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Fenster durch Brandschutzmauer halb verdeckt (NÖ) [NÖ]

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28.3. - 10.4.2021
14 Antworten | 4 Autoren 14
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Hallo,

wie sieht das eigentlich rechtlich aus wenn ein Nachbar (weil halt so vorgeschrieben in der Bauordnung) durch eine Brandschutzmauer (z.B. bei einer Pergola) in NÖ einem anderen Nachbarn das halbe Fenster verdeckt? Die Mauer steht direkt (ohne Zwischenraum) vor dem Fenster. Bei dem Fenster handelt es sich um eines von mehreren, welches vom Typ her aussieht wie ein Saustallfenster (wobei das jetzt kein Saustall mehr ist).

Kann der Nachbar da eigentlich 1 Jahr nach Einreichung noch Einspruch erheben?
Kann man sich die Brandschutzmauer irgendwie ersparen?

Danke

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
28.3.2021  (#1)
Klingt nach einem älteren Bestandsgebäude, anscheinend nach einem ehemaligen alten Stall, wie wird dieses jetzt genutzt bzw. wie ist die konsensmäßige Nutzung?
Gibt es eine Genehmigung für die Fenster, erfüllen diese die Branschutzanforderungen?

zitat..
streicher schrieb: Brandschutzmauer (z.B. bei einer Pergola)

Pergola ist in NÖ grundsätzlich bewilligungsfrei und hat keine "Wand", aus baurechtlicher Sicht sprechen wir hier also nicht von einer Pergola. 

zitat..
streicher schrieb: Kann man sich die Brandschutzmauer irgendwie ersparen?

Wie schaut es mit Dach bzw. Wänden bei der erklärten "Pergola" des Nachbarn aus?
Wie groß ist dieses?




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  •  streicher
  •   Gold-Award
28.3.2021  (#2)

zitat..
ProjectX schrieb: Klingt nach einem älteren Bestandsgebäude, anscheinend nach einem ehemaligen alten Stall, wie wird dieses jetzt genutzt bzw. wie ist die konsensmäßige Nutzung?

Wurde ca. 1970 errichtet und ursprünglich Landwirtschaftlich (Machienenhalle) genutzt. Mittlerweile dient es als Lagerraum (keine Landwirtschaft mehr).


zitat..
ProjectX schrieb: Gibt es eine Genehmigung für die Fenster, erfüllen diese die Branschutzanforderungen?

Ob es eine Genehmigung gibt weiß ich nicht. Durfte man ca. 1970 Fenster direkt an die Grundstücksgrenze machen? Brandschutzfenster sind es jedenfalls sicher keine.


zitat..
ProjectX schrieb: Pergola ist in NÖ grundsätzlich bewilligungsfrei und hat keine "Wand", aus baurechtlicher Sicht sprechen wir hier also nicht von einer Pergola.

Also in meinem Einreichplan steht sowohl im Text als auch im Plan selber Pergola:
Aus dem Text: "... geplante Pergola wird mittels Streifenfundamenten gegründet. Längs der östlichen Grundstücksgrenze wird eine streifengegründete Brandwand hergestellt, welche 15 cm über die Blechdeckung der Pergola hochgezogen wird."

Und mir hat der Planzeichner (auch mein Bauführer) gesagt, das er die Brandmauer einzeichnen muss, weil das sonst nicht genehmigt werden wird. Ob das jetzt stimmt ist halt die Frage? Mir wäre es eh lieber wenn ich diese Mauer nicht machen müsste. Der Nachbar hat selber eine Mauer dort.

Die Pergola hat übrigens laut Plan auf 2 Seiten Wände:
- 1 mal zu meinem eigenen Gebäude welches auch mit dieser Einreichung errichtet wurde.
- 1 mal zum Nachbarn (als Brandschutzmauer) worum es jetzt geht (würde es die nicht geben gibts immer noch die Wand vom Nachbarn).
- Auf den anderen beiden Seiten ist mein eigener Garten, dort sind keine Wände.


zitat..
ProjectX schrieb: Wie schaut es mit Dach bzw. Wänden bei der erklärten "Pergola" des Nachbarn aus?
Wie groß ist dieses?

Die Pergola ist bei mir. Das Gebäude (Halle) des Nachbarn ist viel höher (mehr als dopppelt so hoch) als meine Pergola (ca. 2,80m an der höchsten Stelle).

