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ESG Verglasung vs. Absturzsicherung

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  •  audili2000
15.6. - 19.6.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebes Forum,

Ich bin vor vor ein paar Monaten in eine Eigentumswohnung in Salzburg gezogen (Neubau 2015/2016).
Wohnung liegt im 3. Stock - Im Stiegenhaus sind teilweise großflächige Glaselemente.

Lt. Markierung sind diese als ESG ausgeführt.
Sollten diese nicht, da potentielle Fallhöhe entsprechend hoch, nicht als VSG ausgeführt sein?


2017/20170615142853.jpg

2017/20170615945196.jpg

Gruß

  •  ap99
  •   Gold-Award
18.6.2017  (#1)
Du wirst höchstwahrscheinlich (hoffentlich) eine Kombination aus ESG und VSG haben.

ESG muß wohl gekennzeichnet sein ... siehe PDF Seite 25 (beschriftet), Absatz 2:
https://www.oib.or.at/sites/default/files/heft_4_2014_redaktioneller_teil.pdf

VSG muß wohl nicht gekennzeichnet sein, kann aber auf Wunsch auch bei VSG gemacht werden --> Beispiel für Aufzuganlagen (gelesen bei Glas Gasperlmair)

Die Fragen gabs schon mal:
http://www.energiesparhaus.at/forum/21080
http://www.energiesparhaus.at/forum/19198



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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.6.2017  (#2)
Wenn die Parapethöhe <100cm ist muss eine absturzsichere Verglasung (VSG mit 0,76mm PVB-Folie, Gläser statisch ausreichend dimensioniert - hier wohl 2x6mm oder sogar 2x8mm Glas) ausgeführt werden. Diese Richtlinie galt auch schon 2015...

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