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·gelöst· Eintragung in Grenzkataster notwendig ? (NÖ) [NÖ]

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  •  Ro78
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
29.1. - 30.1.2024
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage: mein Grundstück ist nicht im Grenzkataster, ich plane darauf ein Wohngebäude zu errichten, dass direkt an der Grenze zum seitlichen Bauwich steht (3m Abstand zum Nachbargrundstück).
Von daher müßte das Grundstück eigentlich vermessen werden und im Grenzkataster eingetragen werden.

Wenn jedoch das Nachbargrundstück bereits im Grenzkataster ist, ist ja die Grenze um die es geht, nicht strittig.

Muss ich jetzt also mein Grundstück vermessen lassen (und ev. im Grenzkataster eintragen lassen) oder nicht?

Danke für eure Antworten !

  •  Krautla
29.1.2024  (#1)
Falls das die einzige Grenze ist, welche gem. §19 Abs. 1a NÖ BO (Abstand Gebäude zur Grundgrenze <= Bauwich + 1 m) betroffen ist, musst du nichts weiter machen.

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  •  Ro78
29.1.2024  (#2)
Ja, so dürfte es sein !
Danke.

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  •  Lu1994
29.1.2024  (#3)
Auch wenns ein wenig kostet würde ich dir empfehlen deinen Grund komplett vermessen zu lassen, man hat dann einfach seine Ruhe, haben wir auch machen lassen und haben sogar ein wenig Fläche gewonnen (Grund ist seit 60 Jahren eingefriedet) dann gibts keine Grenzstreitigkeiten in Zukunft

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  •  Ro78
30.1.2024  (#4)
Danke für den Tipp, werds mir überlegen.

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