Ich kann gerne auf die Brandschutzmauer verzichten, wenn ich sie nicht machen muss, damit würde sich auch das Problem mit dem Fenster erübrigen. Oder ich mache die Mauer kürzer um ca. 50cm. Mich stören auche seine Fenster nicht, man sieht eh nicht durch (Satinato).
Problem ist halt auch, wenn ich damit jetzt zur Gemeinde gehe und nachfrage, könnte es auch passieren das der Nachbar dieses Fenster entfernen muss oder vielleicht sogar alle zu meiner Grundstücksgrenze? Das ist dann wohl nicht gerade förderlich für die Nachbarschaft.

Das Thema würde es vielleicht gar nicht geben, wenn es noch die Bauverhandlung mit den Nachbarn geben würde. Da wäre das wohl aufgefallen das hier Fenster an der Grundgrenze sind. Aber heute ist es ja so, wenn sich während der Einspruchsfrist von 2 Wochen keiner der Nachbarn meldet dann wird das so zur Kenntniss genommen.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.3.2021  (#3)
Ich weiß wieder mal nicht, wo ich da anfangen soll? Was willst du eigentlich bzw. was stört dich?
Du hast offensichtlich ein Projekt mit einer Wand an der Nachbargrundgrenze eingereicht (hast ja selbst so eingereicht!) und willst diese Wand jetzt nicht machen.
Du schreibst, es ist jetzt 1 Jahr "nach Einreichung". Wann die "Einreichung" war, is aber völlig wurscht!! Es zählt, ob es dafür eine rechtskräftige Baubewilligung gibt?  Wenn ja, dann gilt das so als bewilligt und die Wand jetzt wegzulassen bzw. anders auszuführen wäre eine wesentliche Abänderung und für diese Abänderung müsstest du halt um Baubewilligung ansuchen.

Damit is alles gesagt!

Mit dem Fenster in der Nachbarmauer hat das alles nichts zu tun, um das brauchst dich nicht zu kümmern. Egal, ob dieses Fenster eine Bewilligung hat oder nicht. Was soll DEIN Problem mit diesem Fenster sein?? - Das Fenster ist KEIN Problem für dich!!
Da hätte auch eine Bauverhandlung nichts daran geändert!

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  •  streicher
  •   Gold-Award
29.3.2021  (#4)
Rechtlich bin ich eh auf der sicheren Seite weil eben so bewilligt, das ist mir bewusst.
Aber ich will halt auch eine gute Nachbarschaftsbeziehung.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
29.3.2021  (#5)

zitat..
streicher schrieb: Blechdeckung der Pergola

Also hat die "Pergola" ein Dach (Blechdeckung) oder sind damit nur die eingeblechte Holzkonstruktion (witterungsschutz) gemeint und nach oben hin ist kein Dach sondern luftig?


zitat..
streicher schrieb: Die Pergola hat übrigens laut Plan auf 2 Seiten Wände

Damit würde es unter der Vorraussetztung das es wirklich ein Dach hat unter die Kategorie "Gebäude" fallen.

Welche Fläche ist durch die Pergola überbaut (<15m² oder >15m²)?




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.3.2021  (#6)

zitat..
streicher schrieb: Aber ich will halt auch eine gute Nachbarschaftsbeziehung.

Tut mir leid, aber dieses Argument der "guten Nachbarschaftsbeziehung" kann ich nicht mehr hören und nicht verstehen.
Dein Nachbar hatte nie und hat nie irgendeinen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf, dass du keine Mauer vor sein Fenster baust. Warum muss man ständig auf den anderen Rücksicht nehmen (und sich selbst einschränken!!), worauf dieser nicht den geringsten gesetzlich/rechtlichen Anspruch hat?? Warum sollte ich mein Grundstück nicht so bebauen dürfen, wie es das Gesetz erlaubt? Wofür haben wir dann überhaupt ein Gesetz??

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  •  GKap
  •   Silber-Award
30.3.2021  (#7)
Hallo Karl10!

zitat..
Karl10 schrieb: Tut mir leid, aber dieses Argument der "guten Nachbarschaftsbeziehung" kann ich nicht mehr hören ...

