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Eure Meinung zum neuen §33 Rog ? stmk

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  •  Steirerbua
6.7.2022 - 6.5.2023 1
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Was sagt Ihr zu dem neuen zusatz?
Ist sowas mit der Gleichbehandlung überhaut rechtens? 
Endweder ist es erlaubt oder nicht aber abhängig wie lange jemand dort Wohnt finde ich fragwürdig!

(5) Außerhalb der land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung dürfen im Freiland

Von der Flächenbegrenzung ausgenommen ist eine Vergrößerung von rechtmäßig bestehenden Wohngebäuden auf eine Bruttogeschossfläche von insgesamt maximal 250 m², wenn insgesamt nicht mehr als zwei Wohneinheiten entstehen, der rechtmäßige Bestand in den letzten 10 Jahren vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 45/2022 durchgehend durch den Bauwerber oder dessen in direkter Linie Verwandte als Hauptwohnsitz genutzt wurde.

  •  nikki
6.5.2023  (#1)
Das habe ich mich auch schon gefragt!

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