleme und willst überall den Preis mindern.
Stell mal ein Foto von der Stelle ein, die beschädigt wurde.

Was glaubst wie lange du die neue Küche haben wirst?
In 10-15-20 jahren wirst sowieso die Fenster auch tauschen
müssen...


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  •  creator
  •   Gold-Award
20.7.2012  (#2)
meine antwort ist soooo erwartbar.... klar hat der tischker für seine ungeschicklichkeit auch zu haften, was soll das? nur weil man einen schaden ned sieht, heißt das nicht, dass es keinen gibt.

zitat..
hast Du immer nur Probleme und willst überall den Preis mindern

- ja, und? hätt' halt der tischler sauber gearbeitet, gäb's keinen grund für preisminderung.
oder sieht es hier irgendwer gerne, dass nachfolgende auftragnehmer von gewerken die vorherigen sanktionslos ruinieren können?

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  •  Mi/Li
20.7.2012  (#3)
"habe immer Probleme" - mein Problem ist dass ich fuer das was ich bezahle eine entsprechende Leistung erwarte (ist eh alles so teuer), und wenn ich diese nicht bekomme dann versuche ich zumindest eine Preisreduktion zu bekommen. Es ärgert mich einfach wenn etwas nicht passt und ich trotzdem den vollen Preis bezahlen soll...
Ich habe keine kleinen unbekannten Firmen auf der Baustelle und wenn sie keine 100% leisten, dann habe ich eben meine Probleme damit emoji
Danke fuer eure Antworten.

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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
21.7.2012  (#4)
@creator - Leben und leben lassen.
Also, der Tischler MUSS eine BEREITS VORHANDENE Holzleiste entfernen.
Dabei entsteht ein Schaden. Welche Grösse die Delle hat, wisssen wir mangels Foto nicht.
Soll nun ein Gutachter um x hundert Euro klären, wie hoch der Schadenersatz auszufallen hat?
Sicher kann man nun genau nach Gesetz vorgehen und rügen.
ODER man spricht sich das normal aus, und bekommt dort oder da eine entsprechene Leistung dazu.

Was glaubst Du, wieviel er sich bei der Rechnung abziehen kann?
50, 100 Euro? Das red ich mir schon ohne "offizielle" Mängelrüge aus!



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  •  creator
  •   Gold-Award
22.7.2012  (#5)
juristen sind böse christen... und manche kombinieren - die argumente auch...emoji

zitat..
Was glaubst Du, wieviel er sich bei der Rechnung abziehen kann? 50, 100 Euro?


angesichts der alternative

zitat..
Soll nun ein Gutachter um x hundert Euro klären, wie hoch der Schadenersatz auszufallen hat?

, die der tischler neben allen scherereien aufgrund der schön nachweislich gesandten und dokumentierten mängelrüge auch pecken darf, wird's wohl ned bei "da hast € 50.-, passt scho" bleiben...

wenn dann der tischler auch noch motzt und nicht reparieren, sondern nur "verstecken" will, hat das hat wenig mit

zitat..
Leben und leben lassen

zu tun, eher schon mit
http://www.youtube.com/watch?v=FQWDhNloows
oder dem:
http://www.youtube.com/watch?v=7qP6PMtuNOs

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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
23.7.2012  (#6)
@creator - Weder Du, noch ich kennen die Grösse und Tiefe der Delle.
Und nur was klein genug ist, lässt sich verstecken... emoji


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  •  topstyling
  •   Gold-Award
24.7.2012  (#7)
bin da ganz bei Creator...
100% Leistung gibt 100% Geld. Geht jedem im Berufsleben so. Ist halt das unternehmerische Risiko.

Vergleich:
Tischler macht dir nen Kratzer ins Auto.
Lösung des Tischlers: Kleben wir nen Aufkleber drüber.
Sieht dann auch keiner mehr aber der Kratzer ist noch da!

Natürlich kann man jetzt sagen es ist kleinlich über ne Delle zu streiten die man eh nicht mehr sieht, aber ärgern tuts Einen trotzdem.

Hätte ähnliches mit meinen Fenstermonteuren. Die haben auch einiges verbockt was jetzt keiner mehr sieht aber wer garantiert mir das hier nicht in Zukunft was zum Vorschein kommt (aus welchen Gründen auch immer). Bei mir hat dies zu 40% Preisnachlass geführt (ok war auch einiges zusammengekommen).

