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Erfahrungen mit Genehmigung eines hohen Kellers? [Stmk]

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  •  Canonio
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
19.2. - 22.2.2022
12 Antworten | 6 Autoren 12
12
Hallo
Ich bin gerade am planen meines Hauses. Da ich Graz sehr mag und einfach ein Stadtmensch bin, möchte ich "daheim bleiben"-> Ich will mein Haus auf der freien Fläche im Garten meines Elternhauses bauen.
Einer meiner Träume ist ein großes Heimkino. Heißt, ich plane im Keller einen 5.70x6.70x 3m (BxLxH). Nun ist aber meine Befürchtung, dass die zuständigen Behörden bei einem 3m hohen Keller hellhörig werden, also fragen warum man so einen Keller braucht wenn er nicht als Wohnraum dienen soll. Ich möchte ihn aber nicht als Wohnraum deklarieren, weil der oberirdische Teil des Hauses die freie Bebauungsdichte schon voll ausschöpfen soll.
Fragen die Behörden für welchen Zweck man so einen Keller verwenden möchte? Bzw. wäre es sowieso schlau ihn als solches zu deklarieren damit man ihn richtig versichern kann? Schließlich stehen in einem Heimkino ordentliche Werte die ich eigentlich versichern möchte.

Danke schonmal für eure Antworten.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.2.2022  (#1)
Steht der Keller denn nicht unter dem Haus? Somit wäre es doch egal bezüglich Benauungsdichte?

Eine einfache Handskizze würde sehr helfen,  das Problem zu verstehen...

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  •  Canonio
19.2.2022  (#2)
Der Keller ist natürlich vollkommen unter dem EG, aber ich habe die Befürchtung, dass das Bauamt sagen wird, dass ein 3m hoher Keller wohl kaum nur als Lagerplatz genutzt wird ("Damit haben Sie doch sicher noch was vor").
Auch frage ich mich eben, ob es nicht sogar schlau wäre den Raum als Wohnraum zu deklarieren, damit man ihn als solches versichern kann. Sonst wird die Versicherung wohl keinen 50.000€ Schaden an High-end Heimkinokomponenten zahlen, oder?

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  •  Barista
19.2.2022  (#3)
Unser EG ist auf 2 Ebenen mit 80 cm Niveauunterschied (einfach an einen leichten Hang angepasst). Das hat zur Folge - weil die Bodenplatte des Kellers auf einem Niveau ist - dass ca. die Hälfte des Kellers eine Raumhöhe von 2,8 m hat. Das hat seinerzeit (1995) niemand interessiert (in NÖ). Der Keller wird auch nur als Keller genutzt.

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  •  Canonio
19.2.2022  (#4)
Hier mal mein etwas fortgeschrittener Entwurf

2022/20220219459046.png

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
19.2.2022  (#5)

zitat..
Canonio schrieb: Auch frage ich mich eben, ob es nicht sogar schlau wäre den Raum als Wohnraum zu deklarieren

Dein "Kellerwohnraum" wird nicht die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllen, daher wirst es nicht als "Wohnraum" bewilligt bekommen.

Bezüglich Versicherung hab ich wenig damit am Hut, aber ich denke nicht, dass das untrennbar mit deinem Einreichplan verknüft ist, du also deinen Keller "höher" versichern lassen kannst wenn du demenstprechend wertvollere Sachen unten hast, diesbezüglich ist aber bestimmt dein Versicherungsvertreter der besserere Ansprechpartner.

Ich denke nicht, dass ein "hoher" Keller Probleme im Einreichverfahren darstellen wird, spricht ja grundsätzlich nichts baurechtliches dagegen (abgesehen von der Raumnutzung), könntest ja theoretisch genauso ein "Hochregallager" unten aufstellen wollen...


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.2.2022  (#6)
Ich wüsste nicht welchen Nachteil es hätte, den Keller als Wohnraum zu deklarieren. Allerdings könnte es sein dass er dann mit Tageslicht versehen werden muss.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
19.2.2022  (#7)

zitat..
MalcolmX schrieb: Ich wüsste nicht welchen Nachteil es hätte, den Keller als Wohnraum zu deklarieren.

