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Erneuerung von Zaun anzeigepflichtig? [OÖ]

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  •  SarahO
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
15.6. - 16.7.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,
wir haben in Grieskirchen-Land ein altes Sacherl mit bestehenden Einfriedungen gekauft. Die Zäune gehören aber alle erneuert (beschädigt, niedrig, nicht blickdicht) bzw. haben unsere Nachbarn leider über die Jahre einfach deren Hecke über den alten Zaun wachsen lassen, womit sie uns einen knappen Meter Grund "geraubt" haben und auch eine Gartenhütte, die bis auf unser Grundstück geht, gebaut.
Ich habe wegen Zaunerneuerungen schon bei der Gemeinde angerufen und dort sagt mir die Dame nur "Rufen's zur Sicherheit den Bürgermeister vorher an". Ich will aber den Bürgermeister weder dauernd nerven noch will ich, dass er Nein sagt, obwohl es gesetzlich erlaubt wäre. Gesonderte Gemeindebestimmungen gibt es zu Zäunen nicht, es gilt oberösterreichisches Gesetz.

Nun meine Fragen dazu:
- Muss ich das Erneuern von bestehenden Einfriedungen wieder bei der Gemeinde melden, wenn diese zwar höher als bisher aber nicht über 2 m sind? 
- Darf ich mein bestehendes niedriges Gartentor durch ein höheres, blickdichtes ersetzen?  Muss ich das Tor und die zugehörigen paar m Zaun dann durchsichtig lassen, weil es zur Straße hingeht obwohl vor dem Tor 18 m Rasen bzw. Betonfläche auf meinem Grundstück frei sind?
- Die Gassenseite ist wie gesagt mit einer Tujenhecke bewachsen - bis auf die 3 m Zaun die mit dem Tor verbunden sind. Darf ich den Zaun blickdicht machen? Sonst könnte ich ja noch 3 Tujen dazupflanzen... ;)
- Natürlich möchte ich vorher mit den Nachbarn einvernehmlich eine Lösung finden, aber wenn deren Sträucher bzw. Gartenhütten auf meinem Grundstück stehen, darf ich das dann entfernen bzw. den bestehenden Zaun auf meinem Grundstück erneuern?
- Wie sieht es mit den Zäunen genau auf der Grundstücksgrenze aus? Darf ich die auf meine Kosten erneuern/höher bauen oder muss ich die Einstimmung des Nachbarn haben?
- Darf ich unseren Vorplatz bis zur Grundstücksgrenze hin pflastern oder muss ich hier einen Abstand zur Straße einhalten? Genehmigen muss ich Bodenarbeiten nicht lassen, oder?


2020/20200615894030.jpg

Erklärung zum Bild: Vor meinem Eisengitter-Einfahrtstor, welche an meine Hausmauer grenzt, sind zur Straße hin 19 m betoniert bzw. Rasen, am Kopf meines Grundstücks befindet sich eine T-Kreuzung. Seitlich an meinem Grundstück geht eine kleine Gasse vorbei (hier steht bis auf 3 m Zaun im rechten Winkel angeschlossen zum Tor eine hohe Tujenhecke). Somit ist die T-Kreuzung voll einsichtig, da beim Kreuzungsbereich kein Zaun steht sondern nur asphaltiert ist.
Leider sieht man durch dieses Tor von der Straße in unseren kompletten Garten, weshalb ich das auch blickdicht machen möchte (die Spaziergänger sind solche Spechtler, dass man sich im Moment gar nicht im Bikini in den Garten legen kann).

VIELEN DANK!

P.S.: Bin neu hier und habe zu meinen Fragen noch keine passenden Antworten gefunden. Wenn es aber schon Thread dazu gibt, bitte verlinken. Vielleicht habe ich es einfach übersehen. :)

  •  SomeoneNew
15.7.2020  (#1)
Ich schaffs leider nicht hier einen Link einzufügen aber wenn du eine sehr bekannte Suchmaschine mit "Baurecht OÖ" befüllt findest du auf der Homepage des Landes OÖ dazu sehr gute antworten (FAQS).

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  •  derLandmann
  •   Silber-Award
16.7.2020  (#2)
Ich würde ja als erstes mal zu den Nachbarn gehen und mit ihnen besprechen was sie machen wollen um die Grundgrenzen wieder herzustellen. 1m ist nicht wenig.

Für Einfriedungen gibt es entweder Vorgaben von der Gemeinde oder baurechtliche Maximalen vom Land.

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