Aber rechtlich hat der Tischler halt nur die Alternative:
- Preisnachlass
- Reparatur durch Ihn
- Reparatur durch wen anderen auf seine Kosten

Der Preisnachlass sollte ihm am wenigsten weh tun und dann ist die Sache gegessen und jeder ist wieder glücklich.

Vorteil:
Der Kunde erzählt nicht jedem was für ein Pfuscher der Tischler ist und das ist unbezahlbar!

Wenn der Tischler mit sich reden lässt kann mans eh ohne viel Aufwand machen und sich auf nen Nachlass einigen. Wenn er es halt auf die harte Tour will dann kann er in meinen Augen halt auch die haben.

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.7.2012  (#8)
topstyling hat es wunderschön zusammengefasst.emoji

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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
25.7.2012  (#9)
@topstyling / creator -

zitat..
Vergleich:
Tischler macht dir nen Kratzer ins Auto.
Lösung des Tischlers: Kleben wir nen Aufkleber drüber.
Sieht dann auch keiner mehr aber der Kratzer ist noch da!


Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Richtiger wäre:
Der Tischler hilft bspw. bei der Demontage der Stossstange und macht dabei auf dem Rahmen (hinter der Stossstange) eine "Delle".
Jetzt kann man sagen, sieht sowieso keiner mehr, wenn die Stossstange montiert ist, oder man packt die juristische Keule aus.

Im Prinzip verstehe ich Euch. Aber mi/li hat noch kein Foto gepostet, auf welchem der Schaden ersichtlich ist.
Also wissen wir nur dass eine Delle da ist.
Wie gross, welche Position.... Wissen wir nicht.

Eigenes erlebnis:
Installateur trägt die WP WP [Wärmepumpe] in den Keller und macht dabei ein ordentliches Cut in den Putz. 3cm breit und ca. 10 cm lang.
Natürlich hab ich darauf angesprochen.
Ich habs selbst ausgebessert und dafür hab ich die Wasserleitung und den Abfluss in der Waschküche bekommen.
Die hatten wir nämlich vergesssen zu planen.

Mich hat das verputzen etwas Zeit gekostet.
Und der Installateur hat etwas Zeit für die Wasserleitung, sowie ein bisl Material gebraucht.
So kann nämlich auch eine Lösung aussehen.
Und das ohne mails, einschreiben, Fristsetzungen...

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  •  topstyling
  •   Gold-Award
25.7.2012  (#10)
@goaspeda -

zitat..
Mich hat das verputzen etwas Zeit gekostet.
Und der Installateur hat etwas Zeit für die Wasserleitung, sowie ein bisl Material gebraucht.
So kann nämlich auch eine Lösung aussehen.
Und das ohne mails, einschreiben, Fristsetzungen...


Nichts anderes hab ich doch oben geschrieben - oder?

zitat..
Wenn der Tischler mit sich reden lässt kann mans eh ohne viel Aufwand machen und sich auf nen Nachlass einigen. Wenn er es halt auf die harte Tour will dann kann er in meinen Augen halt auch die haben.


Aber der Threadersteller hat ja geschrieben dass sich der Tischler etwas querlegt was eine unbürokratische Lösung betrifft.

zitat..
Dazu hat der Tischler gesagt, dass die meisten Fensterbänke sowieso die Hoehe haben, dass die beschädigte stelle unsichtbar bleibt.


Hatte auch nen ähnlichen Fall. Firma die die Schüttung bei mir gemacht hat (Sub von der Estrichfirma) hat dabei ein paar Sachen beim Innenputz beschädigt.
Musste also dann ausgebessert werden (hat mein Maler gemacht) und ich hab dafür 250,- EUR Nachlass beim Estrich bekommen.

Wenn die Firmen einsichtig sind sagt ja eh niemand was. Dann kann man sich das ganze Prozedere mit Mängelrüge, Anwalt usw. ja eh alles sparen.
Wenn aber einer meint man müsste alles einfach so hinnehmen dann hat man eben auch noch diese Waffen zur Auswahl und jede Firma weis was ihnen dann günstiger kommt.