Wenn ihr mit "Wohnraum" = Aufenthaltsraum meint (also einen Raum, der zum länger dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt ist z.B. Wohn- und Schlafraum,
Wohnküche, Arbeitsraum, ect.), dann hats vermutlich den Nachteil, dass die Baubehörde den Einreichplan zur Verbesserung zurückweisen wird...

Um ein bisschen aus der OIB 3 zu zitieren:

zitat..
OIB 3 Punkt 9.1.1 & 9.1.2: Bei Aufenthaltsräumen muss die gesamte Lichteintrittsfläche (Architekturlichte von Fenstern, Lichtkuppeln, Oberlichtbändern etc.) mindestens 12 % der Bodenfläche dieses Raumes betragen. Es muss für die notwendigen Lichteintrittsflächen ein zur Belichtung ausreichender freier Lichteinfall gewährleistet sein (45° zur Horizontalen). 

zitat..
OIB 3 Punkt 9.2.1: In Aufenthaltsräumen von Wohnungen müssen alle zur Belichtung notwendigen Lichteintrittsflächen eine freie Sicht von nicht weniger als 2,00 m, gemessen von der Fassadenflucht und normal auf die Lichteintrittsfläche, aufweisen. 

zitat..
OIB 3 Punkt 11.1: Das Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen von Wohnungen muss wenigstens an einer Fensterseite über deren gesamte Länge über dem an den Aufenthaltsraum angrenzenden Gelände nach der Bauführung liegen. 

Alleine der letzte Punkt verunmöglicht leider einen Aufenhaltsraum (am Plan) und alle Rechte die damit einhergehen im Keller, wie die tatsächliche Raumnutzung dann ist sei mal dahingestellt...


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
20.2.2022  (#8)
Also eh wie ich vermutet hatte bezüglich Lichteinfall das primäre Thema.
Dann würde ich es auch einfach als Werkstatt einreichen und fertig. 

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  •  Corinnaa
20.2.2022  (#9)
Meiner Meinung nach gibt es hier kein Problem. Du darfst diesen Raum, wie bereits oben erklärt wurde, nicht als Aufenthaltsraum deklarieren: Der Raum kann also niemals zur Baudichte zählen. Gleichzeitig muss ein Heimkino kein Aufenthaltsraum sein (außer es gibt eine gesetzliche Definition eines Heimkinos). In deinem Einreichplan schreibst du sowieso nur "Keller". Die Behörde kann deine Raumhöhe nicht anzweifeln und soooo ungewöhnlich sind 3 Meter auch nicht. Wenn jemand nachfragt, sagst du einfach, dass du gerne hohe Regale hättest, um mehr Stauraum zu haben, weil dein Grundriss relativ klein ist und andere Lagerräume sich nicht ausgegangen sind. Deine Versicherung hat auch nichts mit der Behörde zu tun. Du musst dein Kino Equipment sicher extra versichern. Die Versicherung wird dir schon ein Angebot machen, ob du es annimmst ist eine andere Frage.

Ich finde deinen momentanen Grundriss noch äußerst suboptimal. Speziell hat dein OG unnötige Gangfläche. Einläufige Treppen sind in der Regel Platzverschwender, weil sie die Geschoße schlecht miteinander verbinden. Das Gäste WC im extra abgetrennten Privatbereich scheint etwas deplaziert zu sein. Dein Grundriss ist generell etwas verwinkelt, was hauptsächlich diesem einen Ausschnitt im Grundriss geschuldet ist. Als Quadrat/Rechteck wäre es sicher besser zu planen. Gerade die Anordnung der Räume ist ungewöhnlich (Hauptschlafzimmer im EG, 2 Kinderzimmer im OG?). Meine Empfehlung wäre folgende: Mach dein OG größer und bring dort dein Hauptschlafzimmer unter. Mach dein EG kleiner und benütz dein überstehendes OG als überdachte Terrasse. Dann hast du die selbe Baudichte, aber einen super agetrennten Privatbereich und eine tolle überdachte Terrasse. Der Kostenpunkt wird ähnlich sein, je nach dem wie man die Statik lösen will (mit oder ohne Stützen).