Ich schätze deine kompetenten Beiträge sehr, aber dieses Posting passt so gar nicht zu dem Bild, welches ich bisher von dir habe!
Wenn durch ein gesezeskonformes Bauwerk ein Nachbar eine massive Einbusse erleidet, halte ich es für legitim und rücksichtsvoll, dass sich der Verursacher Gedanken über den Nachbarn macht und nach eventuell möglichen Änderungen sucht, die den Nachbarn weniger beeinträchtigen würden!

meint
GKap


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.3.2021  (#8)
@GKap 
Du kennst das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)? Das ist im Jahr 1812 in Kraft getreten und es waren extrem kluge Leute, die das geschrieben haben, was auch heute noch über weite Strecken Gültigkeit hat.
Ein Grundsatz des ABGB ist, dass sich jeder Licht und Luft vom eigenen Grund  holen muss. Ein Recht auf Licht oder Luft vom Nachbargrund kann somit auch nie ersessen werden.
Einge Zeit später - aber auch schon seit Jahrzehnten geltend - sagt das Baurecht aus brandschutztechnischen Überlegungen, dass Wände an der Grundgrenze als öffnungslose Brandwände asuzuführen sind.

Entgegen all dieser eindeutigen rechtlichen Grundsätze wird im ggst. Fall irgendwann in den 1970er-Jahren ein Gebäude an der Grundgrenze  mit Fenstern errichtet.
So, und jetzt hätte der Nachbar dieses Gebäudes gerne selbst ein Bauwerk an dieser Grundgrenze errichtet, und zwar in Einklang mit allen erdenklichen rechtlichen und gesetzlichen Normen und Regeln. Und jetzt kommen da Leute, die meinen, sowas Böses darf man doch seinem armen Nachbarn nicht antun! Tut mir leid, aber das ist eine verkehrte Welt!

zitat..
GKap schrieb: Wenn durch ein gesezeskonformes Bauwerk ein Nachbar eine massive Einbusse erleidet,

Da musst schon präziser formulieren: wenn durch ein gesetzeskonformes Bauwerk ein Nachbar für sein nicht gesetzeskonformes Bauwerk eine massive Einbuße erleidet!
Unser Baurecht ist in der Regel so aufgebaut, dass niemand massive Einbußen erleiden muss, wenn sich beide ans Gesetz halten. Tuts der eine nicht, dann soll der andere (der sich ans Gesetz hält) dafür "büßen"?? 

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  •  streicher
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#9)
Also ist in dem Fall wirklich eine Brandschutzmauer von Gesetzes wegen notwendig (Annahme es wurde noch nicht eingereicht)?

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
31.3.2021  (#10)

zitat..
streicher schrieb: Also ist in dem Fall wirklich eine Brandschutzmauer von Gesetzes wegen notwendig

Dazu wären noch weitere Informationen notwendig um das zu klären:


zitat..
ProjectX schrieb: Also hat die "Pergola" ein Dach (Blechdeckung) oder sind damit nur die eingeblechte Holzkonstruktion (witterungsschutz) gemeint und nach oben hin ist kein Dach sondern luftig?

zitat..
ProjectX schrieb: Welche Fläche ist durch die Pergola überbaut (<15m² oder >15m²)?






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  •  streicher
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#11)
Richtiges Dach mit Blecheindeckung (weshalb es mich ja auch wundert das es im Plan und in der Baubeschreibung sich Pergola nennt).

Überhaupte Fläche ist > 15m2.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
8.4.2021  (#12)
Kann das jemand beantworten?

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
9.4.2021  (#13)

zitat..
streicher schrieb: Überhaupte Fläche ist > 15m2.

Dadurch fällt es nicht unter die Kategorie Gebäude <15m², für die keine Anforderungen im Hinblick auf den Brandschutz gestellt werden können. 


zitat..
streicher schrieb: Richtiges Dach mit Blecheindeckung

zitat..
streicher schrieb: Die Pergola hat übrigens laut Plan auf 2 Seiten Wände:

Damit ist es jedenfalls ein Gebäude - das an der Grundgrenze steht - und dadurch ist lt. OIB 2 eine Brandabschnittsbildende Wand erforderlich. die im Brandfall eine Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke verhindern soll. 




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  •  streicher
  •   Gold-Award
10.4.2021  (#14)
Danke ProjectX

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