Grundsätzlich spielt die Schadenshöhe da ja keine Rolle. Natürlich hat jeder eine andere Schmerzgrenze. Ich jammere sicher nicht wegen Kleinigkeiten aber irgendwo ist da mal Schluß. Wenn wie in diesem Fall der Schaden den Threadersteller stört dann ist das so und der Tischler muss dafür geradestehen. Wenn ein anderer Kunde sich daran nicht stört ist das zwar sein Glück, aber dadurch wird der Anspruch des Threadersteller auch noch lange nicht ungerechtfertigt.



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  •  creator
  •   Gold-Award
25.7.2012  (#11)
mal grundsätzliches zur mängelrüge.die klingt zwar komisch, ist aber nix besonderes. keine "juristische keule", sonder was ganz banales: ein schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass man einen mangel/schaden festgestellt hat und um umgehende behebung ersucht, widrigenfalls halt ned zahlt.
die musterbriefe sind je nach situation eh zum abschreiben auf http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=479

wenn man eh schon schriftlich per e-mail verkehrt (und bilder sagen mehr als worte), ist es ja ned allzu großer aufwand, das gleich formrichtig zu machen.

zum eigenen erlebnis: das liest sich eher schräg: der eine haut ein cut in die wand und sagt von sich aus nix, der andere vergisst wasserleitung + abfluss... wobei bei letzterem auch der installateur mal darauf aufmerksam machen hätte können...



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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
25.7.2012  (#12)
@topstyling - Also Deine und auch creators Ausführungen decken sich nun schon sehr mit meiner Vorgehensweise.

Ob der Tischler sich nun eher querlegt, oder ob das mal zwischen Tür und Angel die Antwort eines Angestellten war, wissen wir ja nicht.

Ich muss mich auch für die Voreingenommenheit gegenüber mi/li entschuldigen.
Aber in den bisherigen Threads waren es halt Probleme in denen immer die Forderung nach einem Preisnachlass kam. (thread Pooltiefe)

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  •  humi
25.7.2012  (#13)
also ich habe auch bei dingen wo ich zwar damit leben konnte, aber ich mich geärgert habe einen preisnachlass gefordert.
z.b.: badezimmer möbel, da war in einer innentüre ein leichter krazer, vermutlich beim einladen etwas geschoben.
den krazer siehst du zwar nur wenn du genau hinsiehst, möchte ich aber trotzdem nicht haben wenn ich mir ein teures bad vom tischler machen lasse.
tja angerufen und mit ihm einen preisnachlass von 50€ ausgehandelt. er war froh das er nicht wieder zweimal herfahren hat müssen, die türe neu macht und ich hab mir 50€ gespart und kann damit jetzt leben.
wenn jemand etwas kaputt macht, soll er auch dafür gerade stehen, man muss ihn dabei aber nicht an den pranger stellen.

p.s.: @goaspeda, deine entschuldigung zeigt von stärke! weiter so!

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  •  creator
  •   Gold-Award
25.7.2012  (#14)
chapeau@goaspeda.... und eine kleine ergänzung zum mängelrügen: e-mail natürlich mit empfangsbestätigung. wenn die ned kommt und man damit rechnen muss, dass sich das gegenüber tot stellt, nachweislich per post...

im übrigen sind überprüfungspflichten, stichproben und mängelrügen im geschäftsleben was völlig normales, sogar mit deutlich schlimmeren folgen. kenne keinen geschäftsmann, der lieferungen ungeprüft übernimmt....
http://www.jusline.at/377_M%C3%A4ngelr%C3%BCge_UGB.html

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  •  Mi/Li
26.7.2012  (#15)
@all - vielen Dank für eure Beiträge, es hat sich in der Zwischenzeit erledigt und beide Seiten scheinen nun zufrieden zu sein :)

@goaspeda: Entschuldigung angenommen, was den Preisnachlass betrifft ist es in meinem Fall meistens nur ein Druckmittel gewesen um die andere Seite dazu zu zwingen, dass etwas bewegt wird...

Es ist mir bewusst, dass ich viel Wert auf genaue und saubere Arbeit lege, aber nun muss ich nach den eigenen Hausbau- Erfahrungen feststellen, dass es oft nur eine Ausnahme ist dass man für sein Geld das bekommt was man sich vorgestellt hat...

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