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  •  Canonio
20.2.2022  (#10)

zitat..
Corinnaa schrieb:
 Einläufige Treppen sind in der Regel Platzverschwender, weil sie die Geschoße schlecht miteinander verbinden.

Die Treppe gerade Treppe ist meinem Wunsch geschuldet, dass ich sehr große Lautsprecher ins Heimkino bringen muss. Die gingen sich jetzt im derzeitigen Haus gerade so aus, weil wir die Geländer im U-Stiegenhaus abmontiert haben. Die größte Box hat 70x72x100 und 72kg. Lange Balken/Bretter für den Kinobau nach unten bringen wird mit einer solchen Treppe auch eher unmöglich.


zitat..
Corinnaa schrieb: Das Gäste WC im extra abgetrennten Privatbereich scheint etwas deplaziert zu sein

Wirklich als abgetrennt sehe ich den Bereich nicht. Möchte halt, dass zwischen den Schlafräumen und dem Wohnzimmer/Kino im Keller möglichst viele Türen sind um den Schall zu schlucken. Wenn ich mal Kinder habe, möchte ich ihnen nicht antun, dass sie nicht einschlafen können, wenn eingeladene Gäste um 20 Uhr etwas zu laut sind.

Darüber den Ausschnitt wegzutun habe ich auch schon. Dazu das zu zeichnen bin ich noch nicht gekommen.

OG größer und EG kleiner? Und den Keller dann so groß machen wie jetzt und die Decke ordentlich dämmen?




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  •  Corinnaa
21.2.2022  (#11)

zitat..
Canonio schrieb:

OG größer und EG kleiner? Und den Keller dann so groß machen wie jetzt und die Decke ordentlich dämmen?

EG: offener Wohn-Koch-Essbereich, Diele und WC, überdachte Terrasse durch überragendes OG.
OG: Hauptschlafzimmer mit Schrankraum und eigenem kleinen Bad (Dusche, WC), 2 Kinderzimmer und ein großes Bad als Extrazimmer mit Badewanne, Dusche und WC, und eventuell Hauswirtschaftsraum (oder man gibt den in den Keller).
Keller: Kann so groß sein wie man ihn machen will. Statisch sollte eine tragende Wand mit der vordersten Wand im EG überlappen: sprich die Außenwände von EG und KG sollten übereinander liegen.

Statisch gesehen wären dann 2 Stützen (eine an jedem Eck) sicher nicht schlecht, um das überstehende OG zu stützen (was ja nicht wirklich stört, nehme ich an), aber wenn man richtig plant geht das auch ohne Stützen (Mehrkosten ca. 30.000).

Bauphysikalisch ist es ziemlich egal, ob jetzt das OG oder das EG kleiner ist. Du musst sowieso die Terrasse bzw. die Betondecke von unten dämmen. Entweder Vakuumdämmung oder 24cm (meine Meinung). Das kommt sicher nicht schlecht. Wenn dein OG kleiner ist als dein EG, dann musst du deine Terrasse im OG zuerst dämmen und deswegen brauchst du eine Schwelle. Wein dein EG kleiner ist als dein OG, dann kannst du von unten dämmen. Da du aber sowieso einen Sturz im EG brauchst, fällt diese Dämmung nicht auf. Sie verringert nur die lichte Höhe.

Theoretisch kannst eine gerade Treppe in den Keller machen und trotzdem eine 2 läufige Treppe mit Podest in das OG (am besten ziemlich mittig, dann hast du kaum Gangfläche im OG). Im Keller ist die Gangflächen leichter verkraftbar.


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  •  seebser
22.2.2022  (#12)
Warum nicht SZ im EG? Wenn man älter ist oder sonst ein Handicap bekommt ist es sicher von Vorteil das Geschoss nicht mehr verlassen zu müssen.

Gerade Treppe hat auch Vorteile,  große Teile wie Schränke, Menschen auf Tragen ... lassen sich einfacher bewegen. Natürlich nur dann wenn am Anfang und am Ende ausreichend Bewegungsraum bleibt.
Die Kosten sind sicher geringer als wenn ein Podest dazu kommt. 

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