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Ersessenes Recht durch Landwirtschaft (Österreich)

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  •  Figlfan
29.12. - 30.12.2020
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Ich bin seit ca. 10 Jahren Eigentümer eines Bauplatzes (gem. Widmung kann jederzeit gebaut werden), welches von einem Landwirt in der Umgebung jährlich gemäht bzw. bewirtschaftet wird. Nun kam bei uns zu Hause die Frage auf, wie sieht es hier mit ersessenen Rechten aus?

Dem Landwirt ist bekannt, dass es sich um mein Grundstück handelt, ich lasse es ihn einfach bewirtschaften (ohne Pachtvertrag, Gegenleistungen,... bin froh, dass er das macht). Soviel ich weiss, mäht er diese Wiese schon viele Jahre (ob es mehr oder weniger als 30 jahre sind, kann ich aber nicht sagen).

Könnte aus dieser Bewirtschaftung irgend ein Recht für ihn entstehen? Könnte es soweit kommen, dass ich den Platz irgendwann nicht mehr bebauen kann aufgrund eines solchen Rechtes?
Wäre cool, wenn mir hier eventuell jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
29.12.2020  (#1)
Red doch mit ihm...

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
29.12.2020  (#2)
Falls das Grundstück bereits im Grenzkataster eingetragen ist, kann es von Niemand ersessen werden.

Ansonsten muss die Nutzung mehr als 30 Jahre lang im guten Glauben geschehen, dass es sich tatsächlich um eigenen Grund handelt. 
Der gute Glaube ist nur gegeben, wenn  kein erkennbarer Grund zum Zweifeln gegeben war.

zitat..
Figlfan schrieb: Dem Landwirt ist bekannt, dass es sich um mein Grundstück handelt

Somit fehlt der gute Glaube.

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  •  Figlfan
30.12.2020  (#3)
Vielen Dank. Das klingt schon mal positiv.
"Red doch mit ihm..." Habe ich gemacht, er möchte aber keinen Pachtvertrag unterzeichnen (ich war der Meinung, es mit einem solchen Vertrag regeln zu können).
@­Hobbyplaner, was genau bedeutet das mit dem Grenzkataster? Ist es der Eintrag des Bodens im Grundbuch?

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
30.12.2020  (#4)
Nur bei eingetragen Grundstücken im Grenzkataster sind die Grenzen, und somit das Eigentum, rechtlich gesichert.

Ob dein Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist erkenntst du am Grundbuchauszug durch ein G neben der GST-Nr.
Außerdem sind Grenzkataster-Grundstücke in der Katastralmappe durch eine dreifach unterstrichene Grundstücksnummer zu erkennen.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
30.12.2020  (#5)
Du bezahlst doch Grundsteuer, gilt das nicht als Beleg?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
30.12.2020  (#6)
Man muss da zwischen zwei verschiedenen Sachen unterscheiden: ersitzen des Grundstücks, was die meisten hier ansprechen und ersitzen einer Servitut am Grundstück.

Letzteres wäre durchaus schon möglich. Am besten wäre natürlich irgendwas Schriftliches, wo drin steht, dass die Bewirtschaftung kostenfrei bis auf Widerruf gestattet wird. So einen Vertrag kann man aber auch mündlich machen, wenn er nichts unterschreiben will (Zeugen zum Gespräch mitnehmen nicht vergessen emoji )

Bei uns war es übrigens genau so. Das Grundstück wurde vom Bauer einfach mitgemäht (keine Ahnung wie lange, aber ich schätze sicher 40-50 Jahre), aber für ihn war klar, dass das nicht mehr geht wenn wir bauen anfangen. Da gab es keine Diskussion.

Was allerdings zweifelsfrei ersessen wurde ist eine Servitut für Fahren zur landwirtschaftlichen Nutzung, da es keinen anderen Weg zu seinem Feld gibt und er eben über 30 Jahre lang dort gefahren ist. Das war uns aber ebenso klar und daher gab es da auch keine Diskussionen.

Falls ihr eine mögliche Servitut wieder entziehen wollt, könntet ihr den Zugang zum Grundstück z.B. durch einen Zaun verhindern und ihn so für mindestens zwei Jahre an der Nutzung hindern. Dann hat er sie verloren, wenn er nicht vor Gericht geht und sie einklagen versucht.

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  •  Figlfan
30.12.2020  (#7)
Super danke, werde das prüfen.
Schöne Grüße

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.12.2020  (#8)
@­Hobbyplaner 
Du führst da den @Figlfan aber auf die falsche Spur! Dessen Fall und Frage hat überhaupt nichts mit Grenzkataster zu tun.

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Falls das Grundstück bereits im Grenzkataster eingetragen ist, kann es von Niemand ersessen werden.

Stimmt so nicht bzw. ist zumindest sehr irreführend. Das Ersitzungsverbot gem. Vermessungsgesetz gilt nur für TEILE von Grundstücken, die im Grenzkatster eingetragen sind. Das hat den Zweck, dass die Grundstücksgrenze nicht durch Ersitzungen zu "wandern" beginnt und ein für allemal dort bleibt, wo sie verbindlich eingetragen ist. Damit verbunden ergibt sich auch ein unveränderbares, fixes Flächenausmaß des Grundstückes. 
Im Falle von @Figlfan geht es allerdings um das ganze Grundstück. Und das Eigentum an einem ganzen Grundstück kann sehr wohl ersessen werden, auch wenn dieses im Grenzkataster ist (an den Grenzen ändert sich dabei ja nichts)!
Also lieber @Figlfan, vergiß das Thema Grenzkataster gleich wieder!

Wie @­chrismo schon völlig richtig angemerkt hat, ist bei der Ersitzung immer zu unterscheiden, ob es um die Ersitzung von Eigentum geht oder um die Ersitzung eines Rechtes zur Nutzung oder Benützung einer Sache (also Dienstbarkeit/Servitut).

Ich würde mich nicht trauen, mit den vorliegenden Angaben und Infos eine Antwort darauf zu geben, ob hier irgendeine Ersitzung eintreten kann. Das Thema Ersitzung ist dafür viel zu komplex. Es gibt jede Menge Literatur und stoßweise Erkenntnisse des OGH dazu. Und jeden dieser Fälle muss man als Einzelfallentscheidung sehen. Ich denke, die Beantwortung der Frage, ob @Figlfan hier irgendein Problem mit einer Ersitzung bekommen kann, braucht eine juristische Ausbildung einschließlich Erfahrung mit dem Zivilrecht.
Daher sollte @Figlfan seine Situation mit einem Juristen abklären. Nur dieser wird ihm auch sagen können, welche konkreten Schritte er allenfalls setzen müsste, um der Gefahr irgendeiner Ersitzung rechtzeitig und wirksam zu begegnen (gibts wahrscheinlich mehrer Möglichkeiten).   

Und noch was:

zitat..
chrismo schrieb: und ihn so für mindestens zwei Jahre an der Nutzung hindern. Dann hat er sie verloren,

Ich denke, das sind drei Jahre!

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
30.12.2020  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: Ich denke, das sind drei Jahre!

Ja, du hast natürlich Recht! Habe da nicht mehr nachgesehen und die Zahl falsch im Kopf